Sozialleistungsträger dürfen grundsätzlich existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund von bloßen Mutmaßungen verweigern, die sich auf vergangene Umstände stützen, wenn diese über die gegenwärtige Lage eines Hilfebedürftigen keine eindeutigen Erkenntnisse ermöglichen ( hier zu Bargeldvorräten ).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/gericht-verdonnert-sozialamt-zur-sozialhilfe-trotz-vermuteter-bargeldvorraete
warum vermutung von bargeldvorräte..??die ämter haben doch alle möglichkeiten umd an das geld der leute zu kommen..warum wird so getahn als würde datenschutz,bankgeheiniss etz usw. grossgeschrieben..?ist das sone art verhönung..?
Dann sollten die doch in Zukunft das SEK vorbei schicken um die Bude auseinander zu nehmen ob sich auch wirklich Bargeldvorräte in der Wohnung befinden.