Hallo
Ich bin seit geraumer Zeit schon Grundsicherungsempfänger (Frührentner, Erwerbsunfähig) und mache bei "Mein Grundeinkommen" - Gewinnspiel mit bei dem man ein Grundeinkommen für ein bis drei Jahre gewinnen kann.
Mich interessiert jetzt, vorausgesetzt ich würde gewinnen, ob der Gewinn, wird monatlich ausgezahlt, auf die Grundsicherung angerechnet wird oder eben nicht, im Internet finde ich zu diesem Thema nur wiedersprüchliche Angaben, es wäre schön das vorher zu wissen damit ich mich gegebenenfalls dementsprechend verhalten kann.
Auf der einen Seite heißt es, ja, das Grundeinkommen wird angerechnet obwohl es sich rechtlich gesehen um eine Schenkung handelt, auf der anderen Seite heißt es, nein, da diese monatlichen Zahlungen als zusätzliches Einkommen angesehen werden das nicht angetastet werden darf.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen ich würde das gerne wissen, denn ich kann mir nicht vorstellen das es im Sozialgesetzbuch für solch einen besonderen Fall extra einen Paragraphen gibt der dieses Thema behandelt.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG
Sascha
Wenn du eh schon Grundsicherung hast, bringt dir das Gewinnspiel nix, oder hast du gedacht du kannst 2x kassieren?
Der Gewinn würde voll angerechnet werden. Ich habe mich auch dort angemeldet und mich erkundigt. Eigentlich ist das ja auch selbsterklärend... :grins:
Also ehrlich gesagt hätte ich nicht damit gerechnet das es hier Menschen gibt die so derartig mißbilligend und verbittert sind wie Konstantin, ich habe die Frage ja nicht umsonst gestellt, außerdem warum sollte man diesen Gewinn bzw.diese Schenkung nicht behalten dürfen, es ist auf kurze Zeit begrenzt und kann als zusätzliches Einkommen deklariert werden, warum also sollte man jemandem sein Glück nicht gönnen, jeder hier weis das die Regelsätze mindestens 250€ zu niedrig sind um seinen Lebensunterhalt menschenwürdig bestreiten zu können, das ist Verfassungswiedrig und verstößt gegen das Grundgesetz.
Und Kurzpfennig würde ich gerne fragen woher er diese Weisheit her nimmt ohne Gesetzestext oder Quellenangabe wo man das nachlesen kann und selbsterklärend ist hier gar nichts, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt.
So langsam denke ich es gibt nämlich zu diesem speziellen Fall keine eindeutigen Gesetzestexte da dieses Gewinnspiel einzigartig in Deutschland ist, warum sollte ich dann dort mitmachen wenn ich mit Sicherheit sagen kann das ich im endeffekt nichts davon habe, das ist eine Ungerechtigkeit wie sie im Buche steht.
Ich habe seit 16 Jahren kein Leben da ich auf die Grundsicherung angewiesen bin, dazu kommt noch das ich erwerbsunfähig und krank bin, wieso sollte man jemandem, der dadurch wieder mal ein wenig leben könnte das nicht gönnen, ist es Neid, Eifersucht oder ist derjenige einfach nur ein egoistisches A-Loch der nichts besseres zu tun hat als seriöse Fragen in den Schmutz zu ziehen, wenn du so ein Held bist geh arbeiten wenn du kannst und hör auf rumzujammern, du hast keine Ahnung was das alles bedeutet und was das mit dir macht.
Traurig zu sehen das sich die ärmsten der armen hier auch noch gegenseitig bekriegen anstatt an einem Strang zu ziehen.
Danke euch beiden für nichts, da habe ich mehr erwartet.
Es wird dir nichts angerechnet. Du kannst alles behalten.
Ist das ungefähr die Antwort die du hier erwartet hast.
Dann muss ich dich enttäuschen (in deinem Fall lasse ich mal das "leider" weg). Es wird voll angerechnet.
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest auf der Seite genau zu gucken hättest du das selber heraus finden können. Ist, aber natürlich einfacher die User hier anzugehen.
Nun, nicht jeder ist so einen Ton, wie er hier im Forum herrscht, gewohnt.
Zum Thema selber ist alles gesagt. Auch Glücksspielgewinne sind Einkommen nach §11 SGB2
Die Frage aus dem Eingangsbeitrag kann sich aber jeder selbst beantworten, wenn man mal richtig auf der Seite nachliest - hier gefunden unter FAQ "Was ist, wenn ich Bürgergeld, ALGI, Bafög, Rente oder andere Leistungen beziehe".
ZitatDurch die Auszahlung des Gewinns könnte es passieren, dass empfangene (Sozial-) Leistungen gemindert oder gar gestrichen werden, da die Grundeinkommenszahlungen von den zuständigen Behörden als Einkommen oder Vermögen gewertet werden. Im Folgenden sind einige Hinweise zu den gängigen Leistungen zu finden.
1. Bürgergeld + andere Sozialleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
Die ausgezahlten Grundeinkommen sind rechtlich als regelmäßige Schenkung zu verstehen. Diese werden bei Bürgergeld-und Sozialhilfebezieher*innen zum Einkommen hinzugerechnet und schränken deshalb den Leistungsbezug ein. Anders gesagt: Wer gewinnt, muss seinen Gewinn mit seinen Bezügen verrechnen lassen.
Wenn du Bürgergeld oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehst, lohnt es sich eventuell, nachzurechnen, wie du während deines Jahres mit Grundeinkommen (im Vergleich zu vorher) finanziell dastehen würdest. Bedenke: Vom Grundeinkommen bleibt zwar nicht mehr besonders viel, wenn man davon auch Miete, freiwillige Krankenversicherung (und alles andere) zahlen muss. Es ist aber bedingungslos und keine Behörde kann dir mit Sanktionen drohen. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Menschen teilnehmen, die Sozialleistungen beziehen.
Quelle (https://www.mein-grundeinkommen.de/verlosung/faqs?question=53203&title=was-ist-wenn-ich-buergergeld-alg-i-bafoeg-rente-oder-andere-leistungen-beziehe)