Hallo,
meine Enkelin bekommt bis einschließlich Sept. 20 Bafög. Die letzte Bachelor Prüfung ist Mitte Okt. Das Ergebnis kommt ca 4-6 Wo. später.
Sie lebt seit 10J. in einer eigenen Wohnung, KdU ist angemessen. Die letzte Bafög Leistung kommt am 31.08. Ab Okt. wäre sie mittellos. Also wird sie jetzt einen Antrag auf Bürgergeld ab Okt. stellen und sich ab dann arbeitssuchend melden.
Wird das JC den Antrag erst bearbeiten, wenn sie exmatrikuliert ist? Das könnte bis Nov. dauern oder würde sie am 30.09. Leistungen erhalten.
Wer hat da nähere Infos oder Rat?
Sie weiß jetzt schon, dass ihre Bewerbungsbemühungen (logisch zum Ende des Studiums) erfolglos bleiben???
Zitat von: TG am 02. Juli 2025, 10:16:47Also wird sie jetzt einen Antrag auf Bürgergeld ab Okt. stellen und sich ab dann arbeitssuchend melden.
Wie, jetzt einen Antrag auf Bürgergeld stellen? Wir haben Anfang Juli. Arbeitssuchend kann sie sich auch ohne Bürgergeldantrag melden, ebenso wie fleißig Bewerbungen schreiben.
Sie schreibt jetzt fleißig ihre Bachelor Arbeit + macht mehrere kleinere Jobs, damit sie über die Runden kommt. Bewerbungen schreibt sie natürlich auch. Voraussichtlich wird sie ab Okt. jobless sein. Wann sollte sie denn den Antrag auf Bürgergeld abgeben?
Vielleicht solte dein Enkelkind erstmal prüfen, wann der Bafög-Anspruch tatsächlich endet und sich bei der Uni mal schlau machen, was es noch an Möglichkeiten gibt - da gibt es meines Wissens nach Anlaufstellen.
Zitat von: TG am 02. Juli 2025, 10:16:47meine Enkelin bekommt bis einschließlich Sept. 20 Bafög. Die letzte Bachelor Prüfung ist Mitte Okt. Das Ergebnis kommt ca 4-6 Wo. später.
ZitatSeit dem 01.08.2016 wird die Förderung immerhin erst mit dem Ende des Monats eingestellt, in dem dir deine Abschlussnote bekannt gegeben wurde. Spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde (§ 15b Abs. 3 BAföG, VwV 15b.3.1). Das gilt selbst dann, wenn dir das Ergebnis der Prüfung/Leistung erst später bekannt gegeben wird. Sollte die Wartezeit auf das Ergebnis länger als zwei Monate dauern und du auf Förderung angewiesen sein, müsstest du Bürgergeld beantragen.
Die möglichen zwei Monate BAföG-Förderung nach Ablegen des letzten Prüfungsteil bis zur Bekanntgabe der Note bedeuten nicht, dass die Förderungshöchstdauer verlängert würde. Wenn diese bspw. ein Monat nach dem letzten Prüfungsteil endet, so ist dann auch das normale BAföG zu Ende. Möglich wäre dann noch die Hilfe zum Studienabschluss – evt. auch nur für ein Monat. Was leider einen vollständig neuen Antrag erfordern dürfte. Oder es gibt tatsächlich anerkannte Gründe für eine Verlängerung.
Quelle (https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/foerderdauer.php)
Es geht hier nicht um Schüler Bafög. Meine Enkelin ist 32J. und hat bereits 1 Semester wegen Corona drangesetzt. Insgesamt sind es jetzt 5J. Studium. Letzte Bafög Zahlung ist am 31.08.25. Die Förderungshöchstdauer ist damit erreicht.
Ab Okt. kann sie ihre Miete nicht mehr bezahlen.
Dann sollte sie Anfang September Bürgergeld beantragen, sofern es dann noch nötig ist.