Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat die Mietobergrenze eines Jobcenters für unwirksam erklärt. Die Richter gaben einer alleinstehenden Bürgergeld-Empfängerin Recht, deren Bruttokaltmiete über dem vom Jobcenter festgesetzten Grenzwert lag.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-gericht-kippt-mietgrenze-des-jobcenters
naja..betrifft andere ja nicht..da diese ja nicht in hessen etz wohnen..daher sollten regelungen vereinheitlicht werden..und nicht das jeder machen kann wie er will..
Das Urteil beweist mal wieder, dass es sich für Leistungsbezieher lohnt, gegen Angemessenheitswerte vorzugehen, die den tatsächlichen Wohnungsmarkt nicht abbilden.
Und das sind leider die Meisten, denn die Kommunen versuchen mit allen erdenklichen Tricks, bei den Ärmsten der armen Geld zu sparen.
Zitat von: Ottokar am 17. Juni 2025, 10:47:20Das Urteil beweist mal wieder, dass es sich für Leistungsbezieher lohnt, gegen Angemessenheitswerte vorzugehen,
da sollte mal von ganz oben ein rundumschlag kommen.nur das wiederum wirds nicht geben..
Zitat von: Ottokar am 17. Juni 2025, 10:47:20Das Urteil beweist mal wieder, dass es sich für Leistungsbezieher lohnt, gegen Angemessenheitswerte vorzugehen, die den tatsächlichen Wohnungsmarkt nicht abbilden.
Und das sind leider die Meisten, denn die Kommunen versuchen mit allen erdenklichen Tricks, bei den Ärmsten der armen Geld zu sparen.
Das werde ich auch tun, wenn nötig:
https://hartz.info/index.php/topic,136373.0.html