Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat unter dem Aktenzeichen L 5 R 3093/24 entschieden, dass ein Vater, der seinen pflegebedürftigen Sohn 28 Stunden pro Woche zu Hause versorgte, keine zusätzlichen Rentenpunkte erhält, weil sein alter Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von mehr als 30 Stunden vorsah und sein Krankengeld darauf basierte.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/pflege-kann-bei-der-rente-bestraft-werden-fatales-urteil
Von Strafe kann man da nun wirklich nicht reden. Der pflegende Vater erhält Krankengeld und somit auch Rentenpunkte aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis. Er wäre ja auch krank, wenn er seinen Sohn nicht pflegen würde und hat durch die Tätigkeit der Pflege keinerlei finanzielle Verluste.