Es sieht so aus, als ob sich das Jobcenter blind stellt.
Ich habe ihnen ein Exposé von einem Vermieter geschickt, darin ist die Miete 600 Euro inklusive alles auch Strom und Nebenkosten und Betriebskosten sind drin, das ist eine PAUSCHALMIETE.
Trotzdem schreibt mir jetzt das Jobcenter folgende E-Mail:
ihr Fax vom 16.06.25 habe ich erhalten. Leider ist das zugesandte Exposé für eine Prüfung nicht ausreichend. Bitte setzen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung zur Klärung noch weiterer Angaben:
Wohnfläche : m²
Grundmiete : €
Betriebskosten : €
Heizkosten: €
Senden Sie diese Informationen an uns, um die Prüfung zu vervollständigen.
Was soll man tun jetzt?
Danke
In dem Angebot ist auch die Wohnfläche enthalten und die Gesamtmiete auch! <<< Nachtrag
Zitat von: Gerhaard am 16. Juni 2025, 11:55:38Was soll man tun jetzt?
Wenn die Wohnung angemessen ist, nehmen.
Zeitgleich dem JC noch einmal deutlich klarmachen, was eine Pauschalmiete ist.
Auch Pauschalmieten müssen sie akzeptieren.
Dankeschön Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juni 2025, 16:55:01Wenn die Wohnung angemessen ist, nehmen.
Das will das Jobcenter offenbar gerade prüfen unter Zugrundelegung der Einzelpositionen Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten, die im übrigen auch in den meisten Pauschalmietverträgen aufgeschlüsselt werden.
Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2025, 17:26:10die im übrigen auch in den meisten Pauschalmietverträgen aufgeschlüsselt werden.
Kommt ja auch auf die Immobile an, vermutlich geht es hier um ein Zimmer, da Strom auch mit dabei ist.
Gibt es keine Aufschlüsselung, muss das JC dies auch so akzeptieren.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juni 2025, 18:16:19Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2025, 17:26:10die im übrigen auch in den meisten Pauschalmietverträgen aufgeschlüsselt werden.
Kommt ja auch auf die Immobile an, vermutlich geht es hier um ein Zimmer, da Strom auch mit dabei ist.
Gibt es keine Aufschlüsselung, muss das JC dies auch so akzeptieren.
Eine Wohnung 30 qm.
Zitat von: Gerhaard am 16. Juni 2025, 18:26:00Eine Wohnung 30 qm
Ohne eigenen Stromzähler?
Heizkosten müssten da auch extra gehen, also wohl doch noch einmal den VM fragen.
Ist die Wohnung denn angemessen?
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juni 2025, 18:16:19Gibt es keine Aufschlüsselung, muss das JC dies auch so akzeptieren.
Wahrscheinlich nicht, wenn es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt, denn die verfügen fast immer über eigene Strom-, Gas- und Wasserzähler. Wenn nicht, ist das wohl das einzige Argument für die Unmöglichkeit, die Positionen separat darzulegen.
Irgendwie muss man ja die Angemessenheit prüfen können, wenn die Richtlinien nur nach Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten) plus ggf. Heizkosten nach Bedarf unterscheiden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juni 2025, 18:41:49Zitat von: Gerhaard am 16. Juni 2025, 18:26:00Eine Wohnung 30 qm
Ohne eigenen Stromzähler?
Heizkosten müssten da auch extra gehen, also wohl doch noch einmal den VM fragen.
Ist die Wohnung denn angemessen?
Es ist nicht zu trennen, die Posten, alles ist inklusive
Gerhaard
und warum beantwortest du nicht die wichtigste Frage
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juni 2025, 18:41:49Ist die Wohnung denn angemessen?
600.- für eine SingeWhg dürfte an der Angemessenheitsgrenze kratzen oder drüber sein.-
Da https://www.harald-thome.de/informationen.html kannst du schauen. Ob dein Ort dabei ist :weisnich:
Aber da es bei dir immer dasselbe Thema ist, also mehr oder weniger, wirst du ja die erlaubte KdUH kennen.
MfG FN
600€ für 30qm? Meine Wohnung ist größer und ich zahl die Hälfte. Da würde ich eher umziehen.
Danke
Zitat von: Konstantin am 17. Juni 2025, 16:07:00600€ für 30qm?
Als Pauschalmiete schon möglich, in mancher Stadt verlangen die das für ein Zimmer.
Das Jobcenter möchte den Antrag nicht bearbeiten und verlangr nach wie vor die Aufschlüsselung der NK und BK.
Das möchte der Vermieter nicht.
Kann man jetzt mit den E-Mails des Jobcenters, die eine Ablehnung der Bearbeitung zeigen, das Sozialgericht einschalten?
--------------------------------------------------------------------
Hier auch ein Urteil dazu:
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat hierzu klargestellt, dass das Jobcenter verpflichtet ist, die KdU zu übernehmen, wenn der Pauschalmietvertrag die einzige Möglichkeit ist, eine Unterkunft zu finden, und keine andere Option zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist es dem Leistungsberechtigten in der Regel nicht möglich, die Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile zu verlangen, da dies vom Vertragsinhalt abhängt und oft außerhalb des Einflussbereichs des Mieters liegt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 48/08 R).