Hallo,
habe heute von gegen-hartz.de eine E-Mail erhalten aus der hervorgeht, dass man das Pfändungsschutzkonto erneuern sollte, da der neue Sockelbetrag sowie Kindergeld und Unterhaltszahlungen im bisherigen nicht enthalten sind.
Da ich nur Bürgergeld beziehe, hatte ich die für mich nicht relevant erachtet.
Allerdings steht in der Überschrift `Alte Bescheinigung läuft aus` und dann wäre es doch relevant.
Wie ist das denn nun?
Letzter Absatz im Artikel:
ZitatWer ein P-Konto führt und zusätzliche Freibeträge benötigt, sollte die neue Bescheinigung noch vor dem 1. Juli 2025 bei seiner Bank hinterlegen.
Beachte bitte das von mir fett markierte Wort "und". Sofern du keine zusätzlichen Freibeträge brauchst (Kindergeld, Kindesunterhalt etc.) brauchst, musst du das nicht machen, der Sockelbetrag wird automatisch angehoben.
Zitat von: Sheherazade am 09. Juli 2025, 15:11:04Letzter Absatz im Artikel:
ZitatWer ein P-Konto führt und zusätzliche Freibeträge benötigt, sollte die neue Bescheinigung noch vor dem 1. Juli 2025 bei seiner Bank hinterlegen.
Beachte bitte das von mir fett markierte Wort "und". Sofern du keine zusätzlichen Freibeträge brauchst (Kindergeld, Kindesunterhalt etc.) brauchst, musst du das nicht machen, der Sockelbetrag wird automatisch angehoben.
Danke! :sehrgut: Das Àlte Bescheinigung läuft aus` hatte mich nur irritiert.
Ja, ist etwas doof formuliert im Artikel.
ZitatDie neue Bescheinigung ist deshalb wichtig, weil der zusätzliche Schutz sofort wegfällt, weil die alte Bescheinigung ausläuft. Kindergeld- oder Unterhaltszahlungen, die bislang vor Pfändung sicher waren, können dann nämlich vollständig an Gläubiger fließen.
Es geht nur um die zusätzlich zum Sockelbetrag (der automatisch angehoben wird) geschützten Geldeingänge wie Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.