Hallo, ich beziehe aktuell Bürgergeld und bin arbeitsunfähig krankgeschrieben, aber noch formal bei einem Unternehmen angestellt und eine erfolgreiche Wiedereingliederung steht bislang aus, wollte mir aber etwas dazu verdienen (aufstocken) meine Frage ist jetzt, kann ich in meiner Situation einen minijob annehmen oder muss ich mich dafür gesund schreiben lassen ?
Danke für eure Hilfe
Grundsätzlich ist es möglich, während einer Krankschreibung einen Minijob aufzunehmen, sofern dies die Genesung nicht gefährdet und die Regeln des Hauptjobs eingehalten werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezieht sich auf die Haupttätigkeit und nicht generell auf jede Erwerbstätigkeit.
Zubeachten wäre allerdings: Der Minijob darf die Heilung der Krankheit, wegen der die Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob festgestellt wurde, nicht beeinträchtigen. Es wäre ratsam, sich vom behandelnden Arzt bestätigen zu lassen, dass der Minijob die Genesung nicht behindert, besonders wenn der Arbeitgeber des Hauptjobs Bedenken hat.
Es ist wichtig, die Regelungen zum Nebenjob im Arbeitsvertrag des Hauptjobs zu beachten. Einige Arbeitsverträge können Nebenbeschäftigungen während der Arbeitsunfähigkeit untersagen oder einschränken. Der Minijobber muss seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und die Aufnahme des Minijobs informieren. Arbeitgebern ist es unter Umständen erlaubt, zu kündigen, wenn sie den Verdacht haben, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht wurde, um einen Nebenjob auszuüben.
Ein Minijob während des Bezugs von Krankengeld wird in der Regel nicht auf das Krankengeld angerechnet. Allerdings kann die Krankenkasse bei Aufnahme eines Minijobs während der Arbeitsunfähigkeit den gesundheitlichen Zustand des Versicherten genauer prüfen. Auf jeden Fall könnte die Wiedereingliederung fraglich werden, sei es von Seiten der Krankenkasse oder auch vom Arbeitgeber.
Fazit: Mir persönlich wäre das zu riskant, das Krankengeld und auch ggf. meinen Job zu riskieren.