Das Landessozialgericht (LSG) Hessen gibt mit Urteil – L 6 AS 444/22 – bekannt, dass Leistungsempfänger nach dem SGB 2 (Bürgergeld) in Elternzeit bei nicht genehmigter Ortsabwesenheit für 6 Monate in Bosnien-Herzegowina von Leistungen ausgeschlossen sind.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/gericht-schraenkt-ortsabwesenheit-von-buergergeld-beziehern-ein