Am 12. November 2024 stellte der Bundesfinanzhof (Az. IX R 20/22) klar: Artikel 15 DSGVO gilt uneingeschränkt auch für Steuer�behörden. Finanzämter müssen Bürgerinnen und Bürgern auf Anfrage eine kostenlose Kopie sämtlicher gespeicherter Personen�daten liefern – selbst wenn das viel Arbeit verursacht. Wer Bürger Wohngeld oder Aufstockungs�leistungen bezieht, kann mit dieser Kopie Fehler früh erkennen und Kürzungen verhindern.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bfh-urteil-finanzamt-muss-alle-daten-offenlegen-mit-musterbrief
Gilt das auch für Ämter? (Also müssen die Daten auch z.B. dem Jobcenter mitgeteilt werden -auf Anfrage-)? :weisnich: