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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 16. Juli 2025, 14:07:24

Titel: Behörde darf sich irren – Gericht kippt Hoffnung auf rückwirkende Rente
Beitrag von: selbiger am 16. Juli 2025, 14:07:24
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 26. Juni 2025 gegen eine Klägerin, die wegen einer falschen Hinzuverdienstgrenze ihre Altersrente verspätet beantragt hatte. (AZ: L 10 R 2079/23)


https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-behoerde-darf-sich-irren-gericht-kippt-hoffnung-auf-rueckwirkende-rente

da haben wirs wieder..behörden dürfen fehler machen,auf kosten der betroffenen.. :teuflisch:
Titel: Aw: Behörde darf sich irren – Gericht kippt Hoffnung auf rückwirkende Rente
Beitrag von: Sheherazade am 16. Juli 2025, 16:10:53
ZitatDie Klägerin behauptete, sie hätte den Antrag sofort gestellt, wenn sie den höheren Grenzwert gekannt hätte. Doch ihr Versicherungskonto enthielt ungeklärte Zeiten. Ohne diese Klärung hätte die Rentenversicherung die Zahlung ohnehin nicht früher starten können. Die Richter schlossen deshalb einen unmittelbaren Kausalzusammenhang aus.

Also ein Fall von "hätte, hätte, Fahrradkette" ......
Titel: Aw: Behörde darf sich irren – Gericht kippt Hoffnung auf rückwirkende Rente
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. Juli 2025, 16:49:14
Naja, ein bisschen selbst informieren kann man den Menschen schon zumuten. Das mit der Verdienstgrenze hätte ( :grins:) sie auch selbst erfahren können.
Titel: Aw: Behörde darf sich irren – Gericht kippt Hoffnung auf rückwirkende Rente
Beitrag von: Sheherazade am 16. Juli 2025, 17:07:57
Vermutlich, aber das hätte nicht so schön den eigenen Fehler (fehlende Kontenklärung) kaschiert.