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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Robert22 am 16. Juli 2025, 20:59:45

Titel: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Robert22 am 16. Juli 2025, 20:59:45
Hallo :)

Morgen Termin Krankenkasse, es geht um die Erstattung von Zuzahlungen für Medikamente (Kalenderjahr 2024). Für diesen Zeitraum war ich nicht befreit von Zahlungen über der geltenden Mindest-Zuzahlung - ich kann also rund 75 €uro erwarten, die mir die Krankenkasse zurück überweisen wird.

Wird das Amt, ich bin ja noch im Bezug, mir dieses Geld als Einkommen anrechnen?
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: amare am 16. Juli 2025, 21:58:01
Du hast 2024 Bürgergeld bekommen und mehr als 67,56 Euro (chronisch krank) bzw. 135,12 Euro für Medikamente ausgegeben? Dann ist das auch dein Geld, das du wieder von der KK bekommst. Es ist praktisch nur zu viel bezahltes Geld von dir, das du wiederbekommst.
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Robert22 am 17. Juli 2025, 15:53:17
Genau so, wie Du beschrieben hast :)

Danke Dir für die wertvolle Auskunft
Grüße aus Aachen
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Juli 2025, 16:17:53
Zitat von: Robert22 am 16. Juli 2025, 20:59:45Wird das Amt, ich bin ja noch im Bezug, mir dieses Geld als Einkommen anrechnen?
Auf keinen Fall, da schlicht kein Einkommen.

Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Unwissender am 22. Juli 2025, 09:54:01
 :offtopic: Du bekommst wegen Überzahlung Geld zurück und bist bei der AOK? Wie geht das? Bekannte von mir kommen auch manchmal über die Grenze, bekommen aber nix zurück, wenn Sie drüber sind! (Darum zahle ich immer im Voraus und bekomme dann einen Befreiungsausweis)! Sind übrigens bei der AOK Bayern! Eventuell bis du bei einer andern AOK und dort ist es anders? :weisnich:
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Sheherazade am 22. Juli 2025, 10:07:58
Zitat von: Unwissender am 22. Juli 2025, 09:54:01Wie geht das?

Das ist überall und bei jeder Krankenkasse gleich:
Wenn man die Belastungsgrenze überschritten hat, kann man eine Erstattung beantragen. Dafür müssen Quittungen oder Zahlungsnachweise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bereits gezahlte Beträge über der Belastungsgrenze werden dann rückerstattet.

Von alleine kommt da allerdings nichts, man muss es schon beantragen.
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50
So kenn ich das normalerweise! Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Sheherazade am 23. Juli 2025, 09:17:08
Zitat von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!

In welcher Form hieß es das, schriftlich? Wenn nicht, dann seid ihr oder wer auch immer ordentlich ver.... worden. Wenn doch, sollte in dem Ablehnungsschreiben eine Begründung enthalten sein.

Auf der Seite der AOK (gilt auch für Bayern) steht unter FAQ: "Wie funktioniert die Rückzahlung von bereits gezahlten Beträgen bei der Zuzahlungsbefreiung?

Haben Sie die Belastungsgrenze überschritten, können Sie eine Erstattung beantragen. Dafür müssen Quittungen oder Zahlungsnachweise bei Ihrer AOK eingereicht werden. Bereits gezahlte Beträge über der Belastungsgrenze werden dann rückerstattet."
https://www.aok.de/pk/versichertenservice/zuzahlung-befreiung/
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Juli 2025, 17:43:21
Zitat von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!

Hast du sicherlich irgendwie falsch verstanden.

Man kann entweder gleich bis zur Zuzahlungsgrenze den Betrag an die Kasse zahlen.
Dann ist man für das ganze Jahr befreit, oder man zahlt erst mal selber.

Kommt man darüber, stellt man den Antrag auf Befreiung, hat man schon mehr gezahlt, bekommt man das zu viel von der Kasse zurück.

Das ist bei allen Krankenkassen so.
Bei privaten gilt, das glaub nur für den Basistarif.
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Unwissender am 24. Juli 2025, 09:22:24
Genau, so mach ich das (am Anfang des Jahres Vorauszahlen und dann eine Befreiung bekommen). Das mit dem Quittung sammeln und danach erstatten lassen bei Überzahlung, wurde mir gezeigt!
Aber wenn ich hier erfahre, das das so nicht in den FAQ steht, dann muss ich das mitteilen, damat sie sich ihr zu viel gezahltes Geld zurückholen können! Hoffentlich ist das noch nicht verjährt!
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Robert22 am 24. Juli 2025, 18:08:45
Bis zu vier Jahre rückwirkend.

"Die Frist für die Antragstellung auf Rückerstattung beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zuzahlungen geleistet wurden."

Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: Sensoriker am 24. Juli 2025, 18:30:27
Ich bezweifele allerdings, dass sie die ganzen Quittungen aufgehoben haben.
Titel: Aw: AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?
Beitrag von: turbulent am 25. Juli 2025, 06:45:57
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2025, 18:30:27Ich bezweifele allerdings, dass sie die ganzen Quittungen aufgehoben haben.
Ich hole mein Zeug immer bei denselben 3-5 Apotheken, habe bei allen ein Kundenkonto. Die können die Belege noch jahrelang ausdrucken.