Das Bayerische Landessozialgericht (8. Senat) hat mit Urteil (Az. L 8 SO 256/23) die Berufung einer 72-jährigen Klägerin zurückgewiesen, die höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter für den Zeitraum Februar 2022 bis August 2023 begehrte. Zugleich erklärte das Gericht, es gebe ,,keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" gegen die Höhe der bundesweiten Regelsätze der Jahre 2022 und 2023. Die Revision zum Bundessozialgericht ist zugelassen.
https://www.gegen-hartz.de/news/sozialhilfe-regelsaetze-verfassungskoform-revision-offen