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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 20. Juni 2025, 23:44:19

Titel: Änderungsbescheide ab 1.01.2025 unzulässig?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. Juni 2025, 23:44:19
Ich habe auch Facebook gelesen das alle Änderungsbescheide. ACHTUNG!

Alle Änderungsbescheide vom 11.01.2025 sind falsch! Es wird indirekt Bürgergeld zurückgefordert, was nicht zulässig ist!

Konkret was soll diese bedeuten?
Titel: Aw: Änderungsbescheide ab 1.01.2025 unzulässig?
Beitrag von: terrier am 21. Juni 2025, 10:10:11
naja Facebook ist nicht unbedingt das Buch der Wahrheiten, wer weiss wer da eine Ente ins Boot gesetzt hat?  :blum:
Titel: Aw: Änderungsbescheide ab 1.01.2025 unzulässig?
Beitrag von: Ottokar am 21. Juni 2025, 13:21:29
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Juni 2025, 23:44:19Konkret was soll diese bedeuten?
Das musst die Autoren dieser ominösen Nachricht fragen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Juni 2025, 23:44:19Alle Änderungsbescheide vom 11.01.2025 sind falsch! Es wird indirekt Bürgergeld zurückgefordert, was nicht zulässig ist!
Aus meiner Sicht ist das großer Blödsinn.