Ein Jobcenter muss die Kosten der privaten Haftpflicht- und Hausratsversicherung eines Leistungsbeziehers übernehmen. So entschied das Sozialgericht Berlin in einem konkreten Fall (S 109 AS 25036/15).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-private-versicherungen-uebernehmen-urteil
trozdem geht man in vorkasse..und dann fehlt das geld..weshalb viele bg empfänger keine versicherungen haben..weil jeder cent wichtig ist zum leben..
Und wieder eine falsche Überschrift.
Mal wieder nicht gelesen oder wieder Klickbait?
JC müssen NICHT private Versicherungen übernehmen.
In dem Fall handelt es sich um eine Haftpflicht/Hausrat die im Mietvertrag vorgeschrieben wurde. Dieser Zusatz im Mietvertrag wurde vom Gericht anerkannt und zahlt die beiden Versicherungen zur KDU.
Sind die nicht Bestandteil des Mietvertrags muss das auch weiterhin selber bezahlt werden.
Zitat von: Sensoriker am 16. Juli 2025, 14:31:38Und wieder eine falsche Überschrift.
Mal wieder nicht gelesen oder wieder Klickbait?
JC müssen NICHT private Versicherungen übernehmen.
In dem Fall handelt es sich um eine Haftpflicht/Hausrat die im Mietvertrag vorgeschrieben wurde. Dieser Zusatz im Mietvertrag wurde vom Gericht anerkannt und zahlt die beiden Versicherungen zur KDU.
Sind die nicht Bestandteil des Mietvertrags muss das auch weiterhin selber bezahlt werden.
Ja, endlich und sehr gut.
Ich werde das bei Wohnungssuche im Auge behalten.
Bei mir steht die Haftplficht im Mietvertrag drin und das Amt hat das auch so akteptiert. Ich hab 2 Versicherungen die ich selber zahle Private Rente und Rechtschutz.
Zitat von: Sensoriker am 16. Juli 2025, 14:31:38Mal wieder nicht gelesen oder wieder Klickbait?
Vermutlich beides, anderenfalls wäre dem TE nicht entgangen, dass das Urteil auch bereits 8 Jahre alt ist - Sozialgericht Berlin, Urteil vom 24.07.2017 – S 109 AS 25036/15.