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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: war ich nicht am 01. Juli 2025, 21:19:49

Titel: Ortsabwesenheit
Beitrag von: war ich nicht am 01. Juli 2025, 21:19:49
Hallo zusammen,

ich wurde gerne Anfang Oktober für 2,5 Wochen verreisen. Wie lange davor soll ich den Antrag stellen und an wen? Leistungsabteilung oder meine AV?

Titel: Aw: Ortsabwesenheit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2025, 12:59:01
war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 01. Juli 2025, 21:19:49Wie lange davor soll ich den Antrag stellen und an wen? Leistungsabteilung oder meine AV?
Je nach dem wie dein JC arbeitet, vier bis sechs Wochen schadet nicht.
An deine AV; die ist für so was zuständig.

am besten durchlesen da es gr. Unterschiede gibt.:
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
ZitatDie Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs soll spätestens fünf Werktage vorher beantragt werden.
Eine Zustimmung ohne das ein wichtiger Grund vorliegt kann frühestens drei Monate im Voraus erteilt werden.

MfG FN
Titel: Aw: Ortsabwesenheit
Beitrag von: war ich nicht am 02. Juli 2025, 14:01:01
Vielen Dank, Fettnäpfchen  :smile: