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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:05:46

Titel: Probleme mit einem Dahlen
Beitrag von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:05:46
Hallo zusammen,

mein erwachsener Sohn beginnt jetzt am 01.08. sein freiwilliges Jahr in einer Sozialstation. Sein Gehalt ist aber so hoch, das er bei uns aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet. Er bleibt aber trotzdem noch bei uns wohnen und zahlt dann einfach seine Kosten selbst. Vor dem freiwilligen Jahr hatte er eine schulische Ausbildung genossen, also auch kein Geld verdient.
Jetzt kommt natürlich das Problem mit dem Zuflussprinzip seines ersten Lohnes. Da dieses laut Vertrag noch Ende des Monats kommt, hat uns das Amt sein Geld natürlich schon Anfang des Monats gestrichen.
Das heißt, wir bekommen Anfang August 649 Euro weniger überwiesen.
Jetzt habe ich beim Amt wegen eines Dahlens in Höhe von 500 Euro angefragt. Sowas wird ja Zinsfrei angeboten. Die Antwort meines Sachbearbeiters hat mich aber sprachlos gemacht.
Hier die Antwort :
"500,- € ist mir ehrlich gesagt deutlich zu hoch für ein Darlehen. Sie sollten zunächst einmal schauen, wie viel Sie jetzt zu Beginn des Monats August bzw. Ende Juli ausgezahlt bekommen und dann nochmal schauen, was Sie für Ausgaben zu erwarten haben. Dann können wir uns gerne Anfang oder Mitte August über eine mögliche Darlehns- oder Vorschusszahlung unterhalten. Gerade aber vor dem Hintergrund, dass für "mein ältester Sohn" bereits Freibeträge in Höhe von 720,- € gewährt werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass Sie tatsächlich einen Betrag in Höhe von 500,- € benötigen."

Mein ältester Sohn macht gerade eine Ausbildung und soll jetzt für seinen Bruder aufkommen? So habe ich das verstanden. Und woher soll der Sachbearbeiter wissen, wieviel Geld wir benötigen? Schließlich werden uns 649 Euro weniger ausgezahlt als im Juli ( Da ist auch ein Mietanteil enthalten )
Also ich kann die Antwort nicht verstehen und verstehe auch gerade nicht wo das Problem liegt?
Wir haben auch noch 2 kleinere Schulpflichtige Kinder. Die Ferien fangen nächste Woche an und wir müssen denen also sagen, das die Ferien ins Wasser fallen weil wir die Kosten ihres Bruders auffangen müssen.
Ungerechte Welt
Titel: Aw: Probleme mit einem Dahlen
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2025, 17:27:45
Zitat von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:05:46Schließlich werden uns 649 Euro weniger ausgezahlt als im Juli ( Da ist auch ein Mietanteil enthalten )

Und wie hoch ist der darin enthaltene Mietanteil? Die vollständige Mietzahlung sollte ja erstmal gedeckt sein am Monatsanfang, was er zum Essen braucht, kann man ja dann noch sehen.
Titel: Aw: Probleme mit einem Dahlen
Beitrag von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:29:11
200 Euro ( gerade nachgeschaut )  aber auch wenn sie das als Darlehn anrechnen würden, wovon soll unser Sohn leben? Er braucht eine Fahrkarte, hat laufende Kosten, braucht neue Kleidung etc.

Also die genaue Berechnung lautet 449 Euro Bürgergeld und 200 Euro Mietanteil. Das Geld bekommen wir Anfang August weniger überwiesen.
Titel: Aw: Probleme mit einem Dahlen
Beitrag von: Ottokar am 07. Juli 2025, 17:33:58
Schriftlich beantragen.
Titel: Aw: Probleme mit einem Dahlen
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2025, 17:47:47
Zitat von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:29:11200 Euro ( gerade nachgeschaut )  aber auch wenn sie das als Darlehn anrechnen würden, wovon soll unser Sohn leben? Er braucht eine Fahrkarte, hat laufende Kosten, braucht neue Kleidung etc.

Muss er sich die neuen Klamotten ausgerechnet im August kaufen? Bekommt ihr denn kein Kindergeld mehr für ihn? Ansonsten wie von @ Ottokar geschrieben, den Darlehensantrag schriftlich stellen, dann muss auch eine schriftliche Antwort kommen.
Titel: Aw: Probleme mit einem Dahlen
Beitrag von: zommerdag am 13. Juli 2025, 10:09:54
Zitat von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:29:11200 Euro ( gerade nachgeschaut )  aber auch wenn sie das als Darlehn anrechnen würden, wovon soll unser Sohn leben?
welches Darlehen soll angerechnet werden? Ihr/euer Sohn wollt doch ein Darlehen zur Überbrückung, weil das Gehalt erst zum Monatsende eingeht.
Wenn das Darlehen da ist, hat man das Geld erstmal. Das ist ja der Sinn eines Darlehens.
Angerechnet oder rückgezahlt wird später.

Man braucht in Darlehen in der Höhe der nachweisbaren Ausgaben. Etwa die 200 Euro Miete. Oder die Fahrkarte.

Zitat von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:29:11Er braucht eine Fahrkarte, hat laufende Kosten, braucht neue Kleidung etc.
Die neue Kleidung kann er Ende August kaufen, wenn er sein Gehalt bekommen hat. Welche sonstigen "laufenden Kosten" liegen an?


Zitat von: Blacksun666 am 07. Juli 2025, 17:29:11Wir haben auch noch 2 kleinere Schulpflichtige Kinder. Die Ferien fangen nächste Woche an und wir müssen denen also sagen, das die Ferien ins Wasser fallen weil wir die Kosten ihres Bruders auffangen müssen.
Ungerechte Welt
Etwas unverständlich: Die Ferien fallen nicht aus. Die kommen so oder so. Wolltet ihr verreisen?

Und in einer Familie unterstützt man sich doch gegenseitig und sorgt nicht für Missstimmung, in dem man sowas sagt.
Dass es erfreulich ist, dass der Bruder an seiner Zukunft arbeitet und mit dem Geld ganz für sich sorgen kann, dass man eine Reise nachholen kann, eine Ausbildung /Vorbereitung usw. vorgeht, geht offenbar auch komplett unter. :no: