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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: rdx am 24. Juni 2025, 23:55:54

Titel: Besonderer Bedarf für Sehbehinderte? Höhere Stromkosten wegen Licht
Beitrag von: rdx am 24. Juni 2025, 23:55:54
Hallo Leute

Wenn jemand auf einem Auge blind ist und auf dem anderen Auge sehbehindert ist und deswegen auch tagsüber immer das Licht in seiner Wohnung brennen lassen muss, um sehen zu können, dann hat derjenige ja höhere Stromkosten.

Kann man dafür etwas mehr Bürgergeld bekommen, weil die Stromkosten ja auch höher sind?

Falls ja, wie müsste der Antrag formuliert werden?
Welche Anlage muss dafür verwendet werden?
Titel: Aw: Besonderer Bedarf für Sehbehinderte? Höhere Stromkosten wegen Licht
Beitrag von: Sensoriker am 25. Juni 2025, 02:31:36
Schon wieder Langeweile?
Titel: Aw: Besonderer Bedarf für Sehbehinderte? Höhere Stromkosten wegen Licht
Beitrag von: Birgit63 am 25. Juni 2025, 08:21:27
Für die Stromkosten ist das JC nicht zuständig. Wenn du sehbehindert bist, bekommst du ja bestimmt Blindengeld oder Pflegegeld. Davon kannst du dann die höheren Stromkosten begleichen.