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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: NRWMaster am 29. Juni 2025, 20:49:15

Titel: Ungerechtigkeit Selbstzahler in besondere Wohnform Wohngeld / Sozialhilfe
Beitrag von: NRWMaster am 29. Juni 2025, 20:49:15
Gemäß Wohngeldtabelle, Mietstufe 1 in mein Ort wird maximal in EGH-Einrichtungen oder auch Pflegeheimen berücksichtigt:

Kaltmiete 1 Person max. 360 EUR + Heizkosten + Klimakomponente.

Insgesamt aktuell maximal 490,00 EUR.

Ich habe hier vorliegend:

Wohnentgeld: 399,59 EUR

Betriebskostenpauschale: 76,89 EUR

Heizkosten: 76,94 EUR

= 553,42 EUR

züglich weiter aufgeführte Koste wie Investionszuschlag, Möbelierung etc.

Nach Auskunft des Landkreisesf gelten dort aktuell folgende Richtlinien:

Die Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten in der besonderen Wohnform

liegen im Kreis ab dem 01.01.2025 bei

100 % - 525,16 €

125 % - 656,45 €

Im Endergebnis ist hier der Selbstzahler in der EGH-Einrichtung auch mit Hilfe von Wohngeld benachteiligt.

Mit den LWL gibt es angeblichlich laut LWL Schreiben keine Vereinbarung hinsichtlich übersteigende Mietgrenzen mit der Einrichtung. Halte ich für fragwürdig

Bescheid vom LWL:

(https://i.ibb.co/hRB7KWfY/LWL.jpg) (https://ibb.co/gMSjDTV4)