Hallo:
Besteht die Möglichkeit evtl., dass das Jobcenter wegen Krankheit über Jahre höhere Miete übernimmt?
Die Krankheiten, einige davon, kann ich hier aus den med. unterlagen kopieren.
Danke
Nachtrag: Entschuldigung, wenn ich störe, es sind zu viele Themen von mir hier in diesem Brett.
Krankheit allein ist Grund für die Anerkennung unangemessener Unterkunftskosten.
Wenn aufgrund der Krankheit ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist, was ein Arzt (möglichst Facharzt) attestieren muss, kann ein solcher Grund vorliegen.
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 13:53:50Krankheit allein ist Grund für die Anerkennung unangemessener Unterkunftskosten.
Wenn aufgrund der Krankheit ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist, was ein Arzt (möglichst Facharzt) attestieren muss, kann ein solcher Grund vorliegen.
Ja, OK.
Die Frage war vielmehr bei Neumietung einer Wohnung, wenn die Miete etwas höher ist bei Krankheiten und Wohnungslosigkeit.
In dem Fall auch nicht.
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 19:44:23In dem Fall auch nicht.
Wenn ich die Antwort richtig verstehe, dann wird bei Neuanmietung keine höheren Kosten der Unterkunft anerkannt.
Unangemessene Kosten werden nicht anerkannt.
Wenn die neue Miete höher ist als die bisherige, aber angemessen, wird die neue höhere Miete anerkannt, wenn es einen zwingenden Grund für den Umzug gibt.
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 20:40:52Unangemessene Kosten werden nicht anerkannt.
Wenn die neue Miete höher ist als die bisherige, aber angemessen, wird die neue höhere Miete anerkannt, wenn es einen zwingenden Grund für den Umzug gibt.
Also es herrscht Wohnungslosigkeit, ich bin in einer Einrichtung der Wohnungslosen mit Tagessatz, damit ist der Umzug stets anerkannt.
Die Frage ist, wird bei einem neuen Mietvertrag wegen krankheiten etwas höhere Miete anerkannt?
Die Wohnungslosigkeit ist ein zwingender #Grund.
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 20:40:52Wenn die neue Miete höher ist als die bisherige, aber angemessen, wird die neue höhere Miete anerkannt
Nachtrag:
Ottokar: es gibt keine bisherige Miete, weil ich wohnungslos bin, das ist ein völlig NEUER Mieter und Mietvertrag.
Dann wird keine höhere Miete anerkannt. Du bist ja untergebracht. Du lebst in einer Einrichtung und nicht auf der Straße. Deine Kosten in der Einrichtung werden ja übernommen.
ZitatDann wird keine höhere Miete anerkannt.
Kann man so pauschal nicht sagen. In Berlin gäbe es in der Konstellation kumulative Zuschläge von 20 % für Obdachlosigkeit (Unterbringung im Wohnheim zum Tagessatz fällt darunter) + 10 % wegen Krankheit sofern nachgewiesen, zusammen also 32 %. Nachzulesen in der AV-Wohnen Berlin.
Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf höhere Mietkosten, weil jemand krank oder wohnungslos ist.
Kommunen können aber solche Härtefälle als anspruchserhöhend in ihrer Angemessenheitsrichtline regeln.
Maßgeblich ist also die Angemessenheitsrichtline für den Ort der Unterkunft.
Jens und Ottokar:
Dankeschön.