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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 14. Juli 2025, 12:00:03

Titel: Kein Bürgergeld bei zu geringem Wasserverbrauch
Beitrag von: selbiger am 14. Juli 2025, 12:00:03
In einem Eilverfahren hat das Landessozialgericht Nordrhein – Westfalen Az. L 21 AS 537/25 B ER entschieden, dass das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, dem Hilfebedürftigen vorläufig Bürgergeld – Leistungen in Form der Regelleistung i.H.v. 563 € und Kosten der Unterkunft zu gewähren.

https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-kein-buergergeld-bei-zu-geringem-wasserverbrauch

die könen es mit dem drangsalieren und schikanieren auch nicht lassen.. :wand:  :wand:

Titel: Aw: Kein Bürgergeld bei zu geringem Wasserverbrauch
Beitrag von: Sensoriker am 14. Juli 2025, 12:18:15
Das wird bei dir immer schlimmer.
Im ganzen Urteil steht 1 Satz, dass der Verbrauch von 4qm Wasser eine dauernde Nutzung der Wohnung in X. zweifelhaft erscheinen lässt.
Das hat mit dem Urteil, aber nicht das geringste zu tun!!
Titel: Aw: Kein Bürgergeld bei zu geringem Wasserverbrauch
Beitrag von: Davis am 14. Juli 2025, 14:14:08
Im Urteil steht auch:

ZitatVorliegend ist die Wohnung des Antragstellers aber bereits wegen Zahlungsverzugs gekündigt und eine zeitnahe Sperrung der Gaszufuhr angedroht.

Kann man das wieder rückgängig machen? Sonst hätte die Einstellung der Zahlungen dazu geführt, dass der Betroffene die Wohnung verliert. So wäre sein Sieg kein wirklicher.