Hallo :)
Morgen Termin Krankenkasse, es geht um die Erstattung von Zuzahlungen für Medikamente (Kalenderjahr 2024). Für diesen Zeitraum war ich nicht befreit von Zahlungen über der geltenden Mindest-Zuzahlung - ich kann also rund 75 €uro erwarten, die mir die Krankenkasse zurück überweisen wird.
Wird das Amt, ich bin ja noch im Bezug, mir dieses Geld als Einkommen anrechnen?
Du hast 2024 Bürgergeld bekommen und mehr als 67,56 Euro (chronisch krank) bzw. 135,12 Euro für Medikamente ausgegeben? Dann ist das auch dein Geld, das du wieder von der KK bekommst. Es ist praktisch nur zu viel bezahltes Geld von dir, das du wiederbekommst.
Genau so, wie Du beschrieben hast :)
Danke Dir für die wertvolle Auskunft
Grüße aus Aachen
Zitat von: Robert22 am 16. Juli 2025, 20:59:45Wird das Amt, ich bin ja noch im Bezug, mir dieses Geld als Einkommen anrechnen?
Auf keinen Fall, da schlicht kein Einkommen.
:offtopic: Du bekommst wegen Überzahlung Geld zurück und bist bei der AOK? Wie geht das? Bekannte von mir kommen auch manchmal über die Grenze, bekommen aber nix zurück, wenn Sie drüber sind! (Darum zahle ich immer im Voraus und bekomme dann einen Befreiungsausweis)! Sind übrigens bei der AOK Bayern! Eventuell bis du bei einer andern AOK und dort ist es anders? :weisnich:
Zitat von: Unwissender am 22. Juli 2025, 09:54:01Wie geht das?
Das ist überall und bei jeder Krankenkasse gleich:
Wenn man die Belastungsgrenze überschritten hat, kann man eine Erstattung beantragen. Dafür müssen Quittungen oder Zahlungsnachweise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bereits gezahlte Beträge über der Belastungsgrenze werden dann rückerstattet.
Von alleine kommt da allerdings nichts, man muss es schon beantragen.
So kenn ich das normalerweise! Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!
Zitat von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!
In welcher Form hieß es das, schriftlich? Wenn nicht, dann seid ihr oder wer auch immer ordentlich ver.... worden. Wenn doch, sollte in dem Ablehnungsschreiben eine Begründung enthalten sein.
Auf der Seite der AOK (gilt auch für Bayern) steht unter FAQ: "Wie funktioniert die Rückzahlung von bereits gezahlten Beträgen bei der Zuzahlungsbefreiung?
Haben Sie die Belastungsgrenze überschritten, können Sie eine Erstattung beantragen. Dafür müssen Quittungen oder Zahlungsnachweise bei Ihrer AOK eingereicht werden. Bereits gezahlte Beträge über der Belastungsgrenze werden dann rückerstattet."
https://www.aok.de/pk/versichertenservice/zuzahlung-befreiung/
Zitat von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!
Hast du sicherlich irgendwie falsch verstanden.
Man kann entweder gleich bis zur Zuzahlungsgrenze den Betrag an die Kasse zahlen.
Dann ist man für das ganze Jahr befreit, oder man zahlt erst mal selber.
Kommt man darüber, stellt man den Antrag auf Befreiung, hat man schon mehr gezahlt, bekommt man das zu viel von der Kasse zurück.
Das ist bei allen Krankenkassen so.
Bei privaten gilt, das glaub nur für den Basistarif.
Genau, so mach ich das (am Anfang des Jahres Vorauszahlen und dann eine Befreiung bekommen). Das mit dem Quittung sammeln und danach erstatten lassen bei Überzahlung, wurde mir gezeigt!
Aber wenn ich hier erfahre, das das so nicht in den FAQ steht, dann muss ich das mitteilen, damat sie sich ihr zu viel gezahltes Geld zurückholen können! Hoffentlich ist das noch nicht verjährt!
Bis zu vier Jahre rückwirkend.
"Die Frist für die Antragstellung auf Rückerstattung beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zuzahlungen geleistet wurden."
Ich bezweifele allerdings, dass sie die ganzen Quittungen aufgehoben haben.
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2025, 18:30:27Ich bezweifele allerdings, dass sie die ganzen Quittungen aufgehoben haben.
Ich hole mein Zeug immer bei denselben 3-5 Apotheken, habe bei allen ein Kundenkonto. Die können die Belege noch jahrelang ausdrucken.