Verweigert ein Jobcenter trotz einer sozialgerichtlichen einstweiligen Anordnung rechtswidrig die vorläufige Zahlung von Bürgergeld, müssen die Betroffenen vor dem Amtsgericht die Zwangsvollstreckung beantragen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/zwangsvollstreckung-gegen-jobcenter-buergergeld-bezieher-muessen-zum-amtsgericht
Knapp daneben ist immer noch vorbei.