Hallo Gemeinde,
meine Kinder erzielen Einkommen unter den Freibeträgen als Zusteller von Zeitungen und bekommen
das Geld direk auf ihr Konto ohne eine schriftliche Abrechnung.
Zum Nachweis habe ich dem JC bisher immer die Kontoauszüge übermittelt und wurden auch anerkannt.
Nun fordert das JC plötzlich zur abschließenden Fesetsetzung des Leistungsanspruch zusätzlich Verdienstabrechnungen der Kinder welche sie aber nich bekommen mit der Begründung" Zitat: Kontoauszüge reichen nicht als Nachweis aus "
Ich kann mir keine Abrechnungen aus den Rippen schneiden, warum doppelt nachweisen ???
Gruß Schatzmeister
Zitat von: Schatzmeister am 03. Juli 2025, 09:43:28meine Kinder erzielen Einkommen unter den Freibeträgen als Zusteller von Zeitungen
Auf Minijobbasis?
Zitat von: Sheherazade am 03. Juli 2025, 10:14:02Zitat von: Schatzmeister am 03. Juli 2025, 09:43:28meine Kinder erzielen Einkommen unter den Freibeträgen als Zusteller von Zeitungen
Auf Minijobbasis?
Ja korrekt
Unter Verzicht der RV-Pflicht?
Normalerweise reichen Kontoauszüge auch nicht aus, weil die Freibeträge vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen werden. Ich weiß aber auch, dass es keine monatlichen Abrechnungen gibt bei Zustellerjobs, sondern sozusagen eine Dauerabrechnung - wobei das nur bei gleichbleibenden Zahlungen funktioniert. Dann gibt es aber jährliche Abrechnungen.
Dann ist es Brutto für Netto und die Kontoauszüge sollten weiterhin ausreichen, muss es auch, da es keine monatlichen Lohnabrechnungen gibt (man kann nichts beibringen, was es nicht gibt). Teile das dem Jobcenter schriftlich mit als Antwort auf deren Forderung.
Das Argument "doppelte Datenerhebung" würde ich aber nicht verwenden, das zieht hier nämlich nicht.
Zitat von: Sheherazade am 03. Juli 2025, 11:05:54Dann ist es Brutto für Netto und die Kontoauszüge sollten weiterhin ausreichen
Da gibt es Kleinigkeiten, die als geldwerte Vorteile gelten können. Ein Bsp ist ein Abo der entsprechenden Zeitung zum Vorzugspreis.
Dann ist Brutto ungleich Netto.
Oder ein Weihnachtsgutschein, den das JC abziehen würde, wenn es auf der Abrechnung sehen könnte, dass auch hier Brutto und Netto unterschiedlich sind.
Das sind nur Beispiele, warum es für das JC nicht ausreichen kann, nur die Kontoauszüge einzureichen.
Mein Kind hat mal für rund 35€ mtl Zeitungen ausgetragen, selbst da gab es eine mtl Abrechnung. :weisnich:
Dann müssen die Kinder des TE oder stellvertretend der Erziehungsberechtigte den AN auf seine Pflicht zur monatlichen Lohnabrechnung hinweisen.
Es gibt doch auch die Vordrucke vom Jobcenter. Die muss ein Arbeitgeber sogar ausfüllen, ansonsten droht ein Bußgeld.