Hi,
ich als H4er muss damit rechnen, dass eine Erbschaft bevor steht.
Mir sollen zwei Objekte zugesprochen werden und die Miterben sollen ihren Pflichtanteil erhalten.
Andere Mittel sind aus der Erbschaft nicht bekannt.
Welche folgen hat das für mich?
Was muss ich von Seiten des JC erwarten?
Was geschieht bei Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz4?
Was sind das denn für zwei Objekte, die das Überleben gefährden? Sprengfallen? Hyänen?
Und wovon bzw. in welcher Form bekommen die Miterben ihren Pflichtteil?
Jamann
Zitat von: Jamann am 15. Juni 2025, 09:40:33ich als H4er muss damit rechnen, dass eine Erbschaft bevor steht.
Erben als ALG II Empfänger (http://hartz.info/index.php?topic=8.0)
MfG FN
:ok: :sehrgut:
Zitat von: Sheherazade am 15. Juni 2025, 10:42:02Und wovon bzw. in welcher Form bekommen die Miterben ihren Pflichtteil?
[/Alle wohnen unter einem Dach im ersten Objekt, jeder wohnt für sich in einer abgeschlossenen Wohneinheit.
Objekt zwei ist ein Lostplays.]
Soll das Lostplace heißen?
Ihr seid also irgendwie eine Erbengemeinschaft, wenn der Erbfall dann mal eintritt. Ist der Erblasser bereits verstorben?
Und was ist nun mit den Sprengfallen und Hyänen? Schließlich geht's ums nackte Überleben!
Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2025, 09:54:40Soll das Lostplace heißen?
Ihr seid also irgendwie eine Erbengemeinschaft, wenn der Erbfall dann mal eintritt. Ist der Erblasser bereits verstorben?
Ja