Hallo,
danke ertmal für die Aufnahme :ok:
folgendes:
meine Freundin arbeitet seit ca.3 Jahren,als Hilfskraft in einer Metzgerei ( Quereinsteiger ) auf 19,5 Std./Monat + Bürgergeld-Bezug !
sie sollte und hat auch regelmäßig Ihre Lohnbescheinigung im JC abgegeben.
Anfang des Jahres hatte Sie ein Gespräch/Einladung im JC bei einem neuen SB ( die aktuelle berufliche Situation zu besprechen )
dieser verlangt förmlich Ihre Stundenanzahl zu erhöhen auf 40 Std. ! .....darauf hin sagte Sie Ihm, das es wohl nicht möglich sei , da es ein kleiner Familienbetrieb ist und Sie froh ist das es erstmal so funktioniert.
da wurde die erste Androhung einer Sanktion ausgesprochen !!!
auf jeden Fall hat Sie mit Ihrer Chefin gesprochen, und Sie wurde dann mehr oder weniger aus "Gefälligkeit" auf 40 Std. hochgestuft. ( wo Sie dann förmlich in die "minus Std. gerutscht ist !
jetzt vor ca. 10 Tagen,hatte Sie einen neuen Gesprächstermin, hat aber telefonisch abgesagt weil Sie an diesen Tag arbeiten mußte .....es war aber ein anderer SB am Telefon und hatte Sie erstaunt gefragt " Sie arbeiten " , konnte es wahrscheinlich nicht so wirklich verstehen ,was das so soll !? ..... ist dann aber auch nicht näher darauf eingegangen!
gestern war Sie im JC bei Ihrem SB , nun will er das Sie 60 Std. arbeiten soll,um sozialversicherungpflichtig zu werden ! auf eine etwas negative Äußerung darüber :
kam die 2. Androhung einer Sanktion
auf jeden Fall hat Sie einen Vermittlungsvorschlag erhalten ! ..... so nach dem Motto , such dir einen neuen Job, wo du 60 Std. arbeiten kannst !
ich verstehs als Laie nicht, die arbeisweise des SB vom JC ...... gibts da Provision für die Leute :wand:
was meint Ihr dazu ! ...... für mich persönlich fällt sowas schon unter Nötigung
thx und gruß
Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06nun will er das Sie 60 Std. arbeiten soll
Äh - dieser Sachbearbeiter heißt nicht zufällig Friedrich Merz ?!? :scratch:
DER hat ja gemeint, WIR sollen (müssen) in "diesem Land" MEHR arbeiten: https://youtu.be/Uri42Oz9FE4?t=42 (https://youtu.be/Uri42Oz9FE4?t=42) :grins:
Einfach :frechheit:
Zitat von: Vollloser am 01. Juli 2025, 21:28:46Äh - dieser Sachbearbeiter heißt nicht zufällig Friedrich Merz ?!?
Nein, allein die Arbeitszeit in Stunden pro Monat anzugeben ist so albern, dass Merz damit nichts zu tun haben kann.
Eine Erhöhung von 10 auf 15 Stunden pro Woche ist wirklich eine freundliche Aufforderung, sich Richtung einer Arbeitszeit zu bewegen, von der man leben kann.
...und noch niemand hat erwähnt, das diese mündlichen "Androhungen" nur leeres Blabla sind, ohne jede Auswirkung.
Ja. erstens sind mündliche Androhungen erstmal nur Schall und Rauch.
Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06gestern war Sie im JC bei Ihrem SB , nun will er das Sie 60 Std. arbeiten soll,um sozialversicherungpflichtig zu werden ! auf eine etwas negative Äußerung darüber : kam die 2. Androhung einer Sanktion
Zweitens sollte man in schon darauf achten, WIE man sich beim Jobcenter artikuliert. Ich vermute mal, hinter der Verniedlichung "etwas negative Äußerung" versteckt sich eine unhöfliche und respektlose Äußerung. Immer dran denken: Wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.
FrankZZ
Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06dieser verlangt förmlich Ihre Stundenanzahl zu erhöhen auf 40 Std. ! .....darauf hin sagte Sie Ihm, das es wohl nicht möglich sei , da es ein kleiner Familienbetrieb ist und Sie froh ist das es erstmal so funktioniert. da wurde die erste Androhung einer Sanktion ausgesprochen !!!
Das ignoriert man.
Ganz besonders weil es gar nicht sanktioniert werden kann.Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06auf jeden Fall hat Sie mit Ihrer Chefin gesprochen, und Sie wurde dann mehr oder weniger aus "Gefälligkeit" auf 40 Std. hochgestuft. ( wo Sie dann förmlich in die "minus Std. gerutscht ist !
Einmal freundlich nachfragen mit der Begründung dass es vom JC verlangt wurde. Und bloß kein Streß machen sonst ist sie den Job los wenn es der Chefin nicht passt.
Durch die Hochstufung hat dein Freundin ein Zusatzproblem weil das JC mit Sicherheit nicht korrekt berechnet sondern erst am Ende eine vollständige Berechnung vornimmt.
Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06jetzt vor ca. 10 Tagen,hatte Sie einen neuen Gesprächstermin, hat aber telefonisch abgesagt weil Sie an diesen Tag arbeiten mußte .....es war aber ein anderer SB am Telefon und hatte Sie erstaunt gefragt " Sie arbeiten " , konnte es wahrscheinlich nicht so wirklich verstehen ,was das so soll !? ..... ist dann aber auch nicht näher darauf eingegangen!
:weisnich: Vllt. war es ja eine Verwechslung vom SB und ein anderer Kunde gemeint.
Wenn nicht wirst du uns ja über die Folgen informieren und was man da macht.
Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06auf jeden Fall hat Sie einen Vermittlungsvorschlag erhalten ! ..... so nach dem Motto , such dir einen neuen Job, wo du 60 Std. arbeiten kannst !
falsch. Bei einem VV sucht man nicht da sollte man sich bewerben wenn der VV den Zumutbarkeitkriterien und der Qualifikation der Freundin entsprechen.
Zitat von: FrankZZ am 01. Juli 2025, 19:58:06was meint Ihr dazu ! ...... für mich persönlich fällt sowas schon unter Nötigung
wenn es schriftlich wäre aber ohne Nachweis.....
MfG FN
sie hat heute bei der Firma ( Vermittlungsvorschlag ) angerufen , leider war der Chef nicht persönlich da ....hat die Situation der Sekretärin kurz erklärt, die war dann erstmal sprachlos über die Art und Weise des JC , zumals meine Freundin noch 3 Monate Kündigungsfrist hat ! ich denke personlich die Sache mit dem Angebot des SB, hat sich erledigt.
und auf Verdacht , das es vllt. in 3 Moaten mit einem neuen Job gleich klappen würde , ist fraglich ...... dann steht Sie wieder ohne Arbeit da.
mit Ihren derzeitigen Job, ist Sie zufrieden sowohl auch der Arbeitgeber !!!
was wohl in den Hirn mancher SB vorgeht? ..... als ob es nicht genug Arbeitslose gibt wo sich der Typ von SB auslassen kann , und sich eine goldene Nase verdienen kann bzw. Provision
Vielleicht verstehe ich die Aufregung aufgrund fehlender Informationen ja falsch, aber welchen Grund hat deine Freundin denn, dass sie seit 3 Jahren im Monat nur 19,5 (bzw. jetzt 40) Stunden arbeiten kann oder will? Beides dürfte sich ja nur im Minijobrahmen bewegen, wenn sie nicht gerade einen Generaldirektor-Stundenlohn erhält. Gibt es Kind/Kinder, gesundheitliche Einschränkungen, Pflegetätigkeit ......
wir wissen ja alle, das es heutzutage bzw. generell ist einen Job zu finden , egal in welcher Branche
um überhaupt eine Tätigkeit auszuüben, hat sie sich damals den Job beworben !
selbst wenn der VV was wäre , der eventuell neue AG wartet bestimmt nicht 3 Monate zwecks Einstellung ....bei der Kündigungsfrist.
bei einen Bezug von 188,00 Euro Bürgergeld, was soll man da noch sanktionieren ?
Zitat von: FrankZZ am 03. Juli 2025, 07:46:34der eventuell neue AG wartet bestimmt nicht 3 Monate zwecks Einstellung ....bei der Kündigungsfrist.
3 Monate Kündigungsfrist bei einem Minijob ist so was von unwahrscheinlich.
Zitat von: FrankZZ am 03. Juli 2025, 07:46:34bei einen Bezug von 188,00 Euro Bürgergeld, was soll man da noch sanktionieren ?
Wenn ihr die Leistungen eingestellt werden wegen fehlender Mitwirkung wird sie es merken. Dann gibt es keine Krankenversicherung mehr und auch keine KdU.
Deine Freundin sollte sich schnellstens einen anderen Berater suchen, du leistest da eher Bärendienste.
FrankZZ
Zitat von: FrankZZ am 03. Juli 2025, 07:46:34selbst wenn der VV was wäre
stell den VV doch mal ein
und schreib gleich dazu was die Freundin in Bezug auf den VV ausüben kann bzw. nicht kann.
Daran liegt es ja schon die Rechtmäßigkeit des VV festzustellen.
Und entsprechend vernünftig antworten zu können.
Solange du das nicht machst kann man auch nicht wirklich helfen.Der Rest sind nur kleine Tipps und Meinungen und Hilfestellungen (wenn man sich das zu Herzen nimmt).:Das ist schon mal
Zitat von: FrankZZ am 02. Juli 2025, 13:35:16ich denke personlich die Sache mit dem Angebot des SB, hat sich erledigt.
die falsche Denke. Darunter muß dann uU deine Freundin büßen.
Am besten machst du wirklich mal obere Anforderung und unterlässt persönliche Ansichten ansonsten hat
Zitat von: Sheherazade am 03. Juli 2025, 09:02:23Deine Freundin sollte sich schnellstens einen anderen Berater suchen, du leistest da eher Bärendienste.
schon recht falls sie dich damit meint.
Zitat von: FrankZZ am 02. Juli 2025, 13:35:16zumals meine Freundin noch 3 Monate Kündigungsfrist hat
Das deine Freundin kündigt ohne eine feste Zusage eines neuen Jobs und das zeitlich übergangslos, also noch arbeitslos werden würde, wäre das schlimmste Szenarium überhaupt.
Nennst sich dann "mutwillige Herbeiführung von Sozialleistungen" und würde nur noch eine Einstellung dieser bringen
und bei Wiederaufnahme wären die Leistungen nur noch vorläufig und das JC würde sicher noch einen Erstattungsanspruch hinterher schieben.
Und das nur weil man einer SB fast unbegrenzt glaubt oder vertraut. Früher nannte man das Obrigkeitshörigkeit.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Juli 2025, 11:58:10Das deine Freundin kündigt ohne eine feste Zusage eines neuen Jobs und das zeitlich übergangslos, also noch arbeitslos werden würde, wäre das schlimmste Szenarium überhaupt.
Wobei man allerdings davon ausgehen kann, dass bei einem Minijob (darum handelt es sich hier) keine 3 Monate Kündigungsfrist bestehen sondern die gesetzliche Regelung greift: Gemäß § 622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Ja schon aber Nachteil bleibt.
MfG FN
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist muss der Minijob gar nicht vor Zusage bzw. Vertragsunterzeichnung für ein neues Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Das ist nur ein Ausrede, dazu noch nicht mal eine besonders kluge.
Noch einen drauf:
Viele Minijobs können neben einem Vollzeitjob ausgeführt werden (5 Stunden/Woche).