Seit dem 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einer vor 2019 begonnenen Erwerbsminderungsrente einen gesetzlich verankerten Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/erfolg-fuer-die-rente-rentenkuerzung-nach-hochrechnung-gestoppt
gestoppt wurde da garnichts..lediglich nach hinten verschoben..das man den rentnern auch hier wieder nichts gönnt.sieht mans chlicht daran das man auch hier wieder alles und jeden als einkommen anrechnen will..einfach nur noch wiederwertig.. :wand:
Nur mal als Funfact aus dem Artikel:
ZitatGrundsicherung: Schon heute volle Anrechnung
In der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gibt es keine Schonfrist. Hier wird der EM-Rentenzuschlag bereits seit seiner Einführung vollständig als Einkommen behandelt.
Wer ergänzende Leistungen nach SGB XII bezieht, spürt das Plus daher nur rechnerisch, weil der Regelleistungsanspruch in gleichem Umfang sinkt. Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass sich daran auch künftig nichts ändert.