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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sese am 22. Juni 2025, 10:42:59

Titel: Einladung zu einer Maßnahme
Beitrag von: Sese am 22. Juni 2025, 10:42:59
Hallo liebes Forum,

ich habe eine Einladung zu einer Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Abs.1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III erhalten.

Der Vertrag zur Maßnahme soll am ersten Maßnahmetag unterschrieben werden. Allerdings weicht der Inhalt der Maßnahme teilweise von dem ab, was ich vorher mit meiner Arbeitsvermittlerin besprochen habe. Deshalb beabsichtige ich, den Vertrag so nicht zu unterschreiben.

Die "Einladung" verweist nur auf die oben genannten Paragraphen.
Sie enthält keine weitere Rechtsfolgenbelehrung.

Kann ich dennoch sanktioniert werden, falls ich nicht unterschreibe ?
Titel: Aw: Einladung zu einer Maßnahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Juni 2025, 11:01:01
Sese

Zitat von: Sese am Heute um 10:42:59Der Vertrag zur Maßnahme soll am ersten Maßnahmetag unterschrieben werden.
auch hier steht dir das Recht zur Prüfung zu und das solltest du beanspruchen. Hast du erst mal unterschrieben bist du gebunden.

Zitat von: Sese am Heute um 10:42:59Allerdings weicht der Inhalt der Maßnahme teilweise von dem ab, was ich vorher mit meiner Arbeitsvermittlerin besprochen habe.
das dürfte zu 99% der Fall sein.
Lies dir mal dass Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) durch.

Zitat von: Sese am Heute um 10:42:59Die "Einladung" verweist nur auf die oben genannten Paragraphen. Sie enthält keine weitere Rechtsfolgenbelehrung. Kann ich dennoch sanktioniert werden, falls ich nicht unterschreibe ?
da bin ich nicht sicher denke aber nicht.
Aber warte lieber bis noch andere Antworten kommen. Bei den §§ bin ich nicht mehr auf dem laufenden.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zu einer Maßnahme
Beitrag von: Sese am 22. Juni 2025, 14:40:05
Ok, vielen Dank erstmal.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand bezüglich der Paragraphen bzw. Rechtsfolgenbelehrung.