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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Wasgeht1997 am 06. Juli 2025, 13:09:31

Titel: Wird Bafög vollständig auf das Bürgergeld angerechnet oder habe ich davon was?
Beitrag von: Wasgeht1997 am 06. Juli 2025, 13:09:31
Also der Höchstsatz für das Bafög liegt ja bei 912 Euro.

Das Jobcenter sagte mir wenn ich Bürgergeld und Bafög bekomme dann würde ich als Aufstocker zählen.

Nun frage ich mich, bedeutet das dann auch das ich zumindest 200-300 Euro mehr pro Monat habe?

Weil ansonsten muss ich ernsthaft die Regelungen zum Thema Aufstocken hinterfragen.
Titel: Aw: Wird Bafög vollständig auf das Bürgergeld angerechnet oder habe ich davon was?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:19:53
Wenn es um ein Studium geht, schließt eigentlich Bafög Bürgergeld aus.
Logisch, man steht ja auch keiner Vermittlung zur Verfügung. Außerdem sind beides Sozialleistungen.
Aufstocker haben in der Regel Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Bei Schüler-Bafög gibt es wieder andere Regelungen.
Titel: Aw: Wird Bafög vollständig auf das Bürgergeld angerechnet oder habe ich davon was?
Beitrag von: Sensoriker am 06. Juli 2025, 13:25:55
Soweit ich weiß bekommt man nur in bestimmten Ausnahmefällen BAföG und gleichzeitig Bürgergeld.
(Kann sich inzwischen auch schon wieder geändert haben)

Zitat von: Wasgeht1997 am 06. Juli 2025, 13:09:31Weil ansonsten muss ich ernsthaft die Regelungen zum Thema Aufstocken hinterfragen.
Was willst du da hinterfragen?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:19:53Bei Schüler-Bafög gibt es wieder andere Regelungen.
Sollte auch dort gelten.
Titel: Aw: Wird Bafög vollständig auf das Bürgergeld angerechnet oder habe ich davon was?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:36:51
Zitat von: Sensoriker
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 06. Juli 2025, 13:19:53Bei Schüler-Bafög gibt es wieder andere Regelungen.
Sollte auch dort gelten.

Wenn ein Schüler Bafög bekommt, kann er durchaus auch Bürgergeld beziehen. Das wird dann entsprechend gekürzt.
Schüler - Bafög kann man z. B. auch in einer BG erhalten, da ist man ja als Bürgergeldempfänger natürlich angehalten, zunächst andere Sozialleistungen zu beantragen. Reicht das Schüler - Bafög nicht aus, wird Bürgergeld bis zur Regelleistung gezahlt.
Titel: Aw: Wird Bafög vollständig auf das Bürgergeld angerechnet oder habe ich davon was?
Beitrag von: Ottokar am 06. Juli 2025, 13:53:15
Beim Bezug von Bafög gibt es bis auf 3 Ausnahmen keinen Anspruch auf Bürgergeld (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II).
- Studenten an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie während des Studiums bei den Eltern wohnen.
- Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs haben generell Anspruch auf Bürgergeld, egal wo sie wohnen.
- Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sowie von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, haben generell Anspruch auf Bürgergeld, egal wo sie wohnen.

Bafög wird dabei auf das Bürgergeld angerechnet, abzgl. eines Grundabsetzbetrages von 100€ (§ 11b Abs. 2b S. 4 SGB II).