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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40

Titel: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40
Hallo zusammen nochmal,

ich habe letztes Jahr bis Frühling gearbeitet und muss dafür noch eine Steuererklärung abgeben. Bin momentan und seitdem im ALGI Bezug.

Hat das Arbeitsamt ein Anrecht darauf, von einer Steuerrückzahlung zu erfahren bzw. das Geld zu verrechnen?

MfG
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Quinky am 10. Juni 2025, 17:52:58
Wenn Du ALGI beziehst, dann wird nicht angerechnet, jedoch bei ALGII/Bürgergeld ja.
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juni 2025, 18:34:15
Zitat von: falke278 am 10. Juni 2025, 17:16:40Hat das Arbeitsamt ein Anrecht darauf, von einer Steuerrückzahlung zu erfahren bzw. das Geld zu verrechnen?

Nein, ALGI ist eine Versicherungsleistung, da gibt es keine Einkommensanrechnungen (ausser bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei unter 15 Stunden in der Woche z. B. Minijob).
 
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36
Hallo in die Runde, :bye:


bitte verzeiht, daß ich mich hier einfach einklinke, aber ich möchte nicht extra ein neues Thema eröffnen.

Auch ich beziehe noch ALG 1 & Wohngeld, rutsche jetzt bald aber in H4 hinein.

In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll.
Ist das zwingend?

Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?

Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?


Vielen Dank  & Grüßle
Papagena
Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Sheherazade am 27. Juni 2025, 12:15:50
Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36In den ALG1-Schreiben wird darauf hingewiesen, daß man eine Steuererklärung machen soll. Ist das zwingend?

Das ist der normale Hinweis, da ALGI dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit automatisch die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung ausgelöst wird.

Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Und wenn man das nicht macht, was passiert dann, Ärger mit dem Finanzamt und dem A-Amt?

Ärger eher nicht und schon gar nicht vom Arbeitsamt, die sind mit ihrem Pflichthinweis raus aus der Geschichte. Das Finanzamt wird ggf. zur Steuererklärung auffordern, früher oder später.

Zitat von: Papagena am 27. Juni 2025, 11:42:36Wie wird das kontrolliert, ob man die Erklärung abgegeben hat?

Das Finanzamt wird irgendwann drauf kommen, wenn man es nicht gemacht hat, wahrscheinlich durch internen Datenabgleich.

Titel: Aw: Steuererklärung bzw. Rückzahlung und ALG I
Beitrag von: Papagena am 27. Juni 2025, 12:23:05
Merci liebe Sheherazade! :danke: