Zum 1. Dezember 2025 tritt § 307i SGB VI in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt verschwindet der seit Juli 2024 separat überwiesene Rentenzuschlag aus den Kontoauszügen und geht in die reguläre Monatsrente auf. Damit ersetzt er die Übergangsvorschrift des § 307j, die zum 30. November 2025 ausläuft.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-fuer-17-monate-nachzahlung-fuer-millionen-rentner
nur das viele rentner davon nichts haben werden..weil man ihne das wieder weg nimmt.. :weisnich: