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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Vorname am 01. Juli 2025, 06:53:20

Titel: Beschwerdeverfahren mit gleichem Rechtsberatungsschein möglich oder wird ein neu
Beitrag von: Vorname am 01. Juli 2025, 06:53:20
Hallo,

ich habe bei einer Behörde einen Antrag gestellt und die haben sich mit einer Sachentscheidung gegen mich entschieden. Bei diesem Beschluss ist ein einfacher Widerspruch nicht möglich, sonder man muss in ein Beschwerdeverfahren gehen.

Für die ursprüngliche Antragstellung habe ich wegen der anwaltlichen Beratung einen Rechtsberatungsschein erhalten. Wenn ich jetzt in das Beschwerdeverfahren gehen will, benötige ich dann einen neuen Rechtsberatungsschein oder geht das noch mit dem alten?

Gruß
Titel: Aw: Beschwerdeverfahren mit gleichem Rechtsberatungsschein möglich oder wird ein neu
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Juli 2025, 16:53:32
Zitat von: Vorname am Heute um 06:53:20benötige ich dann einen neuen Rechtsberatungsschein oder geht das noch mit dem alten?
das solltest du den RA fragen der den Beratungsschein bekommen hat. Vllt benötigt er dann ja einen Prozeßkostenhilfeantrag, vllt ist der aber auch schon enthalten im Beratungsschein.

MfG FN