Gemäß Wohngeldtabelle, Mietstufe 1 in mein Ort wird maximal in EGH-Einrichtungen oder auch Pflegeheimen berücksichtigt:
Kaltmiete 1 Person max. 360 EUR + Heizkosten + Klimakomponente.
Insgesamt aktuell maximal 490,00 EUR.
Ich habe hier vorliegend:
Wohnentgeld: 399,59 EUR
Betriebskostenpauschale: 76,89 EUR
Heizkosten: 76,94 EUR
= 553,42 EUR
züglich weiter aufgeführte Koste wie Investionszuschlag, Möbelierung etc.
Nach Auskunft des Landkreisesf gelten dort aktuell folgende Richtlinien:
Die Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten in der besonderen Wohnform
liegen im Kreis ab dem 01.01.2025 bei
100 % - 525,16 €
125 % - 656,45 €
Im Endergebnis ist hier der Selbstzahler in der EGH-Einrichtung auch mit Hilfe von Wohngeld benachteiligt.
Mit den LWL gibt es angeblichlich laut LWL Schreiben keine Vereinbarung hinsichtlich übersteigende Mietgrenzen mit der Einrichtung. Halte ich für fragwürdig
Bescheid vom LWL:
(https://i.ibb.co/hRB7KWfY/LWL.jpg) (https://ibb.co/gMSjDTV4)