Hallo. Ist es "richtig" wenn das Jobcenter mir aufgrund der Kaution, die ich ja in Raten abzahlen muss immer monatlich 100€ von der normalen Summe (563,-€) abzieht? Ich könnte ich das Jobcenter nochmal anschreiben und die Ratenzahlung auf 50,-€ runterdrosseln?
Mir fehlen die 100€ natürlich.
Du hast doch bestimmt eine Darlehensvereinbarung beim Jobcenter unterschrieben für die Kaution, was steht denn da drin?
(Kautions)Darlehen an Leistungsbezieher dürfen lt. § 42a Abs. 2 SGB II monatlich nur i.H.v. 5% des maßgebenden Regelbedarfs aufgerechnet werden.
Bei 563 Euro Regelbedarf darf die Höhe der monatlichen Aufrechnung also lediglich 28,15 Euro betragen.
Abweichende Vereinbarungen sind mangels Rechtsgrundlage unzulässig, insbesondere wenn sie gesetzliche Vorgaben umgehen oder übergehen (vgl. §§ 53 bis 56 SGB X).
Ich würde mich schnellstens an das JC wenden und fordern, dass ab sofort nur noch der gesetzlich zulässige Höchstbetrag von monatlich 28,15 Euro aufgerechnet wird und der bisher zu Unrecht zu hoch aufgerechnete Betrag umgehend erstattet wird.
Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2025, 13:46:19Du hast doch bestimmt eine Darlehensvereinbarung beim Jobcenter unterschrieben für die Kaution, was steht denn da drin?
Das kann ich nicht sagen, da ich mich nicht mehr genau an die Einzelheiten damals beim Sachbearbeiter erinnern kann, als ich die Unterlagen eingereicht habe und hier einziehen wollte. Mit Unterlagen meinte ich den Mietvertrag, den ich damals erst vom JC absegnen lies, ehe ich unterschrieben hatte und das Angebot.
Zitat von: Boogielogy am 07. Juli 2025, 10:48:00Zitat von: Sheherazade am 06. Juli 2025, 13:46:19Du hast doch bestimmt eine Darlehensvereinbarung beim Jobcenter unterschrieben für die Kaution, was steht denn da drin?
Das kann ich nicht sagen, da ich mich nicht mehr genau an die Einzelheiten damals beim Sachbearbeiter erinnern kann, als ich die Unterlagen eingereicht habe und hier einziehen wollte. Mit Unterlagen meinte ich den Mietvertrag, den ich damals erst vom JC absegnen lies, ehe ich unterschrieben hatte und das Angebot.
Hast du nichts schriftliches darüber ?
Ich würde das wie Ottokar schon mitteilte machen und auch gegebenfalls widerspruch einreichen
Falls der Beginn der Abzüge schon länger zurückliegt, müsste wohl ein Überprüfungsantrag gestellt werden.
Gruß hko
Es wäre in der Tat hilfreich, wenn man wüsste, worauf die Einbehaltung basiert: auf einem Aufrechnungsbescheid, oder einem alternativ dazu nach §§ 53 ff SGB X geschlossenen Vertrag, und von wann dieser Aufrechnungsbescheid/Vertrag ist.
Sollte der Aufrechnungsbescheid/Vertrag vor dem 01.07.2023 rechtskräftig geworden sein, beträgt die zulässige Aufrechnungshöhe nämlich 10% des maßgebenden Regelbedarfs.
Und sollte das Darlehen zwei BG-Mitgliedern jeweils hälftig bewilligt worden sein, dann kann bei jedem BG Mitglied separat i.H.v.5%, und wenn das Darlehen vor dem 01.07.2023 bewilligt wurde, i.H.v. 10% aufgerechnet werden.
Wenn der Aufrechnungsbescheid/Vertrag dir nicht vorliegt, fordere beim JC eine Kopie an.
Ich habe nun mal nachgeschaut in meinen Unterlagen. Da gibt es ein Schreiben vom 01.11.2023 als Darlehensbescheid. In Höhe von 25,10€ ist die monatl. Aufrechnung dort geschrieben.
(Hatte am 31.10. im JC persönlich damals vorgesprochen, meine Unterlagen eingereicht, es wurde schnell genehmigt, saß nur eine halbe Stunde im Büro vom SB. Es ist keine Optionskommune, sondern die gehören zur Bundesagentur für Arbeit.)
Merkwürdig auch, das ich in den Unterlagen nirgendwo sehen kann, was mit den 100€ passiert. Ansonsten haben sie alles aufgeführt.
Es wird einfach verschwiegen, wenn ich das so sehe. Sehr komisch und merkwürdig.
Kannst du mal die letzte Seite des Berechnungsbogens anonymisiert hier einstellen, wo steht, wohin die Gelder gezahlt werden?
Hast du Sanktionen laufen? Oder noch weitere Darlehen?
Zitat von: Ottokar am 08. Juli 2025, 12:21:17Kannst du mal die letzte Seite des Berechnungsbogens anonymisiert hier einstellen, wo steht, wohin die Gelder gezahlt werden?
Hast du Sanktionen laufen? Oder noch weitere Darlehen?
Ich habe leider keinen Drucker.
Wieso Drucker? Hier stellt man Kopien als Bilddatei oder PDF ein. Aber du musst natürlich nicht.
Dann gehe zum JC und lass dir dort erklären, warum man dir monatlich 100€ abzieht, statt nur 25,10€.
Zitat von: Ottokar am 08. Juli 2025, 15:59:11Wieso Drucker? Hier stellt man Kopien als Bilddatei oder PDF ein. Aber du musst natürlich nicht.
Dann gehe zum JC und lass dir dort erklären, warum man dir monatlich 100€ abzieht, statt nur 25,10€.
Ich bin auf der Seite vom Arbeitsamt registriert und dort läuft seit diesem Jahr auch die Kommunikation mit dem Jobcenter ab. Kann man nun auch drumherum diskutieren, aber weil ich kein Geld für einen Drucker hsbe bzw.der vorhandene kaputt ging, habe ich mich für die Papierlose Optionen entschieden.
Was ich mschen könnte, ist eine Nachricht zum Sachbearbeiter hinschicken. Die Antworten i.d.R. Dort ziemlich schnell.
Das werde ich auch so machen.
Zitat von: Ottokar am 06. Juli 2025, 14:01:34(Kautions)Darlehen an Leistungsbezieher dürfen lt. § 42a Abs. 2 SGB II monatlich nur i.H.v. 5% des maßgebenden Regelbedarfs aufgerechnet werden.
Bei 563 Euro Regelbedarf darf die Höhe der monatlichen Aufrechnung also lediglich 28,15 Euro betragen.
Abweichende Vereinbarungen sind mangels Rechtsgrundlage unzulässig, insbesondere wenn sie gesetzliche Vorgaben umgehen oder übergehen (vgl. §§ 53 bis 56 SGB X).
Ich würde mich schnellstens an das JC wenden und fordern, dass ab sofort nur noch der gesetzlich zulässige Höchstbetrag von monatlich 28,15 Euro aufgerechnet wird und der bisher zu Unrecht zu hoch aufgerechnete Betrag umgehend erstattet wird.
Wäre es hier nicht möglich, dass 4 Mitglieder in der BG sind und das dessen je 5% die knapp 100 Euro ergeben?
Very
Zitat von: Boogielogy am 08. Juli 2025, 21:01:19habe ich mich für die Papierlose Optionen entschieden
Ja, deshalb stehen die Dokumente dort als PDF zur Verfügung.
PDF kann man hier hochladen und es gibt kostenlose Programme zum Schwärzen von Inhalten:
https://praxistipps.chip.de/pdf-schwaerzen-3-kostenlose-moeglichkeiten_118851
Ich habe dort angerufen. Mir wurde erklärt, das die Bruttomiete von 585,-€ genehmigt wurde. Die Wohnung hier kostet aber Nettowarm in meinem Fall 660,-€ und die 100€, die mir vom Regelsatz abgezogen werden, ergeben sich aus Stellplatzmiete (25,-€ und die Differenz (75,-€. ). Nur steht das so nicht in den Bewelligungsbescheiden, die man ja immer für 6 Monate bekommt. Darin ist ja ab 01.01.2024 die Erhöhung von 402,-€ auf 463,-€ enthalten.
Und zudem bezahle ich von dem Regelsatz (463€ noch selber unwissentlich extra 25€ Stellplatzmiete. Mist, nun muss ich den Vermieter anschreiben, das er quasi Doppelt von mir Geld bekommen hat.