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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40

Titel: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40
Hallo zusammen nochmal,

ich habe letztes Jahr bis Frühling gearbeitet und muss dafür noch eine Steuererklärung abgeben. Bin momentan und seitdem im ALGI Bezug.

Hat das Arbeitsamt ein Anrecht darauf, von einer Steuerrückzahlung zu erfahren bzw. das Geld zu verrechnen?

MfG
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Quinky am 10. Juni 2025, 17:52:58
Wenn Du ALGI beziehst, dann wird nicht angerechnet, jedoch bei ALGII/Bürgergeld ja.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2025, 18:34:15
Zitat von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40Hat das Arbeitsamt ein Anrecht darauf, von einer Steuerrückzahlung zu erfahren bzw. das Geld zu verrechnen?

Nein, ALGI ist eine Versicherungsleistung, da gibt es keine Einkommensanrechnungen (ausser bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei unter 15 Stunden in der Woche z. B. Minijob).
 
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36
Hallo in die Runde, :bye:


bitte verzeiht, daß ich mich hier einfach einklinke, aber ich möchte nicht extra ein neues Thema eröffnen.

Auch ich beziehe noch ALG 1 & Wohngeld, rutsche jetzt bald aber in H4 hinein.

In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll.
Ist das zwingend?

Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?

Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?


Vielen Dank  & Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 27. Juni 2025, 12:15:50
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll. Ist das zwingend?

Das ist der normale Hinweis, da ALGI dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit automatisch die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung ausgelöst wird.

Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?

Ärger eher nicht und schon gar nicht vom Arbeitsamt, die sind mit ihrem Pflichthinweis raus aus der Geschichte. Das Finanzamt wird ggf. zur Steuererklärung auffordern, früher oder später.

Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?

Das Finanzamt wird irgendwann drauf kommen, wenn man es nicht gemacht hat, wahrscheinlich durch internen Datenabgleich.

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 27. Juni 2025, 12:23:05
Merci liebe Sheherazade! :danke:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 28. August 2025, 11:33:45
Hallo Allerseits,

habe meine Steuererklärung für 2024 eingereicht.
Laut Wiso-Steuerprogramm erhalte ich eine Rückerstattung von mehrern Hundert EUR vom Finanzamt.

Dieses Geld muß ich dann wohl an das Jobcenter zurückzahlen wegen dem Zuflußprinzip.

Meine Frage:

Muß ich den gesamten Betrag zurück zahlen an das Jobcenter, oder darf ich einen Mindestfreibetrag (50 EUR) behalten und wenn ja, in welcher Höhe?


Vielen Dank im Voraus
Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 28. August 2025, 12:07:11
Wenn du sonst kein Einkommen hast, bleibt dir dann leider nur die Versicherungspauschale von 30€.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 28. August 2025, 12:24:43
Vielen Dank liebe Sheherazade!

Dann muß ich wohl in den sauren Apfel beißen und werde den Geldeingang dann brav angeben.

Eine Frage an Dich persönlich:

Machst Du Deine Steuererklärung direkt im Elsterprogramm?

Habe dies versucht, bin aber kläglich gescheitert und mußte wieder das WISO-Steuerprogramm buchen.

Bin total narrisch geworden, selbst das Anmelden, um ein Konto anzulegen, war eine Katastrophe und hatte nicht geklappt, so daß ich mir via Post die Anmeldedaten zusenden lassen mußte.

Und auf der Elsterseite direkt, wenn ich dort die Hilfefunktion, oder die Lupe verwendet hatte, bin ich auch irgendwo gelandet, aber net bei den notwendigen Formularen.  :weisnich:

Bin wahrscheinlich zu alt, schluchts... :grins:

Ich danke Dir sehr für Deine Hilfe! :danke:


Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 28. August 2025, 14:18:44
Zitat von: Papagena am 28. August 2025, 12:24:43Machst Du Deine Steuererklärung direkt im Elsterprogramm?

Ja.

Zitat von: Papagena am 28. August 2025, 12:24:43Bin wahrscheinlich zu alt,

Liegt nicht zwingend am Alter, ich bin auch schon alt mit Jahrgang 63, aber ich habe viele Jahre berufliche Erfahrungen mit dieser Tätigkeit und den dazu gehörigen Programmen. Elster als völliger Laie ist nicht so einfach.

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 29. August 2025, 12:15:09
Vielen Dank für Deine Antwort liebe Sheherazade! :danke:

Ohne das WISO-Programm wäre ich total aufgeschmissen gewesen, mußte sogar beim Finanzamt anrufen, weil sich eine Frage nicht beantworten ließ und als falsch (rot) markiert  wurde.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt war es zum Glück nicht meine Schuld, jetzt schicken Sie mir das per Post zu.

 :weisnich:

Zum Glück hatte WISO die Option, daß man auch ohne diese, eigentlich zwingende Angabe, die Steuererklärung absenden konnte.

Meinen Respekt hast Du!


Gerne zahle ich für das WISO-Programm, denn mein Nervenkostüm ist unbezahlbar...hatte sogar Alpträume davon...

Glaubst Du das Finanzamt macht das extra so kompliziert?  :teuflisch:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 30. August 2025, 16:34:31
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Auch ich beziehe noch ALG 1 & Wohngeld, rutsche jetzt bald aber in H4 hinein.

In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll.
Ist das zwingend?
nein wenn man nicht selbstständig ist denn dein Ag führt die Steuer für dich ab.
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?
als AN nicht aber du hast 3 Jahre Zeit für einen Steuerjahresausgleich als AN
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?
Die Treiben denke ich die Steuern bei dir ein solltest du keine gezahlt haben.
Zitat von: Papagena am 28. August 2025, 11:33:45Laut Wiso-Steuerprogramm erhalte ich eine Rückerstattung von mehrern Hundert EUR vom Finanzamt.
viel Glück das du noch die Rückzahlung vor deinen Bürgergeld erhälst plane schon mal 3 Monate ein.
Ps. Der frühe Vogel bekommt den Wurm.  :mocking:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: turbulent am 30. August 2025, 16:55:52
Zitat von: Rotti am 30. August 2025, 16:34:31als AN nicht aber du hast 3 Jahre Zeit für einen Steuerjahresausgleich als AN
Den Lohnsteuerjahresausgleich machen ausschließlich Arbeitgeberinnen.

Zitat von: Rotti am 30. August 2025, 16:34:31nein wenn man nicht selbstständig ist denn dein Ag führt die Steuer für dich ab.
Und wenn Lohnersatzleistungen bezogen worden sind (zB ALG oder Krankengeld). Steht auch in den Bescheiden so drin, egal was @Rotti sagt.

Ansonsten gilt Antwort 4 (https://hartz.info/index.php?msg=1632673).
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 30. August 2025, 17:40:23
Alg I ist steuerfrei und wenn man dazu keine anderen Leistungen bezogen hat ist es auch keine Pflicht die zuviel bezahlte Steuer zurückzufordern.

Abgabepflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen?
Als Arbeitnehmer*in ist es oft so, dass du keine Steuererklärung machen musst. Der Grund? Deine Lohnsteuer, die nach deiner Steuerklasse berechnet wird, deckt in der Regel deine Steuerschuld schon ab. Diese wird direkt von deinem Gehalt abgezogen und an das Finanzamt überwiesen.

Es gibt jedoch Situationen, in denen die bezahlte Lohnsteuer nicht ausreicht, um deine gesamte Steuerschuld zu begleichen.
https://taxfix.de/ratgeber/pflichten/abgabepflicht/
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 30. August 2025, 17:49:49
@Rotti: Ich versuche wirklich, deine falschen Aussagen zu ignorieren, aber sie werden auch bei Wiederholung nicht richtiger und es verwirrt andere User.

ALGI ist steuerfrei, korrekt. Diese Lohnersatzleistung unterliegt aber, ebenso wie andere Lohnersatzleistungen, dem Progressionsvorbehalt und löst somit eine Pflicht zur Einkommenssteuererklärung aus.

ZitatWann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen

    Sie haben Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und wollen zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen.
    Nur bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und bei Kinderfreibeträgen sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
    Sie haben innerhalb eines Jahres Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen.
    Sie haben im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld bezogen.
    Sie haben im Laufe des Jahres einen sonstigen Bezug erhalten – wie zum Beispiel eine Abfindung für mehrjährige Tätigkeit.
    Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner sind zusammen veranlagt und haben die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor.
    Sie lassen sich scheiden oder sind verwitwet und heiraten im selben Jahr wieder.
    Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe der Steuererklärung auf.

Quelle (https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/finanzen/steuern/pflicht-zur-steuererklaerung.html)
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 30. August 2025, 18:25:09
ja mehrere Nebeneinkünfte oder andere Steuerpflichtige Einkünfte ist klar aber ALG I alleine wird sicher keinen Finanzbeamten verpflichten dich anzuschreiben wenn klar ist du bekommst Geld zurück nur mal so am Rande. Eine Aufforderung vom JC wäre da eine Pflicht für mich.
ich hab die letzten Jahre wo ich als Arbeitnehmer gearbeitet habe Alg I bezogen habe noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen und nach 2 Jahren einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt und auch ALG I rückwirkend angegeben solang der Staat einem was Schuldet, wird er sicher sich nicht melden.
Keine Einkommenssteuererklärung zu machen wäre ja dumm als Arbeitnehmer der alleine ALG I bezogen hat denn es kommt meistens Geld zurück