Hallo,
Nach ca 11 Jahren im Bürgergeld Bezug, werde ich nun zum Aufstocker. Ich war fast die ganze Zeit während des Bürgergeld Bezugs krankgeschrieben. Inzwischen hat sich mein Gesundheitszustand stabilisiert und nun hätte ich endlich eine Arbeit gefunden. Ich würde mit 15 Wochenstunden anfangen, das wurde auch schon mit dem Arbeitgeber besprochen. Der Arbeitgeber hat auch eine Förderung zur Einarbeitung beim Jobcenter beantragt. Nun ruft mich heute mein zukünftiger AG an und meint die vom Jobcenter hätte gerne dass ich mit 20 Std anfange?
Also konkret wollte die Dame (nicht meine Ansprechpartnerin, ich kenne sie gar nicht) dass ich vorher 2 Wochen "Praktikum" mache und dann am 01. September den Arbeitsvertrag unterschreibe und ob ich mir nicht überlegen möchte, dass ich doch 20 Stunden gehe!?
Eigentlich war ja geplant, dass ich den Arbeitsvertrag Anfang August unterschreibe.
Ich persönlich habe aber noch gar nichts vom Arbeitsamt gehört. Ich finde die ganze Situation sehr merkwürdig und ich weiß gar nicht was ich davon halten soll. Ich möchte eben wegen meiner längeren Auszeit nur mit 15 Stunden anfangen, damit ich nicht anfangs gleich überfordert bin.
Ich weiß auch gar nicht wie oder ob ich mich überhaupt beim JC melden soll/muss. Wenn ich zum Aufstocker werde, muss ich dann Bürgergeld neu beantragen oder reicht eine VM? Bei jobcenter digital könnte man es zwar melden, aber da sollte ich Nachweise hochladen. Aber ich habe ja noch nicht einmal einen Arbeitsvertrag.
Zitat von: Andy1989 am 22. Juli 2025, 16:17:02Der Arbeitgeber hat auch eine Förderung zur Einarbeitung beim Jobcenter beantragt.
Deshalb hörst du auch nichts vom Arbeitsamt, weil der potentielle AG Antragsteller ist. Die AfA sperrt sich sehr oft bei Förderungen für eine Wochenarbeitszeit unterhalb von 20 Stunden. Und um ganz sicher zu gehen, dass sich die Investition auch lohnt (heißt ob du geeignet bist), möchten die gerne ein Praktikum vorgeschoben haben.
Du hörst erst was, wenn dem Antrag des AG stattgegeben wird. Du wirst das Vorgeplänkel (Erhöhung der Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und vorgeschobenes Praktikum) mit dem AG ausmachen müssen. Denn erst dann kann es nach dem (erfolgreichen) Praktikum einen Arbeitsvertrag geben, auf dessen Grundlage der AG die Fördermittel erhält.
Zeit für eine Veränderungsmitteilung hast du also noch reichlich.
Zitat von: Sheherazade am 22. Juli 2025, 16:29:32Zitat von: Andy1989 am 22. Juli 2025, 16:17:02Der Arbeitgeber hat auch eine Förderung zur Einarbeitung beim Jobcenter beantragt.
Deshalb hörst du auch nichts vom Arbeitsamt, weil der potentielle AG Antragsteller ist. Die AfA sperrt sich sehr oft bei Förderungen für eine Wochenarbeitszeit unterhalb von 20 Stunden. Und um ganz sicher zu gehen, dass sich die Investition auch lohnt (heißt ob du geeignet bist), möchten die gerne ein Praktikum vorgeschoben haben.
Du hörst erst was, wenn dem Antrag des AG stattgegeben wird. Du wirst das Vorgeplänkel (Erhöhung der Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und vorgeschobenes Praktikum) mit dem AG ausmachen müssen. Denn erst dann kann es nach dem (erfolgreichen) Praktikum einen Arbeitsvertrag geben, auf dessen Grundlage der AG die Fördermittel erhält.
Zeit für eine Veränderungsmitteilung hast du also noch reichlich.
Ok gut zu wissen danke. Nun da ich heute schon mit dem AG telefoniert habe sind wir bei 15 Stunden verblieben. Sobald sich das JC wieder beim AG meldet, gibt sie mir Bescheid. Na da bin ich gespannt ob das dann überhaupt was wird.
Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 22. Juli 2025, 16:39:16Na da bin ich gespannt ob das dann überhaupt was wird.
Daumen drück!
Zitat von: Andy1989 am 22. Juli 2025, 16:17:02Aber ich habe ja noch nicht einmal einen Arbeitsvertrag.
der Vertrag geht das JC nichts an! Du musst sogar aufpassen das es Datenschutzkonform ist.
Zitat von: Andy1989 am 22. Juli 2025, 16:17:02Wenn ich zum Aufstocker werde, muss ich dann Bürgergeld neu beantragen oder reicht eine VM?
während dem laufenden Bezug reicht eine VÄM an das JC.
Zur Berechnung braucht es eine Lohnabrechnung und die entsprechenden Kontoauszüge.
und zu deiner Hauptfrage/Überschrift:
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
MfG FN
Kurzes Update:
Gerade habe ich einen Brief vom Jobcenter erhalten und zwar ein Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber. Anscheinend hat es dann mit der Förderung geklappt. Am Montag werde ich Beim potentiellen Arbeitgeber anrufen und nochmal nachfragen.
Als zeitlicher Umfang ist angegeben: teilzeit bis zu 25 Wochenstunden, in Absprache mit Arbeitgeber und Kunden. Also wenn ich mich mit den AG auf 15 Stunden einige, kann das JC auch nichts machen oder?
Sprich doch erstmal mit dem AG und hör dir an, was der mit dem Jobcenter verhandelt hat. Die Formulierung "bis zu 25 Wochenstunden" lässt vermuten, dass zeitliche Steigerungen eingeplant sein könnten.
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2025, 16:27:31Sprich doch erstmal mit dem AG und hör dir an, was der mit dem Jobcenter verhandelt hat. Die Formulierung "bis zu 25 Wochenstunden" lässt vermuten, dass zeitliche Steigerungen eingeplant sein könnten.
Laut Arbeitgeber wurde nichts weiter verhandelt. Während des Praktikums sollen wir uns beim JC melden ob ich 15 oder 20 Std arbeiten gehe aber das wars.
Ich hätte aber noch eine andere Frage: Gibt es noch die Regelung, dass Langzeitarbeitslosen weniger als der Mindestlohn gezahlt wird?
Ich würde die Frage mit "Jein" beantworten: https://www.arbeitsvertrag.org/mindestlohn-langzeitarbeitslose/#kompaktwissen-mindestlohn-fuer-langzeitarbeitslose
Zitat von: Robert22 am 30. Juli 2025, 18:41:20Ich würde die Frage mit "Jein" beantworten: https://www.arbeitsvertrag.org/mindestlohn-langzeitarbeitslose/#kompaktwissen-mindestlohn-fuer-langzeitarbeitslose
Das hatte ich schon gelesen, deshalb meine Frage. Da ich dann zum Aufstocker werde, hätte ich bei 15 Wochenstunden ca 260 mehr im Monat. Allerdings wenn man die Spritkosten abzieht, dann bleiben vielleicht noch 100 Euro übrig, wenn überhaupt. Das wäre ja noch in Ordnung, da es mir in erster Linie darum geht wieder in den Arbeitsmarkt zu finden. Aber wenn ich weniger Gehalt kriege und mir unterm Strich nichts übrig bleibt oder ich sogar noch draufzahle, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht ob es das passende für mich ist.
Laut ChatGPT gibt es diese Sonderregelung nicht mehr 😁 Sorry, aber hatte vorher kein passendes Ergebnis in der Google Suche gefunden, deshalb meine Frage.
Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 30. Juli 2025, 18:51:10dann bleiben vielleicht noch 100 Euro übrig, wenn überhaupt. Das wäre ja noch in Ordnung, da es mir in erster Linie darum geht wieder in den Arbeitsmarkt zu finden. Aber wenn ich weniger Gehalt kriege und mir unterm Strich nichts übrig bleibt oder ich sogar noch draufzahle, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht ob es das passende für mich ist.
Man geht ja arbeiten um Geld zu verdienen.
Solange es mehr ist und du zufrieden bist ist das auch wie du schreibst in Ordnung.
Ich will dir da nichts madig machen aber mal aus meiner Erfahrung:
Ob du draufzahlst liegt daran wie du gerechnet hast, denn ein Auto braucht nicht nur Sprit.
Deswegen gibt es ja auch die Kilometerpauschale die viel zu gering ist und noch aus dem vorigen Jahrtausend zumindest seit 2005 mit Euro Einführung von 30 Cent beim Finanzamt, beim JC 20 Cent. Du solltest also so viel verdienen dass diese Kosten gedeckelt sind und du noch für das nächste nötige Kfz.ansparen kannst. Je nach KmLeistung kann das schnell gehen.
Ich z.B. hatte jahrelang eine wöchentliche Fahrleistung von 1000 km nur für den Weg nach M und zurück. 40 Wochen 40 000 km dann weißt du grob wann das nächst Fahrzeug fällig wird. Und logischerweise eines dass nicht sofort oder dauernd in eine Werkstatt muss denn auch das sind Kosten.MfG FN
Zitat von: Andy1989 am 30. Juli 2025, 18:51:10Da ich dann zum Aufstocker werde, hätte ich bei 15 Wochenstunden ca 260 mehr im Monat. Allerdings wenn man die Spritkosten abzieht, dann bleiben vielleicht noch 100 Euro übrig, wenn überhaupt. Das wäre ja noch in Ordnung, da es mir in erster Linie darum geht wieder in den Arbeitsmarkt zu finden. Aber wenn ich weniger Gehalt kriege und mir unterm Strich nichts übrig bleibt oder ich sogar noch draufzahle, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht ob es das passende für mich ist.
Wenn Deine Fahrtkosten 160 € betragen (?), dann kannst Du doch alles abrechnen. Wer die Pauschale von 100 € mit diesen Kosten überschreitet, rechnet ab.
Da hast Du nicht weniger.
Ich würde auf jeden Fall das Praktikum machen und dann siehst Du vielleicht schon, wohin Du willst.
Vielleicht gefällt es Dir, oder Du bist ungeeignet, dann musst Du Dir auch nicht so viele Gedanken rein wegen den Stunden und den Kosten machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Juli 2025, 14:06:21Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 30. Juli 2025, 18:51:10dann bleiben vielleicht noch 100 Euro übrig, wenn überhaupt. Das wäre ja noch in Ordnung, da es mir in erster Linie darum geht wieder in den Arbeitsmarkt zu finden. Aber wenn ich weniger Gehalt kriege und mir unterm Strich nichts übrig bleibt oder ich sogar noch draufzahle, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht ob es das passende für mich ist.
Man geht ja arbeiten um Geld zu verdienen.
Solange es mehr ist und du zufrieden bist ist das auch wie du schreibst in Ordnung.
Ich will dir da nichts madig machen aber mal aus meiner Erfahrung:
Ob du draufzahlst liegt daran wie du gerechnet hast, denn ein Auto braucht nicht nur Sprit.
Deswegen gibt es ja auch die Kilometerpauschale die viel zu gering ist und noch aus dem vorigen Jahrtausend zumindest seit 2005 mit Euro Einführung von 30 Cent beim Finanzamt, beim JC 20 Cent. Du solltest also so viel verdienen dass diese Kosten gedeckelt sind und du noch für das nächste nötige Kfz.ansparen kannst. Je nach KmLeistung kann das schnell gehen.
Ich z.B. hatte jahrelang eine wöchentliche Fahrleistung von 1000 km nur für den Weg nach M und zurück. 40 Wochen 40 000 km dann weißt du grob wann das nächst Fahrzeug fällig wird. Und logischerweise eines dass nicht sofort oder dauernd in eine Werkstatt muss denn auch das sind Kosten.
MfG FN
Das ist mir bewusst und ich sehe den Job sowieso nur als Übergangslösung. Aus einer Arbeit heraus findet man auch leichter wieder einen Job und hoffentlich in näherer Umgebung. Zumindest wird es mir in diesem Job nicht möglich sein auf ein neues KFZ zu sparen. Meiner hat noch ca 1,5 Jahre TÜV und danach würde ich sowieso einen neuen brauchen.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 31. Juli 2025, 16:05:11Zitat von: Andy1989 am 30. Juli 2025, 18:51:10Da ich dann zum Aufstocker werde, hätte ich bei 15 Wochenstunden ca 260 mehr im Monat. Allerdings wenn man die Spritkosten abzieht, dann bleiben vielleicht noch 100 Euro übrig, wenn überhaupt. Das wäre ja noch in Ordnung, da es mir in erster Linie darum geht wieder in den Arbeitsmarkt zu finden. Aber wenn ich weniger Gehalt kriege und mir unterm Strich nichts übrig bleibt oder ich sogar noch draufzahle, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht ob es das passende für mich ist.
Wenn Deine Fahrtkosten 160 € betragen (?), dann kannst Du doch alles abrechnen. Wer die Pauschale von 100 € mit diesen Kosten überschreitet, rechnet ab.
Da hast Du nicht weniger.
Ich würde auf jeden Fall das Praktikum machen und dann siehst Du vielleicht schon, wohin Du willst.
Vielleicht gefällt es Dir, oder Du bist ungeeignet, dann musst Du Dir auch nicht so viele Gedanken rein wegen den Stunden und den Kosten machen.
Ja das Praktikum werde ich aufjedenfall machen.
Wie abrechnen? Beim Jobcenter oder beim Finanzamt? Eine Steuerrückerstattung würde vermutlich wieder aufs Bürgergeld angerechnet werden oder?
Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 01. August 2025, 17:03:57Wie abrechnen? Beim Jobcenter oder beim Finanzamt?
Ratgeber Einkommensanrechnung (http://hartz.info/index.php?topic=17.0)
ZitatStatt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind.
Zu den tatsächlichen absetzbaren Kosten gehören u.a.:
a) die Pauschale für priv. Versicherungen i.H.v. 30€,
oder stattdessen die nachgewiesenen Beiträge für freiwillige private Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Lebens-, Berufs-, Erwerbsunfähigkeits, Kranken- und Rentenversicherung, aber nur sofern diese Versicherungen erforderlich sind,
b) monatlich 1/12 der Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, hierzu gehört u.a. die Kfz-Haftpflichtversicherung,
c) Beträge für staatliche Altersvorsorge nach § 82 EStG bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 EStG,
d) die tatsächlichen Werbekosten, dazu gehören u.a. die Aufwendungen für
- doppelte Haushaltsführung (aufgrund auswärtiger Tätigkeit, wenn Umzug und Tagespendeln nicht zumutbar ist, pauschal als Mehraufwand die Differenz zwischen Regelleistung bei Partnern und bei Alleinstehenden, Kosten für die Unterkunft/Heizung am auswärtigen Ort in tatsächlicher Höhe, die wöchentliche Familienheimfahrt (die von der BA in ihrer FH 11.150 vorgenommene Begrenzung auf 1 bzw. 2 Heimfahrten im Kalendermonat ist mangels rechtlicher Grundlage rechtswidrig),
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften,
- Kinderbetreuungskosten (sofern nicht nach SGB VIII gezahlt),
- Arbeitsmaterial, Berufskleidung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung, Reisekosten,
- Umzugskosten,
- Bewerbungskosten,
- Reparatur- und Unfallkosten für KFZ (sofern dieses zum Erreichen des Arbeitsortes benötigt wird, bzw. der Unfall auf dem Weg zur, während oder von der Arbeit passiert ist),
e) Fahrtkosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes (0,20€ je Entfernungskilometer, oder die tatsächlichen höheren, oder die für öffentliche Verkehrsmittel; max. i.H. der für öffentliche Verkehrsmittel),
f) Abwesenheitspauschale für Arbeitnehmer i.H.v. 6€ pro Tag (wenn der Arbeitnehmer nicht am vertraglichen Arbeitsort beschäftigt wird und mindestens 12 Std./Tag von zu Hause und seinem vertraglichen Arbeitsort abwesend ist).
Hinzu kommen noch die schon genannten zusätzlich zum Grundfreibetrag absetzbaren Beträge.
Zitat von: Andy1989 am 01. August 2025, 17:03:57Eine Steuerrückerstattung würde vermutlich wieder aufs Bürgergeld angerechnet werden oder?
Ja
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. August 2025, 13:12:15Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 01. August 2025, 17:03:57Wie abrechnen? Beim Jobcenter oder beim Finanzamt?
Ratgeber Einkommensanrechnung (http://hartz.info/index.php?topic=17.0)
ZitatStatt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind.
Zu den tatsächlichen absetzbaren Kosten gehören u.a.:
a) die Pauschale für priv. Versicherungen i.H.v. 30€,
oder stattdessen die nachgewiesenen Beiträge für freiwillige private Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Lebens-, Berufs-, Erwerbsunfähigkeits, Kranken- und Rentenversicherung, aber nur sofern diese Versicherungen erforderlich sind,
b) monatlich 1/12 der Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, hierzu gehört u.a. die Kfz-Haftpflichtversicherung,
c) Beträge für staatliche Altersvorsorge nach § 82 EStG bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 EStG,
d) die tatsächlichen Werbekosten, dazu gehören u.a. die Aufwendungen für
- doppelte Haushaltsführung (aufgrund auswärtiger Tätigkeit, wenn Umzug und Tagespendeln nicht zumutbar ist, pauschal als Mehraufwand die Differenz zwischen Regelleistung bei Partnern und bei Alleinstehenden, Kosten für die Unterkunft/Heizung am auswärtigen Ort in tatsächlicher Höhe, die wöchentliche Familienheimfahrt (die von der BA in ihrer FH 11.150 vorgenommene Begrenzung auf 1 bzw. 2 Heimfahrten im Kalendermonat ist mangels rechtlicher Grundlage rechtswidrig),
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften,
- Kinderbetreuungskosten (sofern nicht nach SGB VIII gezahlt),
- Arbeitsmaterial, Berufskleidung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung, Reisekosten,
- Umzugskosten,
- Bewerbungskosten,
- Reparatur- und Unfallkosten für KFZ (sofern dieses zum Erreichen des Arbeitsortes benötigt wird, bzw. der Unfall auf dem Weg zur, während oder von der Arbeit passiert ist),
e) Fahrtkosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes (0,20€ je Entfernungskilometer, oder die tatsächlichen höheren, oder die für öffentliche Verkehrsmittel; max. i.H. der für öffentliche Verkehrsmittel),
f) Abwesenheitspauschale für Arbeitnehmer i.H.v. 6€ pro Tag (wenn der Arbeitnehmer nicht am vertraglichen Arbeitsort beschäftigt wird und mindestens 12 Std./Tag von zu Hause und seinem vertraglichen Arbeitsort abwesend ist).
Hinzu kommen noch die schon genannten zusätzlich zum Grundfreibetrag absetzbaren Beträge.
Zitat von: Andy1989 am 01. August 2025, 17:03:57Eine Steuerrückerstattung würde vermutlich wieder aufs Bürgergeld angerechnet werden oder?
Ja
MfG FN
Also wenn ich es richtig verstehe, dann fällt der Grundfreibetrag von 100 Euro weg und anstattdessen kann ich 144 Euro (wenn ich mit KM Pauschale vom JC rechne) anrechnen lassen?
Gibt es nicht alternativ noch die Möglichkeit für die ersten paar Monate einen Fahrtkostenzuschuss zu beantragen? Mein Sachbearbeiter hatte mal was erwähnt, dass das JC die ersten 3 Monate die Fahrtkosten übernimmt. Aber er ist zz krank bzw nicht da ka. Das hatte letztens die Vetretung erwähnt.
Zitat von: Andy1989 am 02. August 2025, 16:41:30Also wenn ich es richtig verstehe, dann fällt der Grundfreibetrag von 100 Euro weg und anstattdessen kann ich 144 Euro (wenn ich mit KM Pauschale vom JC rechne) anrechnen lassen?
Ja. So war es damals auch bei mir (ich erinnere mich gerade), dazu kam noch die KfZ-Haftpflicht monatlich 1/12. Damit kam ich über die 100€ Pauschale.
Zitat von: Andy1989 am 02. August 2025, 16:41:30Gibt es nicht alternativ noch die Möglichkeit für die ersten paar Monate einen Fahrtkostenzuschuss zu beantragen? Mein Sachbearbeiter hatte mal was erwähnt, dass das JC die ersten 3 Monate die Fahrtkosten übernimmt.
Und nach diesen ersten paar Monaten?
Ich denke, das machen JC auch von der Stundenzahl abhängig. Je weniger Stunden, umso geringer die Chance.
Bei mir stand sowas damals in der EGV, die es damals noch gab.
Andy1989
Zitat von: Andy1989 am 02. August 2025, 16:41:30Also wenn ich es richtig verstehe, dann fällt der Grundfreibetrag von 100 Euro weg und anstattdessen kann ich 144 Euro (wenn ich mit KM Pauschale vom JC rechne) anrechnen lassen?
Wenn du sonst nichts hast das du noch anrechnen lassen kannst. und wenn du richtig gerechnet hast.
Zitat von: Andy1989 am 02. August 2025, 16:41:30Gibt es nicht alternativ noch die Möglichkeit für die ersten paar Monate einen Fahrtkostenzuschuss zu beantragen? Mein Sachbearbeiter hatte mal was erwähnt, dass das JC die ersten 3 Monate die Fahrtkosten übernimmt. Aber er ist zz krank bzw nicht da ka. Das hatte letztens die Vetretung erwähnt.
Beantrage es einfach mal, entweder bewilligen die oder eben nicht.
Dürfte unter kann Leistungen aus dem Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (http://hartz.info/index.php?topic=1349.msg10536#msg10536) laufen.
MfG FN
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 02. August 2025, 17:09:27Zitat von: Andy1989 am 02. August 2025, 16:41:30Also wenn ich es richtig verstehe, dann fällt der Grundfreibetrag von 100 Euro weg und anstattdessen kann ich 144 Euro (wenn ich mit KM Pauschale vom JC rechne) anrechnen lassen?
Ja. So war es damals auch bei mir (ich erinnere mich gerade), dazu kam noch die KfZ-Haftpflicht monatlich 1/12. Damit kam ich über die 100€ Pauschale.
Zitat von: Andy1989 am 02. August 2025, 16:41:30Gibt es nicht alternativ noch die Möglichkeit für die ersten paar Monate einen Fahrtkostenzuschuss zu beantragen? Mein Sachbearbeiter hatte mal was erwähnt, dass das JC die ersten 3 Monate die Fahrtkosten übernimmt.
Und nach diesen ersten paar Monaten?
Ich denke, das machen JC auch von der Stundenzahl abhängig. Je weniger Stunden, umso geringer die Chance.
Bei mir stand sowas damals in der EGV, die es damals noch gab.
Ich denke ich versuche es mit den Fahrtkostenzuschuss. Zumindest hätte ich für die ersten Monate deutlich mehr zur Verfügung wie schon geschrieben bewerbe ich mich sowieso weiter. Für mich ist das nur eine Übergangslösung.
Haftpflicht kann ich nicht anrechnen lassen, da es offiziell auch nicht mein Auto ist. Es ist das alte meiner Mutter und sie zahlt auch die Versicherung.
Ich wollte mich nur kurz rückmelden und vielleicht ist es auch für andere interesant. Das Jobcenter zahlt mir für die ersten 3 Monate die Fahrtkosten :grins: