Ich bin seit 2 Jahren alleinerziehender Vater und werde jedoch beim Jobcenter als Betreuer meines Sohnes geführt. Ist das so in Ordnung und müsste mir dadurch nicht eine Vergütung zustehen. Obwohl das komplett falsch ist? Bin neugierig weshalb ich euch Frage.
Anmerkung: Beitrag aus Fremdthema abgetrennt. LG Meck
Alleinerziehender Vater kann man nur bei einem minderjährigen Kind sein, Betreuer bei einem volljährigen Kind.
Ist dein Kind minderjährig, oder volljährig?
Und wenn es volljährig ist: wurdest du vom Betreuungsgericht zum Betreuer deines Kindes bestellt?
Du solltest beim JC darauf bestehen, dass die Angaben stimmen und falsche Daten gelöscht werden.
Aus einem falschen Akteneintrag beim JC lässt sich kein Recht auf eine Betreuervergütung herleiten und solltest du gerichtlich bestellter Betreuer sein, wirst du einmal im Jahr vom Betreuungsgericht aufgefordert, einen Betreuungsbericht abzugeben, dem i.d.R. ein Antrag auf Aufwendungsersatz beiliegt. Sollte der fehlen, wende dich an das Betreuungsgericht.