Hallo,
ich bin seit ca. 1 Jahr ununterbrochen AU, habe aber vor 3 Monaten einen Antrag auf EMR gestellt.
Die AU habe ich nur, um aus der Vermittlung beim JC rauszukommen. Das ist so mit meiner SB abgesprochen.
Muss ich mich jetzt trotz Antrag auf EMR weiterhin krankschreiben lassen oder unterbricht der Antrag auf EMR eh meine Bewerbungspflicht, weil ja die Erwerbsfähigkeit nicht feststeht?
Ein gültiges sozialmedizinisches Gutachten liegt nicht mehr vor.
Gru0
Zitat von: Vorname am 30. Juni 2025, 07:50:22Muss ich mich jetzt trotz Antrag auf EMR weiterhin krankschreiben lassen
ja
Zitat von: Vorname am 30. Juni 2025, 07:50:22unterbricht der Antrag auf EMR eh meine Bewerbungspflicht
nein
Danke