Wie ist das denn eigentlich: Wird ein Antrag auf eine Fort-/Weiterbildung während der Zeit wo Arbeitsunfähigkeit vorliegt , wirklich erst gar nicht erst angenommen?
Schwer zu sagen, angenommen wird der Antrag bestimmt, aber u. U. nicht vor Ende der AU bearbeitet. Bei einer kurzfristigen AU (Grippe oder so) spricht nichts gegen die Annahme eines solchen Antrages. Bei einer langfristigen AU mit unbestimmtem Ende sieht das wohl anders aus. Solche Schulungen sind nicht gerade billig und da müssen die Erfolgschancen, den Leistungsempfänger mit dieser Investition auf den 1. Arbeitsmarkt zu bekommen, in jeder Hinsicht im Vorfeld klar sein.