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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ToniCr am 18. Juni 2025, 14:31:27

Titel: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: ToniCr am 18. Juni 2025, 14:31:27
Halli Hallo,

freue mich bei euch sein zu dürfen.

Nun zu meiner Frage.

Ich bin beim Deutschen Wetterdienst Ehrenamtlicher Wetterbeobachter.
Für dieses Ehrenamt bekomme ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 806 € im Jahr.
Dieses wird ende Juni 405€ und ende Dezember 401€ ausgezahlt.

Wird dieses jetzt auf das Bürgergeld angerechnet?


Lieben Gruß

TONI
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Sheherazade am 18. Juni 2025, 15:34:42
Zitat von: ToniCr am 18. Juni 2025, 14:31:27Wird dieses jetzt auf das Bürgergeld angerechnet?

Nein. Lies mal im Ratgeber Einkommensanrechnung (https://hartz.info/index.php/topic,17.0.html) nach.
 
Titel: Aw: Aufwandsentschädigung
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2025, 13:56:51
Die Aufwandspauschale dürfte steuerfrei sein und unter § 3 Nr 26 EStG fallen. Frag mal beim DWD nach, die müssen das wissen.
In dem Fall wäre sie lt. § 11a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit der Gesamtbetrag aller nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen 3.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet.