Hallo,
ich habe bei einer Behörde einen Antrag gestellt und die haben sich mit einer Sachentscheidung gegen mich entschieden. Bei diesem Beschluss ist ein einfacher Widerspruch nicht möglich, sonder man muss in ein Beschwerdeverfahren gehen.
Für die ursprüngliche Antragstellung habe ich wegen der anwaltlichen Beratung einen Rechtsberatungsschein erhalten. Wenn ich jetzt in das Beschwerdeverfahren gehen will, benötige ich dann einen neuen Rechtsberatungsschein oder geht das noch mit dem alten?
Gruß
Zitat von: Vorname am Heute um 06:53:20benötige ich dann einen neuen Rechtsberatungsschein oder geht das noch mit dem alten?
das solltest du den RA fragen der den
Beratungsschein bekommen hat. Vllt benötigt er dann ja einen
Prozeßkostenhilfeantrag, vllt ist der aber auch schon enthalten im Beratungsschein.
MfG FN