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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: selbiger am 16. Juni 2025, 09:07:22

Titel: Bürgergeld: BFH-Urteil – Finanzamt muss alle Daten offenlegen
Beitrag von: selbiger am 16. Juni 2025, 09:07:22
Am 12. November 2024 stellte der Bundesfinanzhof (Az. IX R 20/22) klar: Artikel 15 DSGVO gilt uneingeschränkt auch für Steuer�behörden. Finanzämter müssen Bürgerinnen und Bürgern auf Anfrage eine kostenlose Kopie sämtlicher gespeicherter Personen�daten liefern – selbst wenn das viel Arbeit verursacht. Wer Bürger Wohngeld oder Aufstockungs�leistungen bezieht, kann mit dieser Kopie Fehler früh erkennen und Kürzungen verhindern.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bfh-urteil-finanzamt-muss-alle-daten-offenlegen-mit-musterbrief
Titel: Aw: Bürgergeld: BFH-Urteil – Finanzamt muss alle Daten offenlegen
Beitrag von: Unwissender am 16. Juni 2025, 09:12:44
Gilt das auch für Ämter? (Also müssen die Daten auch z.B. dem Jobcenter mitgeteilt werden -auf Anfrage-)?  :weisnich: