Hallo zusammen,
ich wurde gerne Anfang Oktober für 2,5 Wochen verreisen. Wie lange davor soll ich den Antrag stellen und an wen? Leistungsabteilung oder meine AV?
war ich nicht
Zitat von: war ich nicht am 01. Juli 2025, 21:19:49Wie lange davor soll ich den Antrag stellen und an wen? Leistungsabteilung oder meine AV?
Je nach dem wie dein JC arbeitet, vier bis sechs Wochen schadet nicht.
An deine AV; die ist für so was zuständig.
am besten durchlesen da es gr. Unterschiede gibt.:
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
ZitatDie Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs soll spätestens fünf Werktage vorher beantragt werden.
Eine Zustimmung ohne das ein wichtiger Grund vorliegt kann frühestens drei Monate im Voraus erteilt werden.
MfG FN
Vielen Dank, Fettnäpfchen :smile: