Hi, frage wäre da ich habe festgestellt da die mit Obergrenze in meine Stadt auf 499€ von 458€ für einen ein Personenhaushalt angehoben wurde und das schon in letzten Jahr da ich da meine Wohnung teurer als die 458€ sind muss ich den Rest selber zahlen warum hat das Job Center noch keine Anpassung gemacht können die sowas vergessen haben oder ist das Absicht.
hi, antwort wäre da sie können es vergessen haben dass du ihnen so wichtig bist dass sie es bemerken und nicht anpassen nur um dir zu schaden ist eher unwahrscheinlich so wichtig bist du ihnen eher nicht du könntest sie darauf hin weisen wenn du möchtest.
Zitat von: WilliPerts am 11. Juli 2025, 15:32:35warum hat das Job Center noch keine Anpassung gemacht können die sowas vergessen haben oder ist das Absicht.
Hast Du in der Zwischenzeit schon einen neuen Bescheid? Wie lange gilt denn Dein jetziger Bescheid? Und ist er vorläufig oder endgültig?
Vielleicht passen sie das erst im nächsten Weiterbewilligungsbescheid an. Mit Nachzahlung dann für die vergangenen Monate, seit die neue Grenze gilt. 🤔
WilliPerts
Zitat von: WilliPerts am 11. Juli 2025, 15:32:35warum hat das Job Center noch keine Anpassung gemacht können die sowas vergessen haben oder ist das Absicht.
Da ist beides möglich. Ich tippe aber auf letzteres denn das JC muss das sogar ohne extra Antrag anpassen.
In deinem Fall solltest du dem JC also einen Antrag aus Anpassung/Übernahme der aktuellen Höchstgrenze stellen
oder du machst es über einen Überprüfungsantrag der geht rückwirkend nur bis Januar 24.
Gilt also schon länger die neue Angemessenheitsgrenze würde ich es als Antrag formulieren.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 17.02.2016, B 4 AS 12/15 R
Wurden die Kosten für Unterkunft und Heizung aufgrund eines nicht erforderlichen Umzuges auf die bisherigen begrenzt, ist bei Anhebung der abstrakten kommunalen Angemessenheitsgrenzen die dabei erfolgende Erhöhung auch bei der Deckelung zu berücksichtigen ("Dynamisierung"). D.h. die gedeckelten Kosten für Unterkunft und Heizung sind in gleichem Umfang zu erhöhen.
MfG FN
Hallo danke @Fettnäpfchen und an alle soweit für die Antworten... :ok:
Also das das nicht Automatisch geht und auch so gemacht wird bei allen wenn eine Erhöhung/Anpassung offiziell gemacht wurde ist echt ein Starkes stück das es sich mal um 1-2 Monate verschiebt durch Umstellung und dann nachgezahlt wird könnte ich noch verstehen aber 1 Jahr und 5 Änderungsbescheide der letzte vor einem Monat und jetzt wieder einer wegen Änderung der Krankenkassen kosten und immer noch nicht angepasst das kann nicht normal sein.
Reicht es wenn ich im Aktuellen bescheid einen Wiederspruch schreibe mit der bitte der Überprüfung der Erhöhung von 06.2024 derer Nachzahlung.
WilliPerts
Zitat von: WilliPerts am 11. Juli 2025, 21:23:17Reicht es wenn ich im Aktuellen bescheid einen Wiederspruch schreibe mit der bitte der Überprüfung der Erhöhung von 06.2024 derer Nachzahlung.
Dann mach lieber einen Überprüfungsantrag da wird der ganze Zeitraum abgedeckt. Damit kann sich das JC dann auch nichts erlauben.
Übrigens bei so einem Vorgang bittet man nicht man fordert auf!
Ich setzte ein Muster in den Anhang denn bei einem Ü.-Antrag geht man bis zum Jahresanfang des Vorjahres zurück und dabei muss man sämtliche erlassenen Bescheid im Antrag mit aufführen/listen.
Ein schönes WE
FN