Hallo ihr Lieben,
meine Tochter ist, wie in meinem ersten Thread mitgeteilt, ohne Einwilligung des JC umgezogen.
Da sie eine Ausbildung macht, ist sie Aufstockerin und erhält immer vorläufige Leistungen. Jetzt kam der abschließende Bescheid mit einer Rückforderung von über 600.-- (den pflücke ich zur Zeit noch weiter auseinander)
Direkt aufgefallen ist dies:
Das JC übernimmt durch den Umzug nur die Kosten der alten Wohnung, die Differenz zahlt meine Tochter selber.
Sie hat nun aus der Heizkostenabrechnung (Gas - wird nicht über den Vermieter abgerechnet) ein Guthaben in Höhe von 251,67 und aus der NK-Abrechnung eine Nachzahlung von 118,41.
Alte Gesamtmiete: Neue Gesamtmiete: monatl. Selbstzahlung
KM 298,00 328,60 30,60
NK 103,83 136,60 32,77
HZG. 60,00 71,00 werden vom JC voll übernommen
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461,83 536,20 63,37
Sie zahlt also im Jahr 760,44 selbst.
Jetzt ist überall zu lesen, dass das JC Guthaben aus NK ggf. nicht komplett als Einkommen anrechnen darf.
Wie sieht es hier aus?
HZG wird vom JC voll übernommen - JC zieht kompletten Betrag als Guthaben ab.
NK-Nachzahlung wird ignoriert.
Muss das JC auch bei voller Übernahme der Heizkosten aufrechnen, also Eigenzahlungen berücksichtigen oder darf in diesem Fall das komplette Heizkostenguthaben als Einkommen angerechnet werden?
Ich steige da nicht wirklich durch - eig. gehören Hzk ja auch zu den Nebenkosten.
Frage außerhalb des Themas: Wenn es eine Erhöhung der KDU gibt, wird die neue Miete prozentual oder bis zur Angemessenheitgrenze angepasst?
Liebe Grüße
Calimero
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 11:07:13Muss das JC auch bei voller Übernahme der Heizkosten aufrechnen, also Eigenzahlungen berücksichtigen
Bei den Heizkosten wurden keine Eigenzahlungen geleistet.
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 11:07:13oder darf in diesem Fall das komplette Heizkostenguthaben als Einkommen angerechnet werden?
Also Ja. Allerdings ist das kein Einkommen.
Im anderen Thema (https://hartz.info/index.php/topic,134255.msg1607396.html#msg1607396) hast du berichtet, dass DU ohne Einwilligung des JC umgezogen bist. Von einer Tochter steht da nichts.
Der Sachverhalt bedarf also einer etwas genaueren Erklärung.
Wer ist denn nun umgezogen: du oder deine Tochter? Oder seid ihr zusammen von einer Wohnung in eine andere umgezogen? Und was war der Grund für den Umzug?
Zitat von: Ottokar am 20. Juli 2025, 11:22:51Im anderen Thema (https://hartz.info/index.php/topic,134255.msg1607396.html#msg1607396) hast du berichtet, dass DU ohne Einwilligung des JC umgezogen bist. Von einer Tochter steht da nichts.
Der Sachverhalt bedarf also einer etwas genaueren Erklärung.
Wer ist denn nun umgezogen: du oder deine Tochter? Oder seid ihr zusammen von einer Wohnung in eine andere umgezogen? Und was war der Grund für den Umzug?
Hallo Ottokar,
sry, ich hatte den ersten Thread im Namen meiner Tochter geschrieben - meine Tochter ist umgezogen - Grund war u.a. extremer Schimmelbefall durch einen Wasserrohrbruch (2020) im darüberliegenden Stockwerk (Angelegenheit läuft noch, da die Versicherung nicht mehr zahlt und Vermieter die Rep. jetzt von Tochter bezahlt haben will) und trotz mehrfacher Aufforderung an den Vermieter keine Reparatur bzw. Beseitigung. Der Schaden wurde erst nach dem Auszug beseitigt. Der Umzug wurde vom JC abgelehnt, da Schimmel kein Grund für einen Umzug sei.
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 11:35:48Der Umzug wurde vom JC abgelehnt, da Schimmel kein Grund für einen Umzug sei.
Wenn ich deine Tochter im 1. Thread richtig verstanden habe, hat sie gar nicht um Genehmigung gefragt, sondern beim ersten Mietangebot gleich zugesagt. Mal davon abgesehen, dass die neue Wohnung ohnehin nicht genehmigt worden wäre wegen Unangemessenheit.
Zitat von: Sheherazade am 20. Juli 2025, 11:45:19Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 11:35:48Der Umzug wurde vom JC abgelehnt, da Schimmel kein Grund für einen Umzug sei.
Wenn ich deine Tochter im 1. Thread richtig verstanden habe, hat sie gar nicht um Genehmigung gefragt, sondern beim ersten Mietangebot gleich zugesagt. Mal davon abgesehen, dass die neue Wohnung ohnehin nicht genehmigt worden wäre wegen Unangemessenheit.
Sie stand monatelang wegen der Wohnungssuche mit dem JC in Verbindung. Hat mehrere Mietangebote angemessener Wohnungen eingereicht, diese aber dann nicht bekommen, weil die eingereichten Mietangebote nicht oder zu spät bearbeitet wurden. Bei dieser Wohnung hat sie direkt zugesagt, weil es ihr - auch aus gesundheitlichen Gründen - nicht mehr zumutbar war weiterhin in der Alten zu wohnen. Dass die Miete nicht komplett übernommen würde, war ihr bewusst. Das hatte ich auch im ersten Thread geschrieben.
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 12:03:46Dass die Miete nicht komplett übernommen würde, war ihr bewusst.
Dann sollte ihr auch bewust gewesen sein, dass Betriebskostennachzahlungen auch nicht übernommen werden.
Calimero
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 11:07:13Wenn es eine Erhöhung der KDU gibt, wird die neue Miete prozentual oder bis zur Angemessenheitgrenze angepasst?
Bei einer Erhöhung der Angemessenheitskriterien hat das JC automatisch diesen Betrag an Ihre Leistungen anzupassen.
Sollt man aber beobachten denn das eine oder andere JC nimmt es nicht so genau.
Nur ganz nebenbei und für die Zukunft:
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 12:03:46Hat mehrere Mietangebote angemessener Wohnungen eingereicht, diese aber dann nicht bekommen, weil die eingereichten Mietangebote nicht oder zu spät bearbeitet wurden.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.
MfG FN
@Sheherazade
ehrlich gesagt weiss ich nicht warum du mich so angehst.
Ich habe lediglich die Frage gestellt, ob das HZK-Guthaben komplett angerechnet werden darf, oder mit der NK-Abrechnung bzw. mit den Eigenleistungen verrechnet wird und wie es mit der Mietanpassung bei KDU-Erhöhung ist
nicht mehr und nicht weniger.
Zitat von: Calimero am 20. Juli 2025, 12:41:01@Sheherazade
ehrlich gesagt weiss ich nicht warum du mich so angehst.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, warum du knappe, aber sachlich korrekte Antworten als Angriff empfindest.
Schimmel ist sehr wohl ein rechtlich anerkannter Umzugsgrund, hierbei handelt es sich nämlich um eine Gesundheitsgefährdung.
Kann sie den Schimmelbefall und die Mängelanzeigen nachweisen (Fotos, Zeugen)?
Da das JC die Heizkosten aber komplett übernimmt, steht dem JC die Heizkostenrückzahlung auch komplett zu. Ist doch logisch.
Zitat von: Birgit63 am 24. Juli 2025, 08:43:57Da das JC die Heizkosten aber komplett übernimmt, steht dem JC die Heizkostenrückzahlung auch komplett zu. Ist doch logisch.
Vielleicht logisch, aber rechtlich nicht zulässig.
Weder das Gesetz noch das BSG unterscheiden zwischen KM, NK, HK. Es zählen immer die Gesamtkosten, was das BSG in ständiger Rechtsprechung auch unmissverständlich klargestelt hat.
Und wenn das JC die Gesamtkosten nicht anerkannt hat, sondern diese anteilig vom Leistungsbezieher selbst gezahlt werden, darf ein Guthaben bis zur Höhe der im Bewilligungszeitraum selbst gezahlten Kosten nicht berücksichtigt werden. So regelt es § 22 Abs. 3 SGB II.
Der Punkt ist hier aber noch ein ganz anderer.
Das JC hat möglicherweise zu Unrecht die Anerkennung der tatsächlichen KdUH bis zur Angemessenheitsgrenze verweigert, da Schimmelbefall ein rechtlich anerkannter Umzugsgrund ist.
Es gilt hier also, gegen die Begrenzung der KdUH vorzugehen.