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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 13. Juli 2025, 07:36:32

Titel: Rentenkürzung nach Hochrechnung gestoppt
Beitrag von: selbiger am 13. Juli 2025, 07:36:32
Seit dem 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einer vor 2019 begonnenen Erwerbsminderungsrente einen gesetzlich verankerten Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/erfolg-fuer-die-rente-rentenkuerzung-nach-hochrechnung-gestoppt

gestoppt wurde da garnichts..lediglich nach hinten verschoben..das man den rentnern auch hier wieder nichts gönnt.sieht mans chlicht daran das man auch hier wieder alles und jeden als einkommen anrechnen will..einfach nur noch wiederwertig.. :wand:
Titel: Aw: Rentenkürzung nach Hochrechnung gestoppt
Beitrag von: Sheherazade am 13. Juli 2025, 12:14:21
Nur mal als Funfact aus dem Artikel:

ZitatGrundsicherung: Schon heute volle Anrechnung

In der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gibt es keine Schonfrist. Hier wird der EM-Rentenzuschlag bereits seit seiner Einführung vollständig als Einkommen behandelt.

Wer ergänzende Leistungen nach SGB XII bezieht, spürt das Plus daher nur rechnerisch, weil der Regelleistungsanspruch in gleichem Umfang sinkt. Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass sich daran auch künftig nichts ändert.