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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Erker404 am 25. Juni 2025, 16:00:17

Titel: Elterngeld und Insolvenzgeld
Beitrag von: Erker404 am 25. Juni 2025, 16:00:17
Hi zusammen,

anscheinend wird Insolvenzgeld beim EG nicht berücksichtigt? Das Insolvenzgeld muss der AG ( Betrieb wird fortgeführt ) zurückzahlen.

Kann man einen EG Antrag abändern lassen und die Bezugsmonate anpassen?

Bemessungszeitraum alt 05/24 - 04/25. Allerdings sind 11/24 - 01/25 Insolvenzgeldmonate und die möchte ich raushaben und dafür 02/24 - 04/24 hizufügen. EG wurde noch nicht ausgezahlt, Bescheid kam gestern erst.

Grüße
Titel: Aw: Elterngeld und Insolvenzgeld
Beitrag von: Sheherazade am 25. Juni 2025, 17:32:36
Da würde ich direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen ob es da nicht die Möglichkeit eines Aktualisierungsantrages gibt.
Titel: Aw: Elterngeld und Insolvenzgeld
Beitrag von: Erker404 am 26. Juni 2025, 10:02:03
Habe Rücksprache gehalten mit der EG Stelle. Leider ist es so wie ich es befürchtet habe. Eine Verschiebung der Monate geht nur wenn z.b. ein geringes Einkommen erzielt wurde in der Corona Pandemie oder die Mutter ist erkrankt o.ä.

Insolvenzgeld ist leider kein Grund. Die Dame am Tel findet diese Regelung auch unfair und falsch aber man kann es nicht ändern.

Im Klartext heißt das man als Arbeitnehmer wieder einmal die A-Karte hat. Vorallem da in meinem Falle das Insolvenzgeld von der Firma vollumfänglich erstattet werden musste an die BA. Warum ein Einkommen plötzlich nicht mehr als Einkommen gilt konnte mir selbst ein RA nicht beantworten, es ist unlogisch. Witzigerweise zählt es aber bei allen anderen Leistungen als volles Einkommen.  :wand:
Titel: Aw: Elterngeld und Insolvenzgeld
Beitrag von: Sheherazade am 26. Juni 2025, 10:14:48
Zitat von: Erker404 am 26. Juni 2025, 10:02:03Warum ein Einkommen plötzlich nicht mehr als Einkommen gilt konnte mir selbst ein RA nicht beantworten, es ist unlogisch.

Es zählt nur steuerpflichtiges Einkommen, Einkommensersatzleistungen (wie Krankenkgeld, Arbeitslosengeld und auch Insolvenzgeld) nicht - kann man überall nachlesen.