Wohngeldanspruch für Heimbewohner:innen
Auch Heimbewohner:innen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Der Gesetzgeber berechnet die Höhe des Anspruchs allerdings im Pflegeheim nicht nach der individuellen Höhe der Miete. Vielmehr richtet sich die Anspruchshöhe nach dem Mietniveau in der Region, in dem sich das Heim befindet. Um festzustellen, wie hoch das Wohngeld in Ihrem Fall ist, müssen Sie also schauen, wie das Mietniveau an dem Ort ist, in dem Ihr Heim liegt. Und dort schauen Sie dann nach dem Höchstniveau. Denn der Gesetzgeber hat zur Vereinfachung geregelt, dass bei der Berechnung immer der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe berücksichtigt wird (§ 9 Abs. 3 S. 2 WoGG und § 12 Abs. 1 und Abs. 6 WoGG). Sie müssen also nicht angeben, wie hoch Ihre Miete ist.
Kann mir das einer erklären ?
https://www.wohngeld.org/mietstufe/
Wir sind im Ort Mietstufe 1, 1 Perso die in Wohheim lebt.
Was ist jetzt der Unterschied zu normalen Mietwohnungen bei Wohnheimen?
Ich habe es os verstanden das die MAX Miete, MAX Heizkostne + Klimaponente genommen werden