Keine Zuwendung für Bürgergeld-Bezieher vom Jobcenter zur Ausgestaltung des Weihnachtsfests – Wegweisendes Urteil..Mit traurigem Urteil gibt das Landessozialgericht Celle mit heutigem Tage bekannt, dass grundsätzlich Leistungsempfänger nach dem SGB 2 keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme zur Ausgestaltung des Weihnachtsfests – Weihnachtsbeihilfe haben.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/klage-gescheitert-keine-weihnachtsbeihilfe-fuer-buergergeld-bezieher
es geht doch nicht darum ob es im sgb2 vorgesehen ist oder nicht..es geht um soziale teilhabe..naja..richter können das nicht verstehen..hauptsache deren familien können..ausgiebige feste feiern..dieses urteil ist sicherlich auch im sinne der regierung anzusiedeln..
die andere aussage..das diese kosten im rs abgegolten sind..ist wieder solch irrsinnige behauptung..irgendwie ist ja immer alles und jeder im rs mit enthalten oder abgegolten..wenn das so währe..müste dieser sich weit über 800 euro belaufen..den würde diese rechnung aufgehen.
die restlichen begründungen sind auch weit von der realität fern..als wenn grade bg empfänger ständig irgendwelche feste abhalten.. :teuflisch: