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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cheffe am 29. Juni 2025, 12:39:50

Titel: Umzug
Beitrag von: Cheffe am 29. Juni 2025, 12:39:50
Hallo,
ich werde nächste Woche von Niedersachsen nach Bayern umziehen, weil ich dort ab August eine selbständige Tätigkeit aufnehmen kann ( erste Einnahmen daraus werden im Oktober kommen, Gewinn erst ab 2026 realistisch). Wie soll ich vorgehen, damit ich nahtlos ab Ende Juli weiterhin Bürgergeld bekomme ( also in Niedersachsen beim JC abmelden und in Bayern anmelden, bzw. den bestehenden Bewilligungsbescheid- gilt noch bis Januar 26-) vorlegen und das Geld fließt dann automatisch weiter, nur eben aus Bayern ?
Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: kiba am 29. Juni 2025, 13:11:26
Hallo cheffe,

jo, in NS im Einwohnermeldeamt und beim JC abmelden.

In Bayern im Einwohnermeldeamt anmelden, mit der neuen Anmeldebescheinigung beim zuständigen JC

neuen Antrag stellen.

Der alte Bewilligungsbescheid verliert die Gültigkeit.

Viel Erfolg in Bayern
Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: Sheherazade am 29. Juni 2025, 13:12:09
Keine Ahnung ob das so nahtlos geht wie du dir das vorstellst. Niedersachsen abmelden zum Umzugstag, sofort nach Anmeldung in Bayern neuen Bürgergeldantrag stellen.

Wenn du nächste Woche umziehst, hast du die Juli-Leistung ja schon komplett erhalten an deinem Noch-Wohnort. Da wird dann wohl eine Rückforderung kommen.
Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2025, 18:37:27
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2025, 13:12:09Niedersachsen abmelden zum Umzugstag, sofort nach Anmeldung in Bayern neuen Bürgergeldantrag stellen.
Das sollte aber funktionieren.

Man kann den Antrag auch schon vorher beim neuen JC stellen und dann nur noch die Meldung vom Einwohnermeldeamt und die vom VM nachreichen.
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2025, 13:12:09Wenn du nächste Woche umziehst, hast du die Juli-Leistung ja schon komplett erhalten
Bei meinem Umzug habe ich die OA dazu genutzt und genau ab 01. beim neuen JC den Antrag gestellt.
Ebenso die Anmeldung im Meldeamt, auch zum 01. gemacht und nur noch beim neuen JC nachgereicht.

Doppelte Miete hatte ich keine, da über eine Woche vor Mietbeginn schon der Schlüssel vom VM kam.
Hat also nahtlos und ohne Probleme funktioniert.
(notfalls muss man evtl. 2 Wochen/1 Monat doppelte Miete schlucken)

Zitat von: Cheffe am 29. Juni 2025, 12:39:50bzw. den bestehenden Bewilligungsbescheid- gilt noch bis Januar 26-) vorlegen und das Geld fließt dann automatisch weiter, nur eben aus Bayern ?
Evtl. kannst du es so machen, wie ich es beim Umzug gemacht hatte?

Umzug am Monatsanfang ist sicherlich etwas schwieriger, trotzdem sollte es bei der Leistung keine Lücke geben.
Nur komplizierter, weil 2 JC dabei sind.
Die solltest du auch vor dem Umzug darüber informieren, dann ist die Abstimmung einfacher. 

Auf jeden Fall muss ein kompletter Neuantrag beim neuen JC eingereicht werden.
Der kann auch schon vor dem Umzug gestellt werden, wenn der Umzugstag und Mietbeginn sicher sind.

Abmeldung halt zum 31.07. und Neuanmeldung zum 01.08. wäre sicher am einfachsten.


Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: Sheherazade am 30. Juni 2025, 08:40:46
Ich hätte da noch eine Nachfrage: Letztes Jahr warst du mit deiner Frau noch Eigentümer eines selbstbewohnten bezahlten Eigenheims. Was ist mit dem Haus passiert?
Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: Vorname am 30. Juni 2025, 09:06:28
Du musst auch den Umzug vom alten JC genehmigen lassen, sonst bekommst du weder Umzugskosten, noch Kosten für die neue Wohnung erstattet.

Die neue Wohnung muss auch vom neuen JC erst genehmigt werden. Sonst keine Kautionsleistung und wenn die neue Wohnung über dem Mietspiegel ist, dann zahlst du die Diffenz aus eigener Tasche.

Bin mal ohne Genehmigung in einen anderen Landkreis umgezogen, war im Nachhinein ein großes Problem, weil ich alles selbst bezahlen musste.
Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2025, 17:33:56
Zitat von: Vorname am 30. Juni 2025, 09:06:28Bin mal ohne Genehmigung in einen anderen Landkreis umgezogen, war im Nachhinein ein großes Problem, weil ich alles selbst bezahlen musste
Das weiß man eigentlich aber vorher.

Zitat von: Vorname am 30. Juni 2025, 09:06:28Du musst auch den Umzug vom alten JC genehmigen lassen
Aber nicht, wenn man eben alles selbst bezahlt, zumal das JC einen triftigen Grund für den Umzug haben möchte.

Den scheint es hier wohl auch nicht zu geben.
Titel: Aw: Umzug
Beitrag von: Vorname am 01. Juli 2025, 06:34:52
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Juni 2025, 17:33:56Das weiß man eigentlich aber vorher.

Tja, ich dachte, mein Umzugsgrund wäre wichtig genug.

Ich hab schwerbehindert, ohne Führerschein, auf dem Dorf gewohnt und bin in die Stadt gezogen, um meine Chancen auf einen Job und meine Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern. Das wurde aber nicht als wichtiger Grund anerkannt.