Hallo,
wie lange ist die Bearbeitungszeit bei einem Antrag auf Mehrbedarf? Habe am 04.05.2025 einen Antrag gestellt und noch keinerlei Antwort erhalten?
Rechtlich ist für Leistungen der Grundsicherung eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen anerkannt.
Kann ich die Kreisverwaltung anmahnen, oder welche Wege kann ich gehen? Danke
Was für ein Mehrbedarf wurde denn beantragt bzw. geltend gemacht?
Hallo Ottokar,
es wurde ein Mehrbedarf auf Grund einer 90%-igen Behinderung Merkzeichen G beantragt,mit Anspruch auf größeren Wohnraum usw.
Zitat von: szaros 25 am 26. Juni 2025, 11:58:45Hallo Ottokar,
es wurde ein Mehrbedarf auf Grund einer 90%-igen Behinderung Merkzeichen G beantragt,mit Anspruch auf größeren Wohnraum usw.
Beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt Sozialamt ?
Wenn man nicht warten möchte kann man eine Einnerung schreiben mit Hinweis vor 14 Tagen auf dem Antrag vom ...zur Bearbeitung
Bei der Kreisverwaltung Alzey Abt. Soziales,ich bekomme Grundsicherung ,mein Mann liegt 10,34 € über dem Satz.Um ihn geht es auch, Er hat neben der Behinderung auch Pflegestufe 3
Ich nehme an es geht um den Mehrbedarf i.H.v. 17% nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei Grundsicherung im Alter und bei voller dauerhafter Erwerbsminderung.
Der Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII ist lt. § 44 SGB XII vom Antrag auf Grundsicherung mit umfasst, d.h. der Anspruch darauf setzt keine separate Antragstellung voraus, sondern nur die Kenntnis des Leistungsträgers über die erfüllte Anspruchsvoraussetzung.
Der Mehrbedarf muss somit auch rückwirkend ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung gezahlt werden.
Ich würde hier die Kreisverwaltung schriftlich anmahnen, eine Frist von einer Woche setzten und ankündigen, nach Fristablauf zu klagen.
Hallo Ottokar,
Danke für deine Antwort. Habe gestern die kreisverwaltung angemahnt um sofortige Bearbeitung gebeten. Leider habe ich vergessen eine Frist zu setzen.
Hallo Ottokar,
ich habe noch eine Frage,wie verhält sich das mit größerem Wohnraum? Wird dann auch eine höhere Miete und Nebenkosten genehmigt?
Zitat von: szaros 25 am 27. Juni 2025, 19:18:11ich habe noch eine Frage,wie verhält sich das mit größerem Wohnraum? Wird dann auch eine höhere Miete und Nebenkosten genehmigt?
Wegen Behinderung? So eine Regelung kennt das SGB XII nicht.
Einige Kommunen sehen in ihren Angemessenheitsrichtlinien zu den Unterkunftskosten jedoch einen Mehrbedarf bei Behinderung vor.
Hallo Ottokar,
das Schreiben an die Kreisverwaltung hat Wirkung gezeigt! Ich habe den Mehrbedarf sogar rückwirkend
erhalten und heute kam ein neuer Bescheid,es wurde uns 5% mehr Wohnraum genehmigt auch rückwirkend und
schon so abgerechnet.Dankefür deinen Rat.