Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen auf bis zu 14,60 Euro. Das hat die unabhängige Mindestlohnkommission am Freitag bekannt gegeben, die mit jeweils drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Anders als vor zwei Jahren, als beide Seiten sich nicht einigen konnten, fiel die Entscheidung dieses Mal einvernehmlich.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 erstmals bei 8,50 Euro brutto pro Stunde festgelegt und ist seither mehrfach angehoben worden. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, ab 1.1.2026 sind es dann 13,90 Euro und ab 1.1.2027 14,60 Euro.
Die Entscheidung war aus zweifachem Grund mit Spannung erwartet worden. Zum einen spielte der Mindestlohn eine zentrale Rolle im zurückliegenden Bundeswahlkampf und wird immer noch stark diskutiert. Zum anderen hatte der Eklat bei der vorherigen Anpassungsentscheidung im Juni 2023 das Vertrauensverhältnis in der Kommission erschüttert – und letztlich zu einer neuen Regelung geführt, die nun erstmals zur Anwendung kam.
-->> https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-mindestlohn-steigt-im-kommenden-jahr-zunaechst-auf-1390-euro/100136779.html
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro
Bis zuletzt machten es Arbeitgeber und Gewerkschaften spannend. Doch dann einigten sie sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland.
Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro steigen, wie die Mindestlohnkommission in Berlin mitteilte. Der Vermittlungsvorschlag der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld sei einstimmig beschlossen worden.
-->> https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article256313584/Mindestlohn-steigt-2027-auf-14-60-Euro.html
Vielleicht sollte der Mindestlohn an die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Region angepasst werden. Das der Mindestlohn in München oder Hamburg höher ist als in Chemnitz oder Rostock. Wenn man in München für ein 28qm großes Zimmer bereits um die 800€ warm zahlt und in Rostock für eine 2 Zimmer-Wohnung mit Balkon- Neubau warm rund 400€.
Sonst kommt ganz schnell das Thema lohnt denn arbeiten überhaupt noch auf. Bei einer Einzelperson mit Vollzeit 35 Stundenwoche und knapp 2000€ Brutto bzw. 1466€ Netto überlegt man es sich dann 2x.
Ich halte Abgaben- und Steuererleichterungen für sinnvoller als die permanente Erhöhung des Mindestlohns, das kommt dann auch da an, wo es gebraucht wird.
Das halte ich auch für wesentlich sinnvoller aber nicht die Politik.
Zitat von: Sheherazade am 24. Juni 2025, 13:17:05Ich halte Abgaben- und Steuererleichterungen für sinnvoller als die permanente Erhöhung des Mindestlohns
macht aber auch nur sinn wenn man die preise stabiel hällt..steigen die preise müssen auch die löhne etz. mitgehen..man braucht jeden monat sein geld und nicht am jahresende..zumindest währe ein grundfreibetrag von 15.000..ein wirklich guter anfang..
Sollen Saisonarbeiter vom Mindestlohn ausgenommen werden? Agrarminister Rainer hatte sich offen dafür gezeigt - nun gibt es deutlichen Widerspruch aus dem Arbeitsministerium. Ausnahmen seien eine "unzulässige Diskriminierung".
Das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter ab. "Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt", sagte ein Sprecher des SPD-geführten Ministeriums dem Tagesspiegel. "Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor."
-->> https://www.tagesschau.de/inland/debatte-mindestlohn-saisonkraefte-102.html
Es wird immer versucht werden den Lohn zu drücken.
Gängige Praxis ist im Handwerk weniger Stunden zu bezahlen als dem Kunden berechnet werden.
Das machen einige.
Oder es wird erwartet das Rüstzeiten und An-und Abfahrt nicht auf dem Lohnzettel auftauchen.
Ich habe von einem LKW-Fahrer erzählt bekommen das sein Chef im die Fahrt zur Baustelle
und in dem Fall ging es um mehr wie eine Stunde nicht bezahlt.
Ich habe ihm dann gesagt komm Morgen mit deinem PKW dann ruf in der Firma an und sage denen sie sollen den LKW bringen.
Hat er sich natürlich nicht getraut.
Ich bin schon wegen weniger von der Baustelle runter.
Nicht oft aber schon so einmal alle 2-3 Jahre.
Lohn drücken ist also nicht nur den Stundenlohn senken.
@Ronald BW
...und das sind dann immer die sogannten Beispiele im Alltag wie ich immer sage, sei es als persönliches Beispiel weil man selbst betroffen ist, oder der Freund, der Bruder, der Ex Kollege oder der Nachbar den man kennt und um was es da alles geht. Der Mindestlohn ist das Eine und dann die Umsetzung oft sehr individuell denn hunderte verschiedene Branchen, Schichten, Stundenmodelle, Arbeitszeiten; eben das ganze Logistische und Organisatorische von Branche zu Branche und von Firma zu Firma verschieden und eben alles individuell.
Ob es der grosse Konzern ist mit 1200 Mitarbeitern, oder die kleine Druckerei mit 12 Mitarbeitern, oder der Einzelhändler mit nem Buchladen und nur ein oder zwei Mitarbeitern :coffee: .
Jeder Arbeitnehmer hat ja auch andere Voraussetzungen und auch regional, ob er im Ort arbeitet oder pendeln muss und noch Kosten hat und Fahrtzeiten und ob eben jemand nur mal gegenüber ins Büro gehen muss und auf der Arbeit ist, oder eben jemand der zu ner Baustelle muss usw.
Eines der besten Beispiele von der Verweigerung fair zu bezahlen war nach der Abschaffung
der Sklaverei in den Südstaaten der USA die Farmer haben so wenig bezahlt das es weniger war
als die Unterhaltskosten vorher.
Vom Grundsatz her hat sich bei den meisten sogenannten Arbeitgebern daran nichts geändert.
Pikant finde ich das es meistens Lohnabhängige sind die dieses Ausbeuten für die sogenannten
Unternehmer durchsetzen, in der Privatwirtschaft wie beim Staat.
Weil es eben auch nirgends mehr stimmt. Sei es der gierige Konzern in Sachen Managergehälter, oder die ganzen prekären Jobs und ganz oben riesen Umsätze und fette Margen und Gewinne und unten der Versuch zu überleben, was Umsätze und Kosten, Personal etc. betrifft.
Das ganze System ist halt....naja..... :coffee: .
Eben auch die ganzen Minijobs, Midijobs, Zeitarbeit usw. Erst letztens wieder von einem Freund gehört der bei einem bekannten Automobilkonzern gearbeitet hatte und immer viel erzählt hatte.
Als Beispiel fegt dort der festangestellte Mitarbeiter die Lagerhalle mit dem Besen und bekommt 18 Euro die Stunde und in der Spätschicht fegt der Mitarbeiter von der Leihbude die Halle mit dem gleichen Besen und bekommt eben Mindestlohn sozusagen.
Oder wo es noch keinen Mindestlohn gab, nach dem Motto. Stellen wir zwei Mitarbeiter ein für den halben Lohn :coffee: .
Jede Lücke wird gesucht und auch als Beispiel was ich erlebt habe, sicherlich auch nicht unbekannt - Mitarbeiter einstellen und nach der Probezeit entlassen und neue Mitarbeiter werden eingestellt, eventuelle Lohnerhöhungen sparen, Mindestlohn und befristet sowieso etc.
Zitat von: Meck am 25. Juni 2025, 12:46:45Das ganze System ist halt..... :coffee:
aufs abkassieren,gewinne machen ohne rücksicht auf verluste..
Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen auf bis zu 14,60 Euro. Das hat die unabhängige Mindestlohnkommission am Freitag bekannt gegeben, die mit jeweils drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Anders als vor zwei Jahren, als beide Seiten sich nicht einigen konnten, fiel die Entscheidung dieses Mal einvernehmlich.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 erstmals bei 8,50 Euro brutto pro Stunde festgelegt und ist seither mehrfach angehoben worden. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, ab 1.1.2026 sind es dann 13,90 Euro und ab 1.1.2027 14,60 Euro.
Die Entscheidung war aus zweifachem Grund mit Spannung erwartet worden. Zum einen spielte der Mindestlohn eine zentrale Rolle im zurückliegenden Bundeswahlkampf und wird immer noch stark diskutiert. Zum anderen hatte der Eklat bei der vorherigen Anpassungsentscheidung im Juni 2023 das Vertrauensverhältnis in der Kommission erschüttert – und letztlich zu einer neuen Regelung geführt, die nun erstmals zur Anwendung kam.
-->> https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-mindestlohn-steigt-im-kommenden-jahr-zunaechst-auf-1390-euro/100136779.html
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro
Bis zuletzt machten es Arbeitgeber und Gewerkschaften spannend. Doch dann einigten sie sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland.
Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro steigen, wie die Mindestlohnkommission in Berlin mitteilte. Der Vermittlungsvorschlag der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld sei einstimmig beschlossen worden.
-->> https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article256313584/Mindestlohn-steigt-2027-auf-14-60-Euro.html
Der Mindestlohn soll angehoben werden. Nicht alle sind damit einverstanden.
Die geplante Erhöhung des Mindestlohnes ist nach Angaben des sächsischen Handwerkstages nur schwer verkraftbar. Die Entscheidung werde den sächsischen Handwerksunternehmern wehtun, sagte deren Präsident, Uwe Nostitz, laut einer Mitteilung. Die von der Kommission vorgeschlagene Anhebung werde für die Handwerksunternehmen nur schwer zu stemmen sein.
Die Handwerksunternehmen im Freistaat plagen demnach ohnehin schon große konjunkturelle Sorgen. Zudem werde sich die Steigerung des Mindestlohnes in höheren Verbraucherpreisen niederschlagen.
-->> https://www.welt.de/regionales/sachsen/article256314806/Handwerk-Erhoehung-des-Mindestlohnes-schwer-zu-stemmen.html
Landwirtschaftsminister Backhaus schlägt vor, den Mindestlohn zunächst auf dem jetzigen Niveau von knapp 13 Euro einzufrieren.
-->> https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/mindestlohn-ausnahmen-fuer-saisonarbeitende-gefordert,nordmagazin-452.html
Reaktionen auf Mindestlohnbeschluss Von Erleichterung bis Enttäuschung.
Die lange Debatte über den Mindestlohn hat ein Ende - so sieht es zumindest Kanzler Merz. Während Ökonomen den Beschluss der Kommission loben, warnen Arbeitgeber vor dem Verlust von Arbeitsplätzen.
Die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn in Deutschland bis 2027 schrittweise auf 14,60 Euro zu erhöhen, stößt auf ein geteiltes Echo. Es reicht von Lob und Anerkennung, über Kritik bis hin zu warnenden Stimmen.
-->> https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/mindestlohn-reaktionen-100.html
Bei Teilzeitstellen ist das Gehalt entsprechend geringer. Ausgehend von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich bei einer Teilzeitstelle im Umfang von 20 Wochenstunden ein monatliches Bruttogehalt von 1210 Euro ergeben. Zum Vergleich: Durchschnittlich erhalten Bürgergeld-Haushalte 1347 Euro.
Damit reicht das Gehalt trotz Mindestlohnerhöhung für einen Großteil der Aufstocker:innen nicht, um allein davon das Existenzminimum zu sichern. Die Betroffenen bleiben damit weiterhin abhängig vom Bürgergeld. Lediglich ein größerer Anteil des Einkommens kommt aus ihrer Arbeit.
Zitat,,Den Großteil der Aufstocker wird eine Mindestlohnerhöhung daher nicht aus dem Leistungsbezug herausholen", hatte Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) bereits vor Bekanntgabe der Entscheidung der Mindestlohnkommission IPPEN.MEDIA gesagt. Auch den Vollzeitbeschäftigten nicht. Bei ihnen sei ,,meist nicht die Lohnhöhe der Grund für den Bürgergeldbezug, sondern die Größe der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie, für die ein Einkommen reichen muss".
Zitat,,Eine Erhöhung kann die Arbeitsaufnahme aus Arbeitslosigkeit heraus attraktiver machen", sagte der CDU-Politiker jedoch. Ihm sei besonders wichtig, dass sich Arbeit lohne und ihr mit Respekt begegnet werde. ,,Dafür braucht es gute Löhne", so Laumann. ,,Wir brauchen deshalb eine verlässliche Beteiligung aller Menschen an der Lohnentwicklung."
-->> https://www.fr.de/wirtschaft/mindestlohn-steigt-fuer-buergergeld-aufstocker-reicht-es-nicht-93805832.html
Zitat von: Meck am 28. Juni 2025, 08:42:25Bei Teilzeitstellen ist das Gehalt entsprechend geringer. Ausgehend von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich bei einer Teilzeitstelle im Umfang von 20 Wochenstunden ein monatliches Bruttogehalt von 1210 Euro ergeben. Zum Vergleich: Durchschnittlich erhalten Bürgergeld-Haushalte 1347 Euro.
Damit reicht das Gehalt trotz Mindestlohnerhöhung für einen Großteil der Aufstocker:innen nicht, um allein davon das Existenzminimum zu sichern.
Ein BG-Haushalt ist was genau?
Mein Bsp: 1 Person 563€ BG plus angemessene KdU Höchstgrenze 415€ = Bedarf 978€.
Nix mit 13xx€. Schön pauschal "gerechnet". 🙄
Das kommt doch immer auf den Einzelfall an.
Ich jedenfalls wäre somit raus aus dem Bezug.
Zitat von: Meck am 28. Juni 2025, 08:42:25Bei Teilzeitstellen ist das Gehalt entsprechend geringer. Ausgehend von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich bei einer Teilzeitstelle im Umfang von 20 Wochenstunden ein monatliches Bruttogehalt von 1210 Euro ergeben. Zum Vergleich: Durchschnittlich erhalten Bürgergeld-Haushalte 1347 Euro. Damit reicht das Gehalt trotz Mindestlohnerhöhung für einen Großteil der Aufstocker:innen nicht, um allein davon das Existenzminimum zu sichern. Die Betroffenen bleiben damit weiterhin abhängig vom Bürgergeld. Lediglich ein größerer Anteil des Einkommens kommt aus ihrer Arbeit.
:scratch: Seit wann ist Teilzeitarbeit geeignet um sein Existenzminimum zu sichern? Oder soll dieser Einwand bedeuten, dass Menschen, die nur 20 Stunden in der Woche arbeiten können/wollen, den doppelten Stundenlohn erhalten sollen?
Steigt der Mindestlohn, sinkt gleichzeitig die Zahl der sogenannten ,,Aufstocker" – für den Staat könne sich die Erhöhung gleich in mehrerer Hinsicht sehr lohnen, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Anhebung des Mindestlohns beschert dem Staat vermutlich Milliarden an Mehreinnahmen. Der Bund werde ,,mindestens mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr bei den Ausgaben für Bürgergeld einsparen", sagte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dem Düsseldorfer ,,Handelsblatt". Hinzu kämen höhere Steuereinnahmen und Sozialabgaben.
Beim Bürgergeld sinke durch die Mindestlohnerhöhung die Zahl der sogenannten Aufstocker – Arbeitnehmer, die zwar arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Anspruch auf Bürgergeld haben. Das ist derzeit bei rund 800.000 Menschen der Fall und viele von ihnen verlören bei einem höheren Mindestlohn den Anspruch auf zumindest einen Teil oder auch auf das gesamte Bürgergeld, sagte Weber.
-->> https://www.welt.de/politik/deutschland/article256320096/weniger-aufstocker-erwartet-hoeherer-mindestlohn-bringe-dem-staat-milliardeneinnahmen-lobt-arbeitsmarktforscher.html
Die meisten, die über den Mindestlohn herumzetern, müssen garantiert nicht dafür arbeiten.
Soo viel ist der Mindestlohn nun auch wieder nicht, die sollen mal den Ball flach halten.
Zumal sich dieser Staat ca. die Hälfte direkt wieder zurückholt.
Zitat von: Meck am 28. Juni 2025, 17:40:02Steigt der Mindestlohn, sinkt gleichzeitig die Zahl der sogenannten ,,Aufstocker" – für den Staat könne sich die Erhöhung gleich in mehrerer Hinsicht sehr lohnen
Das ist wieder zu kurz gedacht von den Oberschlauen. Warum sollte ein Aufstocker davon profitieren wenn er sowieso trotz Erhöhung des Mindestlohnen weiter vom Amt abhängig ist. Das entbehrt aller Logik. In einer Hinsicht profitiert er schon. Er arbeitet dann halt weniger Stunden für das gleiche Geld.
Wer arbeitet und drei Kinder hat, ist der Dumme. Leistung wird in Deutschland bestraft.
https://www.youtube.com/watch?v=IRuSyRDpy88
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2025, 18:04:10die über den Mindestlohn herumzetern
Niemand zetert hier pauschal über den Mindestlohn. Die Erhöhung ist nur wieder mal das Zuckerbrot für den unruhigen Gaul namens Bürger, damit er sich beruhigt und wieder friedlich den Karren zieht. Leider vergisst der Gaul jedes Mal, dass die Peitsche (Steuern, Abgaben, Preiserhöhungen) unweigerlich dem Zuckerbrot folgt.
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2025, 09:26:30Die Erhöhung ist nur wieder mal das Zuckerbrot für den unruhigen Gaul namens Bürger, damit er sich beruhigt und wieder friedlich den Karren zieht. Leider vergisst der Gaul jedes Mal, dass die Peitsche (Steuern, Abgaben, Preiserhöhungen) unweigerlich dem Zuckerbrot folgt.
So ist es und egal um welches Thema es sich dreht; es funktioniert in Sachen Manipulation von oben immer wieder und die Medien setzen entsprechend geschickt dazu die täglichen oder monatlichen Impulse und alles reine Psychologie, um die Leute wieder an bestimmte Dinge zu "erinnern" und das sie drüber diskutieren, schimpfen und sich aufregen.
Ist wie mit einer Lüge und je öfter etwas geschrieben wird, oder die Menschen es von verschiedenen Seiten hören, glauben sie es irgendwann.
Wenn man sich an die Coronazeiten erinnert und wie rund um die Uhr alle gefühlt im Stundentakt mit Meldungen zugeballert wurden von allen Seiten und morgens die Leute zur Arbeit fahren, oder einkaufen gehen und sich überall treffen, wird munter diskutiert über diese Themen und alle sind beschäftigt und abgelenkt :coffee: . So nach dem Motto: Alles schaut Frühstücksfernsehen und Nachrichten und dann geht es los und alles wird diskutiert und haste schon gelesen und haste schon gehört :cool: .
Jeder interpretiert, oder versteht Nachrichtenmeldungen ja auch anders und versteht sie anders, oder das bekannte Clickbait bei Überschriften und Meldungen in den Medien. Da wird nur die Überschrift gelesen und der Leser regt sich schon auf, ohne in den Artikel reinzuschauen usw. Alles psychologisch gesehen Effekte und Dinge die bewusst so gewünscht sind durch die Zeitungen. Oft entsteht beim Clickbaiting (https://de.wikipedia.org/wiki/Clickbaiting) (hier wird es gut erklärt), schon eine Emotion beim Leser und liest man den Artikel, gibt es oft nicht mal Neues oder Fakten.
Ich sage es meinen Freunden immer so: Alles was man liest und hört nur zur Kenntnis nehmen und Kopf einschalten, denn aufregen lohnt net :clever: :zwinker: .
Ich persönlich beschäftige mich ja auch viel mit Politik und Nachrichten, aber lasse es bewusst emotional nicht mehr an mich ran. Denn manchmal weiss man nicht ob man sich aufregen soll, heulen soll, lachen soll oder den Kopf schütteln. Ich sage mir einfach nur wundern. Kann man lernen und tut der Gesundheit gut, denn es gibt nun mal Dinge, die kann man eh nicht beeinflussen und ändern!
Zitat von: Konstantin am 29. Juni 2025, 07:48:51Wer arbeitet und drei Kinder hat, ist der Dumme. Leistung wird in Deutschland bestraft. https://www.youtube.com/watch?v=IRuSyRDpy88
Hamma ! Ich geh ja "in den Mülleimer" !
Den Laden kenn ich.
Tecklenburg kenn ich.
Meine Schwester hat da mal Jahre lang gelebt.
Na da hat der Journalist da ja in ein "Wespennest" jestochert ! :cool:
In Tecklenburg wohnen nur erfolgreiche Leute.
Tecklenburg ist so mehr oder weniger das heimliche "Blankenese" von NRW.
SO kenne ICH es jedenfalls noch.
Meinung · Die Mindestlohn-Kommission hat sich dem politischen Druck nicht gebeugt, weder dem von SPD noch CSU. Gut so. Dennoch hat sie falsch entschieden: Der neue Mindestlohn passt nicht zur Wirtschaftskrise. Und er ist grundlegend falsch.
Es drohen Jobabbau und Flucht in Schwarzarbeit
Die schlechte Nachricht: Der nun beschlossene Mindestlohn ist zu hoch. Die Anhebung um über acht Prozent zum nächsten Jahr und weiteren fünf Prozent im Jahr 2027 hat mit der Lohnentwicklung am Markt und der konjunkturellen Lage nichts zu tun. Deutschland ist im dritten Jahr der Wirtschaftskrise. Solche Erhöhungen werden sich viele Betriebe nicht leisten können. Die Folge wird Jobabbau und Flucht in Schwarzarbeit ausgerechnet im Bereich der Geringqualifizierten sein. Dabei ist hier die Langzeitarbeitslosigkeit schon jetzt hoch.
Schon die Einführung des Mindestlohns war ein Fehler
Das verweist auf das grundlegende Problem des Mindestlohns: Schon seine Einführung war ein Fehler. Damit hat der Staat in die Lohnfindung eingegriffen, die in einer Marktwirtschaft Sache der Tarifpartner ist.
-->> https://rp-online.de/politik/analyse-und-meinung/mindestlohn-ist-ein-fehler-anhebung-der-kommission-zu-stark-grundlegend-falsch-weil-unnoetig_aid-129975823
Zitat von: Meck am 30. Juni 2025, 03:06:30Es drohen Jobabbau und Flucht in Schwarzarbeit
damit haben die firmen früher schon gleich gedroht..und..nichts ist passiert.. :weisnich: man weis es einfach..die könen sich das leisten..in dem man das von den gewinnen nimmt..denn muss man sich halt nicht so ekletant an den gewinnen bedienen und sich horende bonis gönnen..und man sollte entlich aufhören an den personalkostenschraube zu drehen..
Die Erhöhung des Mindestlohns wird zu einem guten Geschäft – vor allem für den Staat! Vom Lohnplus der Arbeitnehmer gehen 40 Prozent als Steuern und Abgaben an die Staats- und die Sozialkassen (Rente, Pflege etc.).
Konkret steigt der Mindestlohn am 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Bedeutet für einen Single (Vollzeit): Das Monatsbrutto erhöht sich um 186 Euro (+8,6 Prozent).
Aber: Die Einkommensteuer steigt zugleich um 37 Euro auf 171 Euro/Monat (+27,9 Prozent), die Sozialabgaben um 40 auf 521 Euro (+8,4 Prozent). Bleibt unterm Strich ein Plus um 109 Euro. Das entspricht einem Nettolohn-Anstieg um ,,nur" 6,8 Prozent.
Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn dann auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Ein Plus um 1,78 Euro (+13,9 Prozent) zum aktuellen Lohn. Macht beim Vollzeit-Beschäftigten 306 Euro mehr Brutto im Monat.
Aber: Davon gehen 128 Euro Steuern und Sozialabgaben ab. Bleiben unterm Strich 178 Euro mehr im Geldbeutel (+ 11,2 Prozent).
-->> https://www.bild.de/politik/inland/6-8-prozent-mehr-netto-aber-28-prozent-mehr-steuern-so-verdient-der-staat-am-mindestlohn-plus-6862a401de41a677fd555f8d
Zitat von: Meck am 01. Juli 2025, 13:24:43Macht beim Vollzeit-Beschäftigten 306 Euro mehr Brutto im Monat.
Wie hoch ist eigentlich der Anteil der Arbeitnehmer in Vollzeit, die zum Mindestlohn arbeiten?
Diese Mindestlohnerhöhung soll doch nur wieder die AN beruhigen, die in Teilzeit und/oder Minijobs arbeiten, da wird meines Erachtens am häufigsten die Mindestlohnbasis angesetzt. Die Minijobber haben mal gar nichts davon, die brauchen dann nur weniger arbeiten für das gleiche Geld.
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2025, 13:35:59Diese Mindestlohnerhöhung soll doch nur wieder die AN beruhigen, die in Teilzeit und/oder Minijobs arbeiten, da wird meines Erachtens am häufigsten die Mindestlohnbasis angesetzt. Die Minijobber haben mal gar nichts davon, die brauchen dann nur weniger arbeiten für das gleiche Geld.
Das ist das nächste Problem, was ja nun auch schon ewig besteht. Die prekären Jobs, Minijobs, Midijobs und die ganzen Massnahmen von früheren AGHs, 1 Eurojobs etc. Ist ein Projekt "verbrannt" bekam es einen neuen Namen und neue Massnahmeträger schossen wie Pilze aus dem Boden und immer weiter Niedriglohnsektor. Erster Arbeitsmarkt, zweiter Arbeitsmarkt. Aufstocker und noch Nebenjobs und Kosten durch Pendeln etc. Das Ganze ist sowas von "kaputt" und müsste alles komplett neu und vernünftig überarbeitet werden. Aber es ist eben so gewollt :coffee: .
Ich kenne jemanden die hat nen Hauptjob und drei kleine Minijobs, trägt nachts vor der Arbeit noch zwei Stunden Zeitungen aus, nach dem Hauptjob noch eine Stunde putzen in einer Bank und einem Büro und am Wochenende noch zwei Stunden Getränke mixen in einer Bar, damit das Geld reicht und noch etwas übrig bleibt für etwas "Luxus" für den Sohn, sei es mal ein Schwimmbadbesuch, oder mal ins Kino usw.
Zu dem Thema eben auch noch die ganze Zeitarbeit und Leiharbeit. Hatte ich ja in einem anderen Beitrag schon mal was dazu geschrieben -->>
Zitat von: Meck am 25. Juni 2025, 12:46:45Weil es eben auch nirgends mehr stimmt. Sei es der gierige Konzern in Sachen Managergehälter, oder die ganzen prekären Jobs und ganz oben riesen Umsätze und fette Margen und Gewinne und unten der Versuch zu überleben, was Umsätze und Kosten, Personal etc. betrifft.
Das ganze System ist halt....naja..... :coffee: .
Eben auch die ganzen Minijobs, Midijobs, Zeitarbeit usw. Erst letztens wieder von einem Freund gehört der bei einem bekannten Automobilkonzern als Lagerleiter arbeitet und immer viel erzählt in Sachen Einkaufspreise, Auslagerung ins Ausland, Zölle, Ersatzteilpreise, Werkstattpreise, Zulieferer und Kosten und das nur eine Branche von Vielen.
Als Beispiel fegt dort der festangestellte Mitarbeiter die Lagerhalle mit dem Besen und bekommt 18 Euro die Stunde und in der Spätschicht fegt der Mitarbeiter von der Leihbude die Halle mit dem gleichen Besen und bekommt eben Mindestlohn sozusagen.
Oder wo es noch keinen Mindestlohn gab, nach dem Motto. Stellen wir zwei Mitarbeiter ein für den halben Lohn :coffee: .
Jede Lücke wird gesucht und auch als Beispiel was ich erlebt habe, sicherlich auch nicht unbekannt - Mitarbeiter einstellen und nach der Probezeit entlassen und neue Mitarbeiter werden eingestellt, eventuelle Lohnerhöhungen sparen, Mindestlohn und befristet sowieso etc.
Zitat von: Meck am 01. Juli 2025, 13:48:58Ich kenne jemanden die hat nen Hauptjob und drei kleine Minijobs, trägt nachts vor der Arbeit noch zwei Stunden Zeitungen aus, nach dem Hauptjob noch eine Stunde putzen in einer Bank und einem Büro und am Wochenende noch zwei Stunden Getränke mixen in einer Bar, damit das Geld reicht und noch etwas übrig bleibt für etwas "Luxus" für den Sohn, sei es mal ein Schwimmbadbesuch, oder mal ins Kino usw.
Hm, das ist aber schon länger her, nehme ich an. Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung geht nämlich gar nicht mehr.
ZitatGesetzlich geregelt: Nur ein Minijob neben dem Hauptjob
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
Quelle (https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html#docebd1131b-0592-4d0f-894e-e5745c2fe030bodyText2)
Weiß ich von meinem älteren Sohn, der 2 Minijobs (a200€) neben seiner Hauptbeschäfitung ausüben wollte letztes Jahr.
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2025, 13:57:20Hm, das ist aber schon länger her, nehme ich an. Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung geht nämlich gar nicht mehr.
Ja sind schon paar Jahre. Inzwischen wurden zwar die ganzen Zuverdienstgrenzen geändert usw. aber das weisst Du ja auch alles und der wöchentliche Stundensatz usw. aber mir ging es nur um ein Beispiel und wie traurig es alles ist und was die Menschen tun müssen um ihre Rechnungen zu bezahlen und einigermassen über die Runden zu kommen :coffee: .
Ist eben alles nicht normal diese ganze "Bastelei" im Arbeitsleben und da kannste eben weiter machen bei den Rentnern die noch weiter arbeiten müssen und die Steuern und Dinge die doppelt und dreifach versteuert werden und und und. Thema Tafeln fällt mir noch ein und müsste es alles net geben.
Aber eben Themen wo man rund um die Uhr diskutieren könnte :coffee: . Jeder schaut wo er bleibt und macht das Beste draus. Heute ist alles so kompliziert und dazu die ganze Bürokratie. Wer heute arbeiten geht, oder zusätzlich Auftstocker ist, der muss halber Anwalt sein oder Finanzexperte um alles richtig zu machen und sich mit massenhaft Paragraphen beschäftigen. Pauschalen hier, Beitragsbemessungsgrenzen da usw.
Der Mindestlohn soll in zwei Schritten steigen. In Thüringen dürfte etwa jeder vierte Beschäftigte davon profitieren. Der Handwerkstag sieht aber auch Herausforderungen für die Betriebe.
Der Thüringer Handwerkstag warnt vor Belastungen für Betriebe durch mögliche weitere Erhöhungen des Mindestlohns. Planungssicherheit sei für die Betriebe zentral, deshalb sei es wichtig, dass die Mindestlohnkommission über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nun entschieden habe, teilte der Handwerkstag mit.
-->> https://www.welt.de/regionales/thueringen/article256334120/Handwerkstag-warnt-vor-weiterer-Erhoehung-des-Mindestlohns.html
Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro. Dennoch sind nicht alle damit zufrieden. In einer Online-Gruppe tauschen sich Friseure über ihre Gehälter aus.
,,Verdiene an der Tanke mehr": Friseure empören sich im Netz über Niedriglöhne
Doch manchen geht die Erhöhung nicht weit genug. Ein Facebook-Account namens Friseur-Unternehmer.de hat einen Informationspost zur Mindestlohnerhöhung erstellt, mit dem Hinweis: ,,Gute Friseur-Unternehmer haben ihre Preise längst an diese zukünftige Entwicklung angepasst. Somit verdienen ihre rentabel arbeitenden Mitarbeiter schon heute weit mehr als den zukünftigen Mindestlohn."
-->> https://www.merkur.de/verbraucher/mindestlohn-erhoehung-tritt-debatte-unter-friseuren-los-schon-armselig-zr-93817238.html
Ausbeutung im Knast: Mindestlohn 2,38 Euro
Schreinern, Sortieren, Schweißen. Für Arbeit im Gefängnis soll es ab Juli mehr Geld geben, das haben Gefangene erkämpft – sind aber unzufrieden.
W enn ein Lkw auf den Hof gefahren kommt, stehen die Männer bereit. Die Sattelschlepper haben tonnenweise Kabel geladen, teils ordentlich aufgerollt und gut erhalten, teils wirr durcheinander geworfen, abgerissen, dreckig, verbogen, verschlissen. Die Lkw laden die Kabel im Hof ab, die Männer trennen die guten von den schlechten. Die schlechten werden in handgerechte Stücke von ungefähr eineinhalb Metern Länge geschnitten und auf einen Gitterwagen geworfen. Die bekommt Klaus Waschinewski.
Er nimmt ein Kabel in die Hand und schlägt ein Ende mit Wucht auf die Erde. Dann knallt es einmal richtig. Das Kabel bricht auf. Nun kann er es auseinandernehmen, Stahl und Aluminium trennen, den Stahl klein schneiden. Dafür nutzt er eine Maschine, ,,meine Maschine", sagt er, ,,so groß wie eine Musiktruhe in der Kneipe ungefähr". Das Aluminium biegt er auf einen halben Meter zusammen und stapelt die Teile aufeinander, anschließend kommen sie in eine Presse. Dann kommen andere Lkw und holen die Wertstoffe ab. Der Kreislauf kann wieder beginnen.
-->> https://taz.de/Ausbeutung-hinter-Gittern/!6094927/
Die geplante Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027 bedroht in den Augen der Freien Apothekerschaft die Existenz zahlreicher Apotheken in Deutschland und gefährdet die Arzneimittelversorgung. Während die Maßnahme als sozialpolitischer Fortschritt gefeiert werde, sehen sich Apotheken einer fatalen Kettenreaktion gegenüber, da sie gestiegene Kosten nicht weitergeben dürften, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Strukturelle Schieflage
,,Die Mindestlohnerhöhung trifft Apotheken ins Mark", warnt der Vorstand der Freien Apothekerschaft ,,Unser Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde seit 2004 nur ein einziges Mal – im Jahr 2013 – um marginale 25 Cent angepasst. Das bedeutet: Während alle Dienstleister, Großhändler und Zulieferer ihre gestiegenen Lohnkosten an uns weiterreichen, bleiben unsere Einnahmen auf dem Stand von vor über 20 Jahren."
-->> https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/07/02/mindestlohnerhoehung-bedroht-die-existenz-zahlreicher-apotheken
Mindestlohn: Diese Produkte und Dienstleistungen könnten ab 2026 teurer werden:
Landwirtschaftliche Produkte: Im Bereich regionale Produkte, die von Hand geerntet werden müssen, wird sich die Mindestlohnerhöhung auf die Preise auswirken. Betroffen sind unter anderem Spargel, Gurken, Erdbeeren, Kirschen oder Himbeeren.
Lebensmitteleinzelhandel: Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, arbeiten in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie besonders viele Menschen auf Mindestlohnniveau. Der höhere Mindestlohn wirkt sich auf die Produktionskosten aus und wird über die Handelspreise auch an die Verbraucher weitergegeben. Das betrifft dann alle hier produzierten Lebensmittel und auch Getränke. Bei Bäckereiprodukten wird sich das ebenfalls bemerkbar machen.
Dienstleistungen: Vom Niedriglohnsektor betroffen sind insbesondere die Gastronomie und das Friseurhandwerk. Auch hier ist mit Preissteigerungen zu rechnen.
Versandkosten: Auch der Transportsektor beschäftigt viele Mitarbeiter auf Mindestlohnniveau und ist personalintensiv. Mit der Mindestlohnerhöhung kann dies zu Preissteigerungen bei Versandkosten für Online-Käufe, Kurierdienste und andere Arten von Lieferungen führen.
-->> https://www.merkur.de/wirtschaft/mindestlohn-wird-angehoben-wo-preissteigerungen-zu-erwarten-sind-zr-93820322.html
Hotels vor der Pleite? Höherer Mindestlohn trifft Tourismus
Mit insgesamt 3.700 Euro mehr im Jahr können Küchenhilfen, Zimmermädchen und Servicekräfte rechnen. Doch ein höherer Mindestlohn stürzt einige Hoteliers und Wirte im Freistaat in Existenzängste, selbst in tourismusstarken Regionen.
-->> https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/hotels-vor-der-pleite-hoeherer-mindestlohn-trifft-tourismus,UpyhU2F
In vielen Berufen reicht der Mindestlohn kaum zum Leben. Zwar soll dieser bald erhöht werden, aber hilft das überhaupt denjenigen, die derzeit bereits für wenig Geld hart arbeiten?
ZitatFahrradkurier in Stuttgart: Harte Arbeit für Mindestlohn
Seine Kollegen nennen ihn "Legend". Ein Spitzname, der Respekt ausdrückt. Denn obwohl "Legend" mit 63 Jahren der älteste im Team ist, gehört er zu den Schnellsten. 500 Lieferungen in einem einzigen Monat - das ist sein persönlicher Rekord, sagt er. "Legend" ist Fahrradkurier in Stuttgart - bei Hitze, Schnee und Regen - und das alles für den Mindestlohn.
ZitatEssen bestellen: Arbeitgeber zahlt Bonus statt Tarifvertrag
Während "Legend" einen der steilsten Anstiege in Stuttgart erklimmt, läuft ihm Schweiß über das Gesicht. Der Weg ist berüchtigt unter den Kurieren. Sie haben bei ihrem Arbeitgeber nach einem Zuschlag für die Höhenmeter gefragt - vergeblich, erzählt der 63-Jährige. Statt eines Tarifvertrags gibt es bei seinem Arbeitgeber ein Bonus-System: Wer viel liefert, bekommt mehr Geld.
ZitatFahrradkuriere: Tarifbindung statt erhöhten Mindestlohn?
Fahrradkurier Michael Jokusch war zu Gast in der SWR-Sendung "Zur Sache! Baden-Württemberg". Dort sagte der Gewerkschafter, für ihn greife die aktuelle Debatte um den Mindestlohn zu kurz. Zwar begrüße er eine Erhöhung grundsätzlich, doch sehe er darin keine langfristige Lösung für seine Branche. "Für uns ist es wichtiger, einen Tariflohn zu bekommen. Der Mindestlohn bedeutet im Endeffekt für mich, dass der Arbeitgeber mir sagt: Eigentlich würde ich gern weniger bezahlen, ich darf aber nicht. Das ist die Aussage", ergänzt Jokusch in der Sendung.
Mehr dazu im Artikel -->> https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-arm-trotz-arbeit-wie-menschen-in-baden-wuerttemberg-mit-dem-mindestlohn-ueberleben-muessen-100.html
Die Mindestlohnkommission in Berlin ist zu einem Ergebnis gekommen. Die Reaktionen darauf fallen teils heftig aus, so auch in Hamm. Karsten Plaß, Betreiber des Pirates auf der Südstraße sowie der Beach-Bar Anker und Herz an der Hafenstraße, wurde im Gespräch mit wa.de besonders deutlich: ,,Wir machen zu. Das ist nicht mehr zu finanzieren!" Mit Beginn der zweiten Mindestlohn-Erhöhungsstufe am 1. Januar 2027 sollen beide Party-Locations Geschichte sein. 14,60 Euro ist dann pro Stunde vorgesehen, ab 2026 steigt der Mindestlohn zunächst auf 13,90 Euro. Aktuell liegt dieser bei 12,82 Euro. Das Bundesarbeitsministerium muss den Beschluss der Kommission noch formell umsetzen.
Karsten Plaß hatte bereits vor gut zwei Monaten mit einer Online-Kampagne auf die prekäre Situation im Bereich der Nachtgastronomie aufmerksam gemacht. Die Umsätze würden stetig sinken, weil die jungen Leute zwischen 18 und 25 Jahren längst nicht mehr so in Ausgeh-Laune seien wie noch vor einigen Jahren. Zudem fehle ,,in einer strukturschwachen Region" vielen schlicht das Geld für einen ausgelassenen Partyabend. Entlastende Maßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer im Gastrobereich würden in seinem Geschäft zudem nicht greifen, weil hier der meiste Umsatz über die Getränke generiert würde.
-->> https://www.merkur.de/deutschland/nordrhein-westfalen/zu-gastronom-schlaegt-nach-mindestlohn-erhoehung-alarm-wir-machen-93821440.html
Tourismus-Mindestlohn - Katerstimmung in den Urlaubsgebieten
Die Beschäftigten in der Tourismusbranche bekommen dank der Entscheidung der Mindestlohnkommission bald deutlich mehr Geld. 3.700 Euro im Jahr mehr gibt es insgesamt für Küchenhilfen, Zimmerpersonal und Servicekräfte. Was für die Beschäftigten ein erfreuliches Plus in der Geldbörse ist, sorgt bei vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für Sorgen um die Zukunft ihrer Hotels und Gasthöfe.
Natalja und Uyen beispielsweise arbeiten, wo andere Urlaub machen. Sie sind tätig als Zimmermädchen im Hotel zur Post in Rohrdorf. Malerisch liegt der Ort zwischen dem Inn und der mächtigen Hochries, einem der bekanntesten Aussichtsberge in den bayerischen Alpen.
-->> https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/tourismus-mindestlohn-lohnplus-klagen-der-arbeitgeber-100.html
Immer die gleiche Leier, Inflationsbereinigt ist gibt's ja gar keine wirkliche Erhöhung.
Aber was soll's, ist immer das selbe unwürdige Schauspiel.
Das Statistische Bundesamt hat durchgerechnet, was die zweistufige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bringen könnte.
Von der beschlossenen zweistufigen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns werden vor allem Arbeitnehmerinnen und Menschen in den östlichen Bundesländern profitieren. Das schätzt das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Lohnstatistik aus dem April 2024.
Zu diesem Zeitpunkt gab es rund 6,6 Millionen Jobs, die unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde lagen, der ab dem 1. Januar 2026 gelten soll. Steigen die Löhne auf das neue Niveau, klettert die Verdienstsumme der rund 6,6 Millionen betroffenen Beschäftigten um 6 Prozent oder 400 Millionen Euro.
Mehr Jobs in der zweiten Stufe betroffen
Wenn der Mindestlohn dann zum 1. Januar 2027 noch einmal auf dann 14,60 Euro steigt, gibt es ein weiteres Plus für dann rund 8,3 Millionen Jobs um rund 4 Prozent oder 430 Millionen Euro, haben die Statistiker als Höchstwerte errechnet. In der Realität können die Steigerungen bei beiden Stufen etwas geringer ausfallen, weil zwischenzeitliche Lohnerhöhungen seit April 2024 in dem Modell nicht berücksichtigt wurden.
-->> https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article256398332/Neuer-Mindestlohn-hilft-vor-allem-Frauen-und-Ostdeutschen.html
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. fordert, den aktuellen Mindestlohn für Saisonarbeit beizubehalten. Laut Verband würden andernfalls negative Konsequenzen für die Branche drohen.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. warnt vor den Auswirkungen für die Landwirtschaft aufgrund der empfohlenen Mindestlohnerhöhung. Wie der Verband mitteilte, habe dessen Vorsitzender des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands, Thomas Richter, in einem Schreiben an die Regierungskoalition eine Ausnahmeregelung des gesetzlichen Mindestlohns für saisonale Tätigkeiten gefordert.
Demnach solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten, um bäuerliche Familienbetriebe sichern und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland gewährleisten zu können. Künftig, so die Forderung, solle bei einem gesetzlichen Mindestlohn über 16,03 Euro ein Satz von 80 Prozent für Saisonkräfte gelten.
-->> https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article256400058/Ausnahmeregel-fuer-Mindestlohn-bei-Saisonarbeit-gefordert.html
Ab dem 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das hat auch Auswirkungen auf die rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland, teilte die Minijob-Zentrale am Donnerstag mit. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt demnach durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf voraussichtlich 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Die Mindestlohn-Anhebungen gehen auf den jüngsten Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission zurück. Mit den geplanten Erhöhungen soll ein angemessener Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet werden sowie faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sichergestellt werden – das gilt auch bei Minijobs.
Ab 2026 sind 603 Euro Verdienst erlaubt, ab 2027 wohl 633 Euro
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Durch diese Regelung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht. Konkret bedeutet das: Zum 1. Januar 2026 erhöht sich die Verdienstobergrenze im Minijob voraussichtlich auf 603 Euro pro Monat. Ein Jahr später – zum 1. Januar 2027 – erfolgt eine weitere Anpassung auf 633 Euro monatlich (die Werte wurden jeweils aufgerundet).
-->> https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/minijob-verdienstgrenze-steigt-2026-voraussichtlich-auf-603-euro
Ministerin Bas verteidigt Tariftreuegesetz und Mindestlohn
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem von ihr vorgelegten Tariftreuegesetz zurückgewiesen. Weder der Vorwurf, ein Bürokratiemonster geschaffen zu haben, noch der, die Unternehmen zum Abschluss von Tarifverträgen zu drängen, sei gerechtfertigt. «Wir haben uns daran orientiert, es sehr bürokratiearm zu machen. Kein Unternehmen wird gezwungen, einen Tarifvertrag abzuschließen», betonte Bas am Rande eines Besuches in Mecklenburg-Vorpommern, wo es ein solches Gesetz schon seit 2024 gibt.
-->> https://www.zeit.de/news/2025-07/24/ministerin-bas-verteidigt-tariftreuegesetz-und-mindestlohn
Rheinland-Pfalz & Saarland Schall: Verfahren bei Mindestlohn funktioniert nicht
Die SPD wollte 15 Euro Mindestlohn ab 2026. Daraus wird nichts. Entbrannt ist eine Debatte über ein neues Verfahren, in die sich auch die rheinland-pfälzische Ministerin einschaltet.
Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Arbeitsministerin Dörte Schall (SPD) sollte das Verfahren zur Findung des Mindestlohns zumindest hinterfragt werden. "Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass es so nicht funktioniert", sagte Schall der "Rhein-Zeitung". "Man muss es sich anschauen und entscheiden: Möchten wir das gesetzlich machen, nach einem Netto-Durchschnittswert oder doch festgelegt durch eine Kommission."
-->> https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Schall-Verfahren-bei-Mindestlohn-funktioniert-nicht-article25924817.html
Wie viele Sozialabgaben fallen bei einem Minijob an?
Der einstellende Betrieb hat derzeit Abgaben von insgesamt höchstens 31,47 Prozent der Minijob-Entlohnung abzuführen: 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für die Krankenversicherung sowie Umlagen und Steuern. Des Weiteren muss der Arbeitgeber die bei ihm tätigen Minijobber zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bei kurzfristigen Minijobs muss man keine Abgabe zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. Lediglich Umlagen und Steuern werden fällig.
Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenver�sicherung für die Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen jedoch in jedem Fall auf den Verdienst der geringfügig Beschäftigten pauschale Abgaben und gegebenenfalls die Pauschsteuer entrichten.
-->> https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/minijob-603-euro-311680/#sozialabgaben
Videobeitrag -->> Mindestlohn und 40% Abgaben! Der Staat betrügt die Bürger um ihr wohlverdientes Geld! (https://www.youtube.com/watch?v=OwU6IB2t778)
Betriebe reagieren auf die Mindestlohn-Erhöhung meist mit weniger Neueinstellungen statt mit Kündigungen. Vor allem zwei Sparten sind betroffen.
Die für 2026 geplante Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro betrifft einer Studie zufolge voraussichtlich mehr als jede achte Neueinstellung. In der Land- und Forstwirtschaft ist es sogar mehr als jede zweite und im Gastgewerbe mehr als jede dritte, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Insgesamt würden von der Erhöhung einschließlich bestehender Jobs rund zehn Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland erfasst.
,,Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen", erklärte IAB-Forscher Martin Popp. Daher sei es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen betroffen seien.
-->> https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-mindestlohn-erhoehung-betrifft-laut-iab-jede-achte-neueinstellung/100146333.html