Hallo zusammen,
Ich bin nun seit 2019 wegen Psychischen Problemen krank geschrieben.
Heute wollte ich die Folgebescheinigung meiner AU in der Hausarzt Praxis abholen.
Dort sagten Sie mir in der Hausarzt Praxis dass es ab sofort nur noch elektronische Krankmeldungen gibt die an alle Ämter und auch an das Jobcenter übermittelt werden!
Daraufhin habe ich beim Jobcenter angerufen die haben mir heute gesagt dass es nicht stimmen würde bzw. dass
Ich weiterhin eine ausgedruckte Krankmeldung vorlegen müsse!
Also da hat scheinbar einer von beiden keine richtige Ahnung oder wie soll ich das jetzt verstehen?
Gruß S.
Zitat von: seanni68 am 21. Juli 2025, 12:45:39Dort sagten Sie mir in der Hausarzt Praxis dass es ab sofort nur noch elektronische Krankmeldungen gibt die an alle Ämter und auch an das Jobcenter übermittelt werden!
Ämter können die AU (noch) nicht abrufen, das können derzeit nur die Arbeitgeber. Du hast aber das Recht auf eine ausgedruckte Ausfertigung von deinem Hausarzt, davon kannst du eine Kopie beim Jobcenter einreichen.
Ach sorry, die Agentur für Arbeit kann das wohl schon, die Jobcenter aber nicht.
Zitat von: Sheherazade am 21. Juli 2025, 12:50:56Ach sorry, die Agentur für Arbeit kann das wohl schon, die Jobcenter aber nicht.
Genau so ist es, leider. Eigentlich ein Widerspruch dazu, dass heute alles digital geregelt wird. Man könnte unterstellen, dass hier ein gewisses ,,Nichtwollen" dahintersteckt, denn bei der Arbeitsagentur geht es ja auch. ;)
Zitat von: Alan am 21. Juli 2025, 15:13:50Man könnte unterstellen, dass hier ein gewisses ,,Nichtwollen" dahintersteckt, denn bei der Arbeitsagentur geht es ja auch. ;)
Man könnte auch unterstellen, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche Leistungen handelt, ALGI ist eine Versicherungsleistung basierend auf den vorhergehenden Arbeitsverhältnissen, Bürgergeld nunmal nicht.
Und was soll ich dagegen tun??
Ich werde morgen bei der Krankenkasse anrufen und mal sehen was die dazu sagen!
Zitat von: seanni68 am 21. Juli 2025, 18:58:49Und was soll ich dagegen tun??
Zitat von: Sheherazade am 21. Juli 2025, 12:50:56Du hast aber das Recht auf eine ausgedruckte Ausfertigung von deinem Hausarzt, davon kannst du eine Kopie beim Jobcenter einreichen.
Moin,
Hat geklappt ich habe die Krankmeldung ausgedruckt bekommen
Gruß S.