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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Blacksun666 am 08. Juli 2025, 08:44:04

Titel: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Blacksun666 am 08. Juli 2025, 08:44:04
Hallo zusammen,

ich hatte erst gestern eine Frage und schon folgt die nächste.
Mein Sohn ist gerade 15 Jahre alt geworden und hat jetzt eine Einladung zum Beratungsgespräch bekommen. Laut dem Jobcenter handelt es sich hier um ein Pflichttermin, da mein Sohn Bürgergeld bezieht.
Hier interessiert es scheinbar auch nicht, das er mit seinen 15 Jahren noch nicht vermittelbar ist. Er besucht gerade die 9. Klasse der Realschule und beginnt Ende August das 10. Schuljahr.
Sind das wirklich Pflichttermine? Ich sehe das eher als Schikane an. Weder das Jobcenter, noch der Jugendliche hat zum jetzigen Zeitpunkt einen nutzen davon. Er soll sogar alle Bewerbungsunterlagen ( Fotos, Lebenslauf ) mitbringen.
Was kann mein Sohn dafür das seine Eltern nicht Arbeiten können? Krankheitsbedingt.
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: turbulent am 08. Juli 2025, 09:23:49
Ab 15 ist er erwerbsfähig. Da "denkt" sich niemand was bei, das ist ein Automatismus, dass er eingeladen wird. Teilt dem JC mit, dass er noch zur Schule geht (bzw. auch, wie lange noch), belegt das (Schulbescheinigung), gut ist.
Kein Grund für Unmut.
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: hko am 08. Juli 2025, 10:03:42
Unser Azubi wurde damals auch zu einem Gespräch ins JC eingeladen. Er hat an diesem Gespräch alleine (ohne Beistand) teilgenommen. Diese Beratung war seiner Meinung nach sehr interessant.

Mein Rat:
Termin auf jeden Fall wahrnehmen, evtl. mit Beistand. Wenn Unterlagen angeboten werden, mitnehmen oder schicken lassen.
Nichts Unterschreiben!!!

Gruß hko
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Sensoriker am 08. Juli 2025, 12:11:17
Zitat von: hko am 08. Juli 2025, 10:03:42Mein Rat:
Termin auf jeden Fall wahrnehmen, evtl. mit Beistand.
Sinnfrei. Er geht noch über 1 Jahr zur Schule

Mein Rat.
Zitat von: turbulent am 08. Juli 2025, 09:23:49Teilt dem JC mit, dass er noch zur Schule geht (bzw. auch, wie lange noch), belegt das (Schulbescheinigung), gut ist.
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Verycold am 08. Juli 2025, 22:19:26
Zitat von: hko am 08. Juli 2025, 10:03:42Unser Azubi wurde damals auch zu einem Gespräch ins JC eingeladen. Er hat an diesem Gespräch alleine (ohne Beistand) teilgenommen. Diese Beratung war seiner Meinung nach sehr interessant.

Mein Rat:
Termin auf jeden Fall wahrnehmen, evtl. mit Beistand. Wenn Unterlagen angeboten werden, mitnehmen oder schicken lassen.
Nichts Unterschreiben!!!

Gruß hko

Oh Mann, als OB das Jobcenter einem 15-jährigen etwas zum unterschreiben hinlegen würde....

Weder Beistand, noch sonst was ist nötig... Schulbescheinigung in die Hand, Termin wahrnehmen, Bescheinigung abgeben und nach Hause gehen....

Nur die Eltern können da was dummes unteschreiben, die Unterschrift der Kinder haben GAR keine Auswirkung...
(Und nein, das wird nicht passieren, dass Minderjährige zur Unterschrift genötigt werden.... nicht mal in einem Koop-Plan)

Very
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Ottokar am 09. Juli 2025, 09:25:45
Zitat von: Verycold am 08. Juli 2025, 22:19:26Oh Mann, als OB das Jobcenter einem 15-jährigen etwas zum unterschreiben hinlegen würde....
Wäre nicht das erste Mal.

Zitat von: Verycold am 08. Juli 2025, 22:19:26Weder Beistand, noch sonst was ist nötig... Schulbescheinigung in die Hand, Termin wahrnehmen, Bescheinigung abgeben und nach Hause gehen....
Beistand ist immer nötig, um im Zweifelsfall beweisen zu können was gesagt wurde.

Zitat von: Verycold am 08. Juli 2025, 22:19:26Nur die Eltern können da was dummes unteschreiben, die Unterschrift der Kinder haben GAR keine Auswirkung...
Da irrst du aber gewaltig.
Kinder sind ab 15 Jahren eigenständig leistungsberechtigt und können allein rechtswirksam ihre eigenen Leistungsangelegenheiten regeln (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Wenn ein 15jähriger einen Leistungsverzicht unterschreibt, ist der rechtskräftig.
Eingliederungsvereinbarungen werden nicht mehr unterschrieben, deshalb heißen die Kooperationsplan. Einen solchen kann man auch rechtswirksam vereinbaren, wenn man nur beschränkt Geschäftsfähig ist.
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Vollloser am 09. Juli 2025, 09:32:18
Man kann ja in Deutschland mittlerweile sogar schon sein Geschlecht eigenverantwortlich ab 14 Jahre, oder so, selbst wählen !?!
:wand:
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Blacksun666 am 11. Juli 2025, 17:00:51
Ich habe die Schulbescheinigung jetzt im voraus hingeschickt und werde meinen Sohn zum Termin begleiten. Das wird sicher eine kurze Angelegenheit und dann ist ein Jahr Ruhe. ( Hoffe ich )
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Maunzi am 12. Juli 2025, 14:43:51
Fällt der Termin denn in einen Zeitraum wo er nicht zur Schule geht? Falls doch kann  man mit verweis auf den Stundenplan und die Info, dass er schulpflichtig ist absagen
Titel: Aw: Einladung vom Jobcenter 15 Jahre
Beitrag von: Rotti am 12. Juli 2025, 18:17:23
Zitat von: Blacksun666 am 08. Juli 2025, 08:44:04Mein Sohn ist gerade 15 Jahre alt geworden und hat jetzt eine Einladung zum Beratungsgespräch bekommen. Laut dem Jobcenter handelt es sich hier um ein Pflichttermin, da mein Sohn Bürgergeld bezieht.
Hier interessiert es scheinbar auch nicht, das er mit seinen 15 Jahren noch nicht vermittelbar ist. Er besucht gerade die 9. Klasse der Realschule und beginnt Ende August das 10. Schuljahr.

Vielleicht kann sein SB den Schüler ja überreden das er eine Lehrstelle annimmt und er will ihn auch mal sehen ob Sohnemann auch existiert.[/quote]