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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gerhaard am 17. Juni 2025, 17:18:12

Titel: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Gerhaard am 17. Juni 2025, 17:18:12
Hallo:
Besteht die Möglichkeit evtl., dass das Jobcenter wegen Krankheit über Jahre höhere Miete übernimmt?
Die Krankheiten, einige davon, kann ich hier aus den med. unterlagen kopieren.
Danke

Nachtrag: Entschuldigung, wenn ich störe, es sind zu viele Themen von mir hier in diesem Brett.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2025, 13:53:50
Krankheit allein ist Grund für die Anerkennung unangemessener Unterkunftskosten.
Wenn aufgrund der Krankheit ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist, was ein Arzt (möglichst Facharzt) attestieren muss, kann ein solcher Grund vorliegen.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Gerhaard am 19. Juni 2025, 16:45:51
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 13:53:50Krankheit allein ist Grund für die Anerkennung unangemessener Unterkunftskosten.
Wenn aufgrund der Krankheit ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist, was ein Arzt (möglichst Facharzt) attestieren muss, kann ein solcher Grund vorliegen.

Ja, OK.
Die Frage war vielmehr bei Neumietung einer Wohnung, wenn die Miete etwas höher ist bei Krankheiten und Wohnungslosigkeit.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2025, 19:44:23
In dem Fall auch nicht.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Gerhaard am 19. Juni 2025, 19:58:38
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 19:44:23In dem Fall auch nicht.

Wenn ich die Antwort richtig verstehe, dann wird bei Neuanmietung keine höheren Kosten der Unterkunft anerkannt.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2025, 20:40:52
Unangemessene Kosten werden nicht anerkannt.
Wenn die neue Miete höher ist als die bisherige, aber angemessen, wird die neue höhere Miete anerkannt, wenn es einen zwingenden Grund für den Umzug gibt.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Gerhaard am 19. Juni 2025, 20:58:30
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 20:40:52Unangemessene Kosten werden nicht anerkannt.
Wenn die neue Miete höher ist als die bisherige, aber angemessen, wird die neue höhere Miete anerkannt, wenn es einen zwingenden Grund für den Umzug gibt.
Also es herrscht Wohnungslosigkeit, ich bin in einer Einrichtung der Wohnungslosen mit Tagessatz, damit ist der Umzug stets anerkannt.
Die Frage ist, wird bei einem neuen Mietvertrag wegen krankheiten etwas höhere Miete anerkannt?
Die Wohnungslosigkeit ist ein zwingender #Grund.

Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2025, 20:40:52Wenn die neue Miete höher ist als die bisherige, aber angemessen, wird die neue höhere Miete anerkannt

Nachtrag:
Ottokar: es gibt keine bisherige Miete, weil ich wohnungslos bin, das ist ein völlig NEUER Mieter und Mietvertrag.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Birgit63 am 20. Juni 2025, 06:45:48
Dann wird keine höhere Miete anerkannt. Du bist ja untergebracht. Du lebst in einer Einrichtung und nicht auf der Straße. Deine Kosten in der Einrichtung werden ja übernommen.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: JensM1 am 20. Juni 2025, 07:31:03
ZitatDann wird keine höhere Miete anerkannt.

Kann man so pauschal nicht sagen. In Berlin gäbe es in der Konstellation kumulative Zuschläge von 20 % für Obdachlosigkeit (Unterbringung im Wohnheim zum Tagessatz fällt darunter) + 10 % wegen Krankheit sofern nachgewiesen, zusammen also 32 %. Nachzulesen in der AV-Wohnen Berlin.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Ottokar am 20. Juni 2025, 08:47:00
Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf höhere Mietkosten, weil jemand krank oder wohnungslos ist.
Kommunen können aber solche Härtefälle als anspruchserhöhend in ihrer Angemessenheitsrichtline regeln.
Maßgeblich ist also die Angemessenheitsrichtline für den Ort der Unterkunft.
Titel: Aw: Höhere Miete wegen Krankheiten
Beitrag von: Gerhaard am 20. Juni 2025, 13:30:31
Jens und Ottokar:
Dankeschön.