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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: djfeedback am 01. Juli 2025, 14:36:12

Titel: ALG 1 Erstantrag Termin - Lebenslauf sinnvoll?
Beitrag von: djfeedback am 01. Juli 2025, 14:36:12
Hallo

wenn eine Person bereits 20 Jahre arbeitslos ist, macht dann das Mitbringen eines Lebenslaufes überhaupt einen Sinn?

Was , wenn man ihn nicht dabei hat beim Ersttermin?
Titel: Aw: ALG 1 Erstantrag Termin - Lebenslauf sinnvoll?
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juli 2025, 15:01:20
Dann weißt du hoffentlich alle Daten deiner Erwerbsbiographie aus dem Kopf, die fragen die dann nämlich ab. Also nimm besser einen Lebenslauf mit, dann dauert der Termin nicht so ewig.
Titel: Aw: ALG 1 Erstantrag Termin - Lebenslauf sinnvoll?
Beitrag von: djfeedback am 01. Juli 2025, 15:24:33
Warum sollte die interessieren was vor 20 Jahren einer gemacht hat? Ist doch total egal.
Titel: Aw: ALG 1 Erstantrag Termin - Lebenslauf sinnvoll?
Beitrag von: turbulent am 01. Juli 2025, 15:47:21
DU bist ein Mann, oder?
Nur weil jemand zum Beispiel 20 Jahre ausgesetzt hat, um gemeinsame Kinder zu betreuen und auch für die Partnerin den Haushalt zu machen, ist sie noch lange weder ungebildet noch ungelernt noch unerfahren.
Ein Lebenslauf sagt auch in ferner Vergangenheit etwas über einen Menschen aus. Bei mir zB ist es 20 Jahre her, dass ich im Büro gearbeitet habe. Na und? Was soll ich "verlernt" haben?
(Du brauchst nicht zu fragen, wenn Du Deine Antworten eh schon kennst.)
Titel: Aw: ALG 1 Erstantrag Termin - Lebenslauf sinnvoll?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Juli 2025, 16:47:13
djfeedback

Zitat von: djfeedback am 01. Juli 2025, 14:36:12wenn eine Person bereits 20 Jahre arbeitslos ist, macht dann das Mitbringen eines Lebenslaufes überhaupt einen Sinn?
Nach 20 Jahren arbeitslos hat man keinen Anspruch auf ALG 1

MfG FN
Titel: Aw: ALG 1 Erstantrag Termin - Lebenslauf sinnvoll?
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juli 2025, 17:41:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Juli 2025, 16:47:13Nach 20 Jahren arbeitslos hat man keinen Anspruch auf ALG 1

Arbeitssuchend melden kann man sich trotzdem, das Aufnahmeverfahren ist identisch.