Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40

Titel: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40
Hallo zusammen nochmal,

ich habe letztes Jahr bis Frühling gearbeitet und muss dafür noch eine Steuererklärung abgeben. Bin momentan und seitdem im ALGI Bezug.

Hat das Arbeitsamt ein Anrecht darauf, von einer Steuerrückzahlung zu erfahren bzw. das Geld zu verrechnen?

MfG
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Quinky am 10. Juni 2025, 17:52:58
Wenn Du ALGI beziehst, dann wird nicht angerechnet, jedoch bei ALGII/Bürgergeld ja.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2025, 18:34:15
Zitat von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40Hat das Arbeitsamt ein Anrecht darauf, von einer Steuerrückzahlung zu erfahren bzw. das Geld zu verrechnen?

Nein, ALGI ist eine Versicherungsleistung, da gibt es keine Einkommensanrechnungen (ausser bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei unter 15 Stunden in der Woche z. B. Minijob).
 
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36
Hallo in die Runde, :bye:


bitte verzeiht, daß ich mich hier einfach einklinke, aber ich möchte nicht extra ein neues Thema eröffnen.

Auch ich beziehe noch ALG 1 & Wohngeld, rutsche jetzt bald aber in H4 hinein.

In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll.
Ist das zwingend?

Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?

Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?


Vielen Dank  & Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 27. Juni 2025, 12:15:50
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll. Ist das zwingend?

Das ist der normale Hinweis, da ALGI dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit automatisch die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung ausgelöst wird.

Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?

Ärger eher nicht und schon gar nicht vom Arbeitsamt, die sind mit ihrem Pflichthinweis raus aus der Geschichte. Das Finanzamt wird ggf. zur Steuererklärung auffordern, früher oder später.

Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?

Das Finanzamt wird irgendwann drauf kommen, wenn man es nicht gemacht hat, wahrscheinlich durch internen Datenabgleich.

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 27. Juni 2025, 12:23:05
Merci liebe Sheherazade! :danke:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 28. August 2025, 11:33:45
Hallo Allerseits,

habe meine Steuererklärung für 2024 eingereicht.
Laut Wiso-Steuerprogramm erhalte ich eine Rückerstattung von mehrern Hundert EUR vom Finanzamt.

Dieses Geld muß ich dann wohl an das Jobcenter zurückzahlen wegen dem Zuflußprinzip.

Meine Frage:

Muß ich den gesamten Betrag zurück zahlen an das Jobcenter, oder darf ich einen Mindestfreibetrag (50 EUR) behalten und wenn ja, in welcher Höhe?


Vielen Dank im Voraus
Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 28. August 2025, 12:07:11
Wenn du sonst kein Einkommen hast, bleibt dir dann leider nur die Versicherungspauschale von 30€.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 28. August 2025, 12:24:43
Vielen Dank liebe Sheherazade!

Dann muß ich wohl in den sauren Apfel beißen und werde den Geldeingang dann brav angeben.

Eine Frage an Dich persönlich:

Machst Du Deine Steuererklärung direkt im Elsterprogramm?

Habe dies versucht, bin aber kläglich gescheitert und mußte wieder das WISO-Steuerprogramm buchen.

Bin total narrisch geworden, selbst das Anmelden, um ein Konto anzulegen, war eine Katastrophe und hatte nicht geklappt, so daß ich mir via Post die Anmeldedaten zusenden lassen mußte.

Und auf der Elsterseite direkt, wenn ich dort die Hilfefunktion, oder die Lupe verwendet hatte, bin ich auch irgendwo gelandet, aber net bei den notwendigen Formularen.  :weisnich:

Bin wahrscheinlich zu alt, schluchts... :grins:

Ich danke Dir sehr für Deine Hilfe! :danke:


Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 28. August 2025, 14:18:44
Zitat von: Papagena am 28. August 2025, 12:24:43Machst Du Deine Steuererklärung direkt im Elsterprogramm?

Ja.

Zitat von: Papagena am 28. August 2025, 12:24:43Bin wahrscheinlich zu alt,

Liegt nicht zwingend am Alter, ich bin auch schon alt mit Jahrgang 63, aber ich habe viele Jahre berufliche Erfahrungen mit dieser Tätigkeit und den dazu gehörigen Programmen. Elster als völliger Laie ist nicht so einfach.

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 29. August 2025, 12:15:09
Vielen Dank für Deine Antwort liebe Sheherazade! :danke:

Ohne das WISO-Programm wäre ich total aufgeschmissen gewesen, mußte sogar beim Finanzamt anrufen, weil sich eine Frage nicht beantworten ließ und als falsch (rot) markiert  wurde.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt war es zum Glück nicht meine Schuld, jetzt schicken Sie mir das per Post zu.

 :weisnich:

Zum Glück hatte WISO die Option, daß man auch ohne diese, eigentlich zwingende Angabe, die Steuererklärung absenden konnte.

Meinen Respekt hast Du!


Gerne zahle ich für das WISO-Programm, denn mein Nervenkostüm ist unbezahlbar...hatte sogar Alpträume davon...

Glaubst Du das Finanzamt macht das extra so kompliziert?  :teuflisch:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 30. August 2025, 16:34:31
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Auch ich beziehe noch ALG 1 & Wohngeld, rutsche jetzt bald aber in H4 hinein.

In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll.
Ist das zwingend?
nein wenn man nicht selbstständig ist denn dein Ag führt die Steuer für dich ab.
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?
als AN nicht aber du hast 3 Jahre Zeit für einen Steuerjahresausgleich als AN
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?
Die Treiben denke ich die Steuern bei dir ein solltest du keine gezahlt haben.
Zitat von: Papagena am 28. August 2025, 11:33:45Laut Wiso-Steuerprogramm erhalte ich eine Rückerstattung von mehrern Hundert EUR vom Finanzamt.
viel Glück das du noch die Rückzahlung vor deinen Bürgergeld erhälst plane schon mal 3 Monate ein.
Ps. Der frühe Vogel bekommt den Wurm.  :mocking:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: turbulent am 30. August 2025, 16:55:52
Zitat von: Rotti am 30. August 2025, 16:34:31als AN nicht aber du hast 3 Jahre Zeit für einen Steuerjahresausgleich als AN
Den Lohnsteuerjahresausgleich machen ausschließlich Arbeitgeberinnen.

Zitat von: Rotti am 30. August 2025, 16:34:31nein wenn man nicht selbstständig ist denn dein Ag führt die Steuer für dich ab.
Und wenn Lohnersatzleistungen bezogen worden sind (zB ALG oder Krankengeld). Steht auch in den Bescheiden so drin, egal was @Rotti sagt.

Ansonsten gilt Antwort 4 (https://hartz.info/index.php?msg=1632673).
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 30. August 2025, 17:40:23
Alg I ist steuerfrei und wenn man dazu keine anderen Leistungen bezogen hat ist es auch keine Pflicht die zuviel bezahlte Steuer zurückzufordern.

Abgabepflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen?
Als Arbeitnehmer*in ist es oft so, dass du keine Steuererklärung machen musst. Der Grund? Deine Lohnsteuer, die nach deiner Steuerklasse berechnet wird, deckt in der Regel deine Steuerschuld schon ab. Diese wird direkt von deinem Gehalt abgezogen und an das Finanzamt überwiesen.

Es gibt jedoch Situationen, in denen die bezahlte Lohnsteuer nicht ausreicht, um deine gesamte Steuerschuld zu begleichen.
https://taxfix.de/ratgeber/pflichten/abgabepflicht/
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 30. August 2025, 17:49:49
@Rotti: Ich versuche wirklich, deine falschen Aussagen zu ignorieren, aber sie werden auch bei Wiederholung nicht richtiger und es verwirrt andere User.

ALGI ist steuerfrei, korrekt. Diese Lohnersatzleistung unterliegt aber, ebenso wie andere Lohnersatzleistungen, dem Progressionsvorbehalt und löst somit eine Pflicht zur Einkommenssteuererklärung aus.

ZitatWann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen

    Sie haben Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und wollen zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen.
    Nur bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und bei Kinderfreibeträgen sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
    Sie haben innerhalb eines Jahres Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen.
    Sie haben im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld bezogen.
    Sie haben im Laufe des Jahres einen sonstigen Bezug erhalten – wie zum Beispiel eine Abfindung für mehrjährige Tätigkeit.
    Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner sind zusammen veranlagt und haben die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor.
    Sie lassen sich scheiden oder sind verwitwet und heiraten im selben Jahr wieder.
    Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe der Steuererklärung auf.

Quelle (https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/finanzen/steuern/pflicht-zur-steuererklaerung.html)
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 30. August 2025, 18:25:09
ja mehrere Nebeneinkünfte oder andere Steuerpflichtige Einkünfte ist klar aber ALG I alleine wird sicher keinen Finanzbeamten verpflichten dich anzuschreiben wenn klar ist du bekommst Geld zurück nur mal so am Rande. Eine Aufforderung vom JC wäre da eine Pflicht für mich.
ich hab die letzten Jahre wo ich als Arbeitnehmer gearbeitet habe Alg I bezogen habe noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen und nach 2 Jahren einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt und auch ALG I rückwirkend angegeben solang der Staat einem was Schuldet, wird er sicher sich nicht melden.
Keine Einkommenssteuererklärung zu machen wäre ja dumm als Arbeitnehmer der alleine ALG I bezogen hat denn es kommt meistens Geld zurück
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 18. September 2025, 15:45:24
Hallo in die Runde,

Sheherazade hat Recht, man wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn mann ALG 1 bezogen hat.

Und Sheherazade hat wieder Recht, ich darf die 30 EUR behalten.   :zwinker:


Herzlichen Dank und Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Bundspecht am 18. September 2025, 17:52:44
Zitat von: Papagena am 18. September 2025, 15:45:24Sheherazade hat Recht, man wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn mann ALG 1 bezogen hat.


Sorry, aber eine Frage.... war das schon immer so ? Weil ich habe noch nie (werden mit Job oder ALG I ) eine Aufforderung bekommen , eine Steuererklärung abzugeben....

Darum interessiert mich das jetzt mal.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 18. September 2025, 18:24:32
Zitat von: Bundspecht am 18. September 2025, 17:52:44Sorry, aber eine Frage.... war das schon immer so ?

Eigentlich schon, es wird nur in den letzten Jahren dank Digitalisierung verstärkt durchgezogen. Ausser, man hatte vorher noch nie (oder wenigstens viele Jahre nicht) eine Steuererklärung abgegeben, dann ist man nicht "im System" bzw. bei der Finanzbehörde nicht auf dem Radar.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 04. November 2025, 07:43:43
Guten Morgen Allerseits, :coffee:


das Thema bei mir ist leider noch nicht zu Ende:

Nachdem ich den Zufluß der Steuerrückerstattung brav gemeldet habe, bekam ich zweimal Post vom Jobcenter:

1. "Trifft dieser Sachverhalt zu?" & 2. "Überweisen Sie noch nichts, warten sie ab"

Nachdem ich alles beantwortet hatte, kam nichts mehr, also rief ich bei der Hotline an und fragte nach, wie denn nun der Stand der Dinge sei?

Die Hotline bat mich, Geduld zu haben und Ende Oktober nochmals anzurufen, es sei alles noch in Bearbeitung.

Also, habe ich Ende Oktober nochmals angerufen, mehrmals & stundenlang, kam aber nicht durch, wegen zu hohem Aufkommen von Anrufen, ich solle in den nächsten Tagen, sprich Anfang November nochmals anrufen laut Tonansage.

Jetzt bin ich gestern 03.11.2025 endlich bei der Hotline durchgekommen und habe der Dame erklärt, daß ich immer noch warte, wohin ich das Geld zurücküberweisen soll und den Verwendungssungszweck, da bei mir im Viertel die Postzustellung, als auch die Paketzustellung nicht mehr richtig funktionieren. Dies habe ich der Dame erläutert, da ein Brief zu einer Einladung zum persönlichen Gespräch nicht bei mir eingetroffen ist und ich es nur über das Onlinetool feststellen konnte. (Zum Glück habe ich dies rechtzeitig im Tool erblickt und konnte den kurzfristigen Termin pünktlich wahrnehmen)

Die Dame war sehr nett und meinte, ein Brief an mich sei bereits raus vom 30.10.2025 und darin würde stehen, daß ich nicht überweisen müßte, sondern daß ab Januar 2026 der Betrag in Raten über 6 Monate hinweg abgezogen würde.

Jetzt zu meiner Frage, da der Brief noch nicht eingegangen ist:

Ist das Usus, oder eine Ausnahme daß der Gesamtbetrag der Steuerrückerstattung in monatlichen Raten abgezogen wird mit einer Zeitverzögerung von mehreren Monaten?

Ich kannte es bisher nur so, entweder wurde der gesamte Betrag auf einmal abgezogen bei der monatlichen Auszahlung, oder man wurde aufgefordert den gesamten Betrag an ein spezielles Konto selbstständig zu überweisen mit einem separaten Verwendungszweck?

(PS: Ich muß anmerken, daß es ein Unding ist, daß man nicht mehr mit den Sachbearbeitern kommunizieren darf, weder telefonisch, noch via Mail und das Onlinetool ist wirklich eine Katastrophe!)


Vielen Dank im Voraus! :danke:

Grüßle Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 04. November 2025, 09:29:22
Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 07:43:43Ist das Usus, oder eine Ausnahme daß der Gesamtbetrag der Steuerrückerstattung in monatlichen Raten abgezogen wird mit einer Zeitverzögerung von mehreren Monaten?

Ich nehme an, dass die Steuerrückerstattung gleich oder höher als deine monatlichen Leistungen ist - dann wird in monatlichen Raten vom Jobcenter einbehalten. Zu der Zeitverzögerung kann ich nichts sagen, wann ist die Rückerstattung denn bei dir eingegangen und wie lange geht noch dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33
Hallo liebe Sheherazade, :bye:

die Rückerstattung ist Mitte September auf meinem Konto eingegangen und ja, es sind mehrere Hundert Euro, etwas geringer, als der übliche Regelsatz. Mein Bewilligungszeitraum endet im April 2026.

Was passiert, wenn ich vorher in Arbeit komme und raus bin aus H4, muß ich die Raten dann weiter tilgen, oder muß ich dann alles auf einmal zurück erstatten?

Bis jetzt ist der Brief noch nicht bei mir eingetroffen und ich habe Angst, daß der Postbote wieder schlampert. Vereinzelte Briefe und 2 Pakete sind nicht bei mir eingetroffen, dies hat auch die Dame von der Lottostation/DHL-Annahme bestätigt, daß viele Anwohner in meinem Viertel sich beschwert haben bei Ihr, wo die Post bleibe und daß wir anscheinend einen neuen Postboten und DHL-Fahrer haben.

Gerade jetzt, wo alles verschärft wird vom Jobcenter, wehe man versäumt etwas, oder reagiert nicht, dann soll es knallharte Sanktionen geben, deshalb bin ich dazu übergegangen bei der Hotline anzurufen und habe auch meinem Sachbearbeiter Bescheid gegeben, daß es nicht mehr sicher ist, ob ich die Briefe auch wirklich erhalte.

(Da das Onlinetool so disaströs ist und ich Old-School bin, möchte ich keineswegs umstellen auf nur noch digital, ohne Postversand.)

Bin gerade ziemlich verzweifelt und danke Dir für Deine Hilfe! :danke:

Grüßle
Papagena

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 04. November 2025, 10:04:14
Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33Was passiert, wenn ich vorher in Arbeit komme und raus bin aus H4, muß ich die Raten dann weiter tilgen, oder muß ich dann alles auf einmal zurück erstatten?

In der Regel kann man dann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33Bis jetzt ist der Brief noch nicht bei mir eingetroffen und ich habe Angst, ....

Unnötig. Lass dich nicht verrückt machen. Wenn dieser Brief in einer Woche noch nicht da ist, reicht es, wenn du noch mal beim Jobcenter anrufst und eine Abschrift verlangst, weil mal wieder was nicht zugestellt wurde.

Selbst, wenn der Brief verloren geht: Das Jobcenter zieht dir die Raten ab Januar von den monatlichen Leistungen ab, dafür musst du gar nichts tun.


Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 04. November 2025, 10:16:19
Mein Dank gilt Dir!   :yes:

Dann bin ich erleichtert, habe das Geld nicht angerührt und die ganze Zeit gewartet, daß endlich Post kommt.

Es war genauso, wie Du gesagt hattest, 30 EUR darf ich davon behalten.

Ich starte jetzt mit einer Maßnahme und hoffe, daß ich dann schnell wieder in Arbeit komme und wenn es die Möglichkeit geben sollte, das in Raten abzubezahlen, dann werde ich die Raten einfach etwas erhöhen, damit das schneller getilgt ist. Habe keinerlei Schulden und möchte gerne auch in Zukunft schuldenfrei bleiben.

Herzlichen Dank & Grüßle
Papagena


Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Quinky am 04. November 2025, 11:16:44
Was passiert, wenn ich vorher in Arbeit komme und raus bin aus H4, muß ich die Raten dann weiter tilgen, oder muß ich dann alles auf einmal zurück erstatten?

weder noch!
WENN Du in Arbeit kommst und kein Bürgergeld/neue Grundsicherung/HartzIV mehr benötigst, erlischt diese Forderung ab dem Monat, in dem Du vom Jobcenter nichts mehr bekommst. Du mu0t eventuelle Restbeträge NICHT bezahlen. Exakt für die 6 Monate, für die dieses Einkommen angerechnet wird, ist dieses Einkommen gültig, danach erlischt es.
Selbst wenn Du eine Abeit aufnimmst, keine Aufstockung mehr benötigst bzw. nichts mehr benötigst, und nach 2 Monaten wieder Bürgergeld benötigst, wird nur ab dann bis die 6 Monate vorbei sind Einkommen berechnet.
Kleines Beispiel zum besseren Verständnis:
Erstattung gesamt 600€.
diese 600€ werden auf die Monate Januar bis Juni als 100€ jeweils angerechnet.
Januar und Februar kein weiteres Einkommen, jeweils 100€ werden angerechnet
März bis Mai, Arbeit aufgenommen, keine Aufstockung benötigt, Anspruch vonn monatlich 100€ erlischt, da keine Forderung auf Bürgergeld besteht.
Juni wieder arbeitslos, kein ALGI, kein weiteres Einkommen, 100€ werden für den Juni angerechnet.
ab Juli die komplette Einkommensanrechnung erloschen.
EINMAL vom Jobcenter die Monate festgelegt, in denen das Einkommen verteilt angerechnet wird, sind STARR, Vorziehen, verschieben in die weitere Zukunft nicht möglich, Einmalforderung wegen erfolgreicher Arbeit nicht möglich.

Ernie
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 04. November 2025, 11:39:26
Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 10:16:19dann werde ich die Raten einfach etwas erhöhen, damit das schneller getilgt ist. Habe keinerlei Schulden und möchte gerne auch in Zukunft schuldenfrei bleiben.

Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 09:48:33deshalb bin ich dazu übergegangen bei der Hotline anzurufen und habe auch meinem Sachbearbeiter Bescheid gegeben, daß es nicht mehr sicher ist, ob ich die Briefe auch wirklich erhalte.

du bist ja hier im Forum einzigartig, übertreib jetzt bitte aber auch nicht und Nerv dein JC nicht übermäßig.  :grins:
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 04. November 2025, 11:59:06
Lieber Rotti,

ich habe einfach Angst, daß ich sanktioniert werde, oder noch schlimmer: "Einstellung der kompletten Leistungen bis Sachverhalt geklärt ist."

ALG1: Das hatte ich nämlich schon, damals nach meinem anderen Job und zwar für ganze 3 Monate. Damals konnte ich nur überleben, weil ich meine Überstunden und die teambasierte Gewinnpauschale nach dem Arbeitsverhältnis ausbezahlt bekommen habe von dem Ex-Arbeitgeber. Mit diesem Geld bin ich mit Ach und Krach durch diese 3 Höllenmonate gekommen, Ärger gab es damals "nur" mit der Krankenkasse, die mich ständig auf Handy anrief und ich diese vertrösten mußte, "bis der Sachverhalt geklärt ist" sich doch bitte zu gedulden. Das war noch während der Coronazeit, wo eh alles drunter und drüber lief... :heul:

Und auch diesmal gab es ordentlich Streß, denn bis das Wohngeld bewilligt und gezahlt wurde, mußte ich nur von meinem Arbeitslosengeld leben, das etwas unter dem H4-Regelsatz lag und ich dadurch gezwungen war Einspruch einzulegen beim Jobcenter. Dies hat tatsächlich 6 Monate gebraucht, bis Sie mir Recht geben mußten und ich rückwirkend für 3 Monate eine Aufstockung erhielt, für den Zeitraum bis das Wohngeld endlich bewilligt wurde.

Meine Motivation ist Existenzangst und Angst obdachlos zu werden, weil ich keine Ersparnisse habe.
Und ich bevorzuge Papier, auch die Gerichte haben alles in Papier, was nützt mir dieser ganze Onlinescheiß, wenn es hart auf hart kommt, muß man Papiere und Unterlagen vorlegen.


Grüßle
Papagena

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 04. November 2025, 16:26:31
Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 11:59:06was nützt mir dieser ganze Onlinescheiß, wenn es hart auf hart kommt, muß man Papiere und Unterlagen vorlegen.
Zitat von: Papagena am 04. November 2025, 11:59:06Ärger gab es damals "nur" mit der Krankenkasse, die mich ständig auf Handy anrief und ich diese vertrösten mußte, "bis der Sachverhalt geklärt ist" sich doch bitte zu gedulden
ja genau die wollen am liebsten alles per Telefon klären und wenn du auf schreiben nicht antwortest kommt gleich eine Pfändung mit dem höchsten Bemessungsbetrag von über 900 € pro Monat + Mahnzuschlag + Verzugszinsen.
Die haben verdammt viel Macht dir das Geld aus der Tasche zu ziehen da kannst du noch so bitten die wollen nur Vielverdiener als Kunden. Ich bin selbst einmal in den Mühlen der KK gekommen ohne einen Grund.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 05. November 2025, 08:40:49
Guten Morgen Allerseits, :coffee:

@Rotti

Das stimmt, mit der Krankenkasse ist nicht zu spaßen. Da ich schon älter bin, kenne ich noch viele Selbstständige, die damals keine Krankenversicherung hatten, weil das Geschäft nicht so gut lief und man dadurch sparen konnte.

Ein Kumpel von mir hatte sich damals das Schlüsselbein gebrochen beim Frisbeespielen auf der Wiese und mußte dann wohl, oder übel ins Krankenhaus. Ich hab ein Taxi gerufen und ihn begleitet ins Krankenhaus, weil die Anderen nicht wollten, oder konnten...so wie's halt immer ist.

Ab in die Notaufnahme, dann zum Röntgen und danach bekam er so eine Armschlinge verpaßt und das ganze Theater, weil er keine Versicherung hatte...später bekam er dann die fette Krankenhausrechnung...danach hat er sich bei irgendeiner Krankenkasse angemeldet, der arme Kerl. :empathy:

Aber zurück zum Thema:

Der Brief vom Jobcenter ist endlich bei mir eingetroffen und tatsächlich wird darin eine "Einziehung" veranschlagt von 10% des Regelsatzes 563€, sprich (56,30€ x 6 Monate) + 37,20€ für die letzte Rate = 7 Monate.

Somit hat das Warten und Bangen ein Ende gefunden.


Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Rotti am 14. November 2025, 18:45:21
Zitat von: Papagena am 18. September 2025, 15:45:24Hallo in die Runde,

Sheherazade hat Recht, man wird aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, wenn mann ALG 1 bezogen hat.
Hallo @Papagena stell dir vor das Finanzamt hat mich auch aufgefordert eine Steuererklärung zu machen mit Androhung einer Strafe hast du mich anonym gemeldet oder war es vielleicht mein SB
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: turbulent am 15. November 2025, 14:20:38
Das ist ja ungeheuerlich. Vielleicht hat einfach nur die Agentur für Arbeit gepetzt? Oh, nein, könnte es vielleicht sein, dass die das mit allen machen?
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Birgit63 am 17. November 2025, 11:01:32
Zitat von: Sheherazade am 18. September 2025, 18:24:32igentlich schon, es wird nur in den letzten Jahren dank Digitalisierung verstärkt durchgezogen. Ausser, man hatte vorher noch nie (oder wenigstens viele Jahre nicht) eine Steuererklärung abgegeben, dann ist man nicht "im System" bzw. bei der Finanzbehörde nicht auf dem Radar.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Mein Mann und ich haben auch jahrelang keine Steuer gemacht und plötzlich kam Post vom Finanzamt und wir mussten 3 Jahre rückwirkend die Steuer machen. Mussten eine ordentliche Nachzahlung leisten.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 17. November 2025, 11:31:20
Zitat von: Birgit63 am 17. November 2025, 11:01:32Da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Das habe ich auch nicht geschrieben. Jeder sollte sich über die eigene Verpflichtung zur Steuererklärung bewusst sein. Die Finanzbehörden holen den Rückstand in der Digitalisierung zwar nur langsam ein, aber irgendwann ist man dran.