Ähnliche Aufgaben, monatlich bis zu 550 Euro weniger Gehalt: Das kann unter Umständen rechtens sein, urteilen die Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht. Grund ist die Tarifautonomie.
Hunderte Euro weniger für die weitgehend gleiche Tätigkeit: Tarifverträge dürfen für eine im Wesentlichen identische Arbeit unterschiedliche Vergütungen vorsehen. Das gilt etwa bei unterschiedlichen Ausbildungen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zur Vergütung einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) in einem Krankenhaus entschieden hat (Aktenzeichen: 4 ABR 21/24).
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Volltext -->> https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-abr-21-24/