Wer weiss ob beim Riestervertrag bei Tod Erbmasse ist oder nicht ?
Bei LV ist der eingetragene Begünstige ja eben nicht als Erbe zu werten. Wie verhält es sich beim Riestervertrag ?
Wenn es keine Kinder oder Ehefrau gibt.
Das weiß vermutlich die Bank, so wie hier die VR zum Beispiel. (https://www.vr.de/privatkunden/unsere-produkte/altersvorsorge/riester-rente/riester-rente-todesfall.html)
beim Tod des Versicherungsnehmer gibt es sowohl in der Anspar- als auch Rentenphase die Möglichkeit der Vererbung.
Muss man schauen ob man überhaupt an einen Bürgergeldempfänger vererben kann bzw ob es Sinn macht
Alternative. Eine andere Person oder einfach niemanden eintragen (sofern möglich). Bei letztes müsste es ja in den Nachlass fallen. Ebenso wenn eine Perosn als begünstige Person eingetragen ist die auch verstorben ist.
Bei Contentantale steht in den Bedingungen:
1 Bezugsrecht, Abtretung und Verpfändung
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als un-
seren Versicherungsnehmer. Werden nach Ihrem Tod Leistungen fällig, er-
bringen wir diese an Ihre Erben, soweit Sie uns keine andere Person als Be-
zugsberechtigten benannt haben.
Eine förderunschädliche Verwendung der Todesfall-Leistung ist ausschließ-
lich an Hinterbliebene im Sinne von § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b)
Doppelbuchstabe aa) EStG möglich. Nur bei einer Übertragung nach Ab-
schnitt B Nummer 2.10 ist die Verwendung der Todesfall-Leistung för-
derunschädlich.
Bis zum Tod der versicherten Person kann das Bezugsrecht jederzeit wi-
derrufen werden.
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber
nur und erst dann wirksam, wenn sie uns von Ihnen in Textform angezeigt
worden sind.
Die Abtretung von Forderungen und Rechten aus dem Versicherungsver-
trag sowie seine Verpfändung sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist
ferner jede sonstige Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrech-
ten aus dem Versicherungsvertrag an Dritte, wie z.B. die Einräumung von
Bezugsrechten zugunsten Dritter – mit Ausnahme von Bezugsrechten für
den Todesfall.
Kernproblem: Sonderzahlungen über 2100 €. 3 Versicherer erlauben nur max 2100 €/Jahr.
Mögliche Lösung:
ZitatSie richten ein Depot bei der Alte-Leipziger Trust mit dem für den Riestervertrag geplanten Betrag ein
(z.B. 10.500,-€) und ebenfalls einen Kapitalauszahlplan über z.B. 2.100,-€ pro Jahr.
Die Auszahlung kann selbstverständlich direkt in den Riester-Vertrag einfliessen, und damit erreichen
Sie durch z.B. 5 Jahre lange Auszahlungen aus dem Kapital-Depot eine Einzahlung in den Riestervertrag
von gesamt 10.500,-€.
Aus meiner Sicht ist ein solcher PLan aber nicht SGB im Sinne des Altersvorsorgevermögens geschützt ?
ZitatUnd damit entsteht die Schwierigkeit, da Sie Geld aus einer privaten Rentenversicherung entnehmen möchten,
aber es keine gesetzliche Regelung dafür im Riester-Gesetz gibt.
Dort ist nur die "Riester-zu Riester-Situation" geklärt und kann angewendet werden.
Das heisst: nur wenn Sie Geld aus einem gekündigten Riester-Vertrag entnehmen, dürfen Sie diesen vollständigen Betrag
(z.B. auch 50.000,-€) auch vollständig bei der Alte-Leipziger in einen Riestervertrag einzahlen.
Das regeln die beiden Versicherer untereinander, und Sie erhalten das Geld auch nicht zwischen-ausgezahlt.
Es gibt übrigens eine Lösung
Altersvorsorgevertrag mit VERWERTUNGAUSUSCHLUSS. Das Kapital ist geblockt.
Und im Todesfall Bezugsperson oder Erben möglich